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   BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79   

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https://dejure.org/1980,289
BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79 (https://dejure.org/1980,289)
BAG, Entscheidung vom 22.12.1980 - 1 ABR 76/79 (https://dejure.org/1980,289)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 (https://dejure.org/1980,289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitskampf - Störungen - Streik - Aussperrung - Lohnfortzahlungspflicht - Arbeitskampfrisiko - Mitbestimmungsrecht - Arbeitszeitverkürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 355
  • NJW 1981, 942
  • DB 1981, 327
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79
    Führt ein Arbeitskampf mittelbar zu Störungen in Betrieben, die weder von Streiks noch von Aus sperrungen unmittelbar betroffen sind, so richtet sich die Lohnzahlungspflicht nach den Grundsätzen des Arbeitskampfrisikos (vgl. Beschl. des Senats v. 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79-Czu C I der Grün de] , auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Dies betraf eine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Einführung von Kurzarbeit (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - zu C II 2 der Gründe, BAGE 34, 355) sowie Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung nach § 98 BetrVG, die dazu dienten, Arbeitnehmer fachlich in die Lage zu versetzen, in einem anderen bestreikten Betrieb zur Beseitigung oder Milderung der Folgen des dort durchgeführten Streiks eingesetzt zu werden (BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 39/86 - BAGE 57, 295) .
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    In einer solchen Konfliktsituation besteht bei Aufrechterhaltung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte die Gefahr, daß der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber sonst mögliche Abwehrmaßnahme vereitelt und dadurch zum Nachteil des Arbeitgebers in das Kampfgeschehen eingreift (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 355, 364, zu C II 2 der Gründe).

    Soweit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geeignet ist, die Kampffähigkeit des Arbeitgebers zu beeinflussen, muß es weichen (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 355, 364, zu C II 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 12.11.1996 - 1 AZR 364/96

    Arbeitskampfrisiko bei "Wellenstreiks"

    a) In seinen grundlegenden Beschlüssen vom 22. Dezember 1980 (- 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 331 und 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hatte sich der Senat mit Störungen zu befassen, die auf Streiks oder Aussperrungen in anderen Betrieben beruhten und die Fortsetzung des Betriebs ganz oder teilweise unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machten.
  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85

    Vergütung - Betriebsversammlung

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beteiligung des Betriebsrats an mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen im Sinne von § 87 Abs. 1 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung für die durchzuführende Maßnahme ist (BAG 3, 207, 211 ff. = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262, 265 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAG Beschlüsse vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAG 34, 331 und BAG 34, 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf sowie die weitaus herrschende Meinung in der Literatur: vgl. dazu die Nachweise bei Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 80).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

    Ein solcher Fall ist ua dann anzunehmen, wenn die für den mittelbar betroffenen Betrieb zuständigen Verbände mit den unmittelbar kampfführenden Verbänden identisch oder doch organisatorisch eng verbunden sind (BAGE 34, 331 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Man würde die Tatsachen gleichsam auf den Kopf stellen, wenn man dem Gesetzgeber, der sich seit Jahrzehnten einer Kodifizierung des Arbeitskampfrechts bewußt enthalten hat (vgl dazu neuerdings Lieb/v. Stebut/Zöllner, Arbeitskampfrecht, Symposion Hugo Seiter zum Gedächtnis, 1990), unterstellen wollte, er habe mit § 116 Abs. 3 AFG, insbesondere mit dessen S 1 Nr. 2, zugleich unausgesprochen arbeitskampfrechtliche Wertentscheidungen treffen wollen (Dütz, DB 1979, Beil Nr. 14, S 1, 16; ders, Anm zu BAG vom 22.12.1980 - 1 ABR 76/79 - AP § 615 Nr. 8 Betriebsrisiko; vgl auch Colneric, AuR 1986, 8 ff; Säcker, Gruppenparität und Staatsneutralität als verfassungsrechtliche Grundprinzipien des Arbeitskampfrechts, S 56, 69 f, 71, 73, 85 f jeweils mwN).

  • ArbG Köln, 07.08.2008 - 14 BV 113/07

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen in einen anderen,

    In einer solchen Konfliktsituation besteht bei Aufrechterhaltung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte die Gefahr, dass der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber sonst mögliche Abwehrmaßnahme vereitelt und dadurch zum Nachteil des Arbeitgebers in das Kampfgeschehen eingreift (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - aaO.; 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 355).

    Soweit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geeignet ist, die Kampffähigkeit des Arbeitgebers zu beeinflussen, muss es somit weichen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - BAGE 104, 175; 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 355).

    Dem steht nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Dezember 1980 (- 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 355) entgegen, wo die Einschränkung von Beteiligungsrechten nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG wegen der Fernwirkung eines in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers geführten Streiks verneint wurde.

  • BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93

    Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer

    Für die betroffenen Arbeitnehmer - und zwar auch für die nichtorganisierten - bedeutet dies den Verlust der Vergütungsansprüche für die Dauer der arbeitskampfbedingten Störung (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 und 1 ABR 76/79 - BAGE 34, 331 und 355 = AP Nr. 70 und Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50 = AP Nr. 114 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 298 = AP Nr. 121 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 377/91 - AP Nr. 122 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Däubler/Colneric, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 600 ff.; Löwisch/Bittner, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 592 ff.; MünchArbR/Boewer, § 77 Rz 29 ff.; MünchArbR/Otto, § 283 Rz 39 ff., alle m.w. N.).
  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

    Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei ausführlich begründeten Urteilen dazu Stellung genommen, wann der Arbeitgeber eines mittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Betriebes wegen eines Arbeitskampfs bei einem Zulieferer oder bei einem Abnehmer seiner Produkte berechtigt ist, Lohnzahlung und die Beschäftigung zu verweigern (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 - AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 22.12.1980 - 1 ABR 76/79 - AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Der Betriebsrat darf als Organ insbesondere keine Streiks unterstützen oder die Belegschaft auffordern, sich an einem gewerkschaftlichen organisierten Streik zu beteiligen (BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 71; Fitting, a. a. O., § 74 Rn. 14; DKK/Berg a. a. O.; § 74 Rn. 16; ErfK/Kania, a. a. O., § 74 BetrVG Rn. 11 m. w. N.).
  • LAG Köln, 13.08.2009 - 7 TaBV 116/08

    Mitbestimmungsrechte im Arbeitskampf

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

  • LAG Hamm, 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03

    Behinderung der Betriebsratsarbeit Umfang der Information und Unterrichtung der

  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 17 TaBV 12/10

    Feststellungsanträge der Arbeitgeberin zu Verstößen des Betriebsrats gegen

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 537/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Nichtleistungsrecht

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 204/05

    Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat, Neutralitätspflicht

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen

  • LAG Hessen, 26.11.1993 - 9 Sa 500/93

    Vergütungsanspruch nicht streikender Arbeitnehmer für Zeit des Streikes;

  • LAG Hamm, 16.09.1997 - 13 TaBV 33/97

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht und Unterlassungsanspruch bei Zahlung von

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 10 Sa 32/91

    Betriebsversammlung: Voraussetzungen der Zulässigkeit, insbesondere während

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 8 (14) Sa 106/86

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; Anspruch auf Verdienstausfall

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

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