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   BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74   

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BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74 (https://dejure.org/1975,766)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1975 - 1 ABR 77/74 (https://dejure.org/1975,766)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1975 - 1 ABR 77/74 (https://dejure.org/1975,766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsrat: Feststellung der Nichtwählbarkeit, Betriebszugehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 1975
  • DB 1975, 1753
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.01.1974 - 1 AZR 234/73

    Personalrat - Ablauf der Amtszeit - Ende der Befugnisse - Fortführung der

    Auszug aus BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74
    Auch die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bzw. die rechtliche Nichtexistenz eines Betriebsrats nach Ablauf der Amtszeit kann jederzeit geltend gemacht werden; einen Vertrauensschutz gibt es im organisatorischen Bereich der Betriebsverfassung grundsätzlich nicht (vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1974 - 1 AZR 234/73 - AP Nr. 1 zu § 68 PersVG Baden-Württemberg, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74
    Eine Arbeitsgemeinschaft wird regelmäßig in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft betrieben (Matthes, aaO, Anm. A II; Fitting, Kommentar zum Tarifvertrag über die Betriebsverfassung im Baugewerbe, 1953, § 2 Anm. 8), wobei die Gesellschafter Arbeitgeber sind (BAG Urteil vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 705 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74
    Diese Eintragung ist zwar formelle Voraussetzung für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts (§ 2 Abs. 3 WO), sie ersetzt aber - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt - nicht die materiellen Voraussetzungen für Wahlrecht und Wählbarkeit, wenn diese nicht gegeben sind (Beschluß des Senats vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - Ziff. II 2 der Gründe, AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 25.06.1974 - 1 ABR 68/73

    Anfechtung eines Betriebsratswahl wegen Nichtaufnahme eines bestimmten

    Auszug aus BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74
    Zum anderen kann zwar ein betroffener Arbeitnehmer, aber nicht der Arbeitgeber Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 WO einlegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - Ziff. II 3 a der Gründe, AP Nr. 3 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57

    Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses -

    Auszug aus BAG, 11.03.1975 - 1 ABR 77/74
    Sie ist grundsätzlich jederzeit möglich, solange das betreffende Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehört und der Mangel der Wählbarkeit nicht etwa inzwischen geheilt ist, z. B. durch eine nunmehr vorliegende Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten (Dietz-Richardi, aaO, § 24 Anm. 31; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 24 Anm. 27; BAG AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG).
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13

    Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung

    Ein Antrag nach § 26 Nr. 7 HPVG kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, und zwar, wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt, auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (BVerwG B. v. 7.11.1975 - VII P 11.74 - E 49, 342, 343; Dobler a.a.O. Rn. 65; HessVGH B. 14.7.1976 - BPV TK 6/76 - PersV 1978, 128; Kröll a.a.O., Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. Rn. 22; Schwarze a.a.O. Rn. 55, 57; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 28; vgl. zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975 - 1 ABR 77/74 - AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier - Fitting u.a. -, BetrVG, 26. Aufl., 2012, § 24 BetrVG Rn. 42; Koch a.a.O.).

    Der Antrag kann nämlich auch dann gestellt werden, wenn der den Antrag einreichenden Stelle die mangelnde Wählbarkeit schon länger bekannt war (Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O.; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., 1978, § 29 BPersVG Rn. 46; Dobler a.a.O.; vgl. BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.).

    Der Antragsteller gehört als Dienststellenleiter zu denjenigen, die wie im Verfahren nach § 22 HPVG eine Feststellung nach § 26 HPVG beantragen können (BVerwG B. v. 7.11.1975, 11.3.1982, a.a.O.; HessVGH a.a.O. S. 129; Dobler a.a.O. Rn. 66; Schwarze a.a.O. Rn. 55; Kröll, Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O.; Schlatmann a.a.O. Rn. 37; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 30; ebenso zur Antragsbefugnis des Arbeitgebers im Verfahren nach § 24 Nr. 6 BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; Thüsing in Richardi, BetrVG, 13. Aufl., 2013, § 24 BetrVG Rn. 30; Fitting u.a. a.a.O. Rn. 41; Koch a.a.O. m. w. N.).

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung zu Recht die Zulässigkeit entsprechender Feststellungsanträge bejaht (BVerwG, HessVGH a.a.O.; BayVGH B. v. 24.4.1997 - 17 P 96.4014 - PersR 1997, 492; ebenso zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; vgl. zur Zulässigkeit eines Streits um die Feststellung der Eigenschaft eines Arbeitnehmers als leitender Angestellter BAG B. v. 17.12.1974 - 1 ABR 131/73 - NJW 1975, 1717; davon ausgehend BVerwG B. v. 22.3.2006 - 6 P 10.05 - PersV 2006, 384).

  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

    Ein Antrag nach § 26 Nr. 7 HPVG kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, und zwar, wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt, auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (BVerwG B. v. 7.11.1975 - VII P 11.74 - E 49, 342, 343; Dobler, Kröll a.a.O., Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. Rn. 22; Schwarze a.a.O. Rn. 55, 57; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 28; vgl. zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975 - 1 ABR 77/74 - AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier - Fitting u.a. -, BetrVG, 25. Aufl., 2010, § 24 BetrVG Rn. 42; Koch a.a.O.).

    Der Antrag kann nämlich auch dann gestellt werden, wenn der den Antrag einreichenden Stelle die mangelnde Wählbarkeit schon länger bekannt war (Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O.; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., 1978, § 29 BPersVG Rn. 46; vgl. BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.).

    Die Antragstellerin gehört als Dienststellenleiterin zu denjenigen, die wie im Verfahren nach § 22 HPVG eine Feststellung nach § 26 HPVG beantragen können (BVerwG B. v. 7.11.1975, 11.3.1982, a.a.O.; HessVGH B. v. 14.7.1976 - BPV TK 6/76 - PersV 1978, 128, 129; Dobler a.a.O. Rn. 39; Schwarze a.a.O. Rn. 55; Kröll a.a.O.; Schlatmann a.a.O. Rn. 37; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 30; ebenso zur Antragsbefugnis des Arbeitgebers im Verfahren nach § 24 Nr. 6 BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; Thüsing in Richardi, BetrVG, 12. Aufl., 2010, § 24 BetrVG Rn. 30; Fitting u.a. a.a.O. Rn. 41; Koch a.a.O. m. w. N.).

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung zu Recht die Zulässigkeit entsprechender Feststellungsanträge bejaht (BVerwG, HessVGH a.a.O.; BayVGH B. v. 24.4.1997 - 17 P 96.4014 - PersR 1997, 492; ebenso zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975, a.a.O.; vgl. zur Zulässigkeit eines Streits um die Feststellung der Eigenschaft eines Arbeitnehmers als leitender Angestellter BAG B. v. 17.12.1974 - 1 ABR 131/73 - NJW 1975, 1717).

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Antragsberechtigt nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist nur, wer auch zur Anfechtung der Wahl des Betriebsrats berechtigt wäre (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 11. März 1975 - 1 ABR 77/74 - /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972).

    Dies hat der Senat schon früher entschieden (vgl. Beschluß vom 11. März 1975 - 1 ABR 77/74- - , /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972); seine Meinung wird auch im Schrifttum geteilt (so: Dietz-Richardi, aaO, § 24 Anm. 34-; Galperin- Löwisch, aaO, § 24 Anm. 28; GK-Thiele, § 24 Anm. 35)- Es besteht kein Anlaß, von dieser Auffassung anläßlich der vorliegenden Entscheidung abzugehen, zumal kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, den Kreis der Antrags berechtigten weiter zu ziehen als den der Anfechtungsberechtigten i.S. von § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG.

  • LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 TaBV 37/15

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen Verletzung der Vorschriften über die

    Diese Eintragung ist formelle Voraussetzung für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, auch wenn sie die materiellen Voraussetzungen für Wahlrecht und Wählbarkeit nicht ersetzt, wenn diese nicht gegeben sind (BAG, Beschluss vom 11. März 1975 - 1 ABR 77/74 - Juris, Rz. 20; BAG Beschluss vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 8 TaBV 24/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Die Wahlanfechtungsbefugnis des Arbeitgebers kann daher schon aus diesem Grund nicht davon abhängen, dass zuvor Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt worden war (vgl. BAG v. 11.03.1975 - 1 ABR 77/74).
  • LAG München, 11.04.2006 - 4 TaBV 38/06

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

    Offen kann damit bleiben, dass, wie das Arbeitsgericht weiter ausgeführt hat, zu berücksichtigen sei, dass die Einsprüche der drei betreffenden Außendienst-Versicherungsvertreter, die zweifelsohne einspruchsberechtigt waren (§ 30 Abs. 2 Satz 1 WO i. d. F. vom 11.12.2001), nicht fristgerecht eingereicht worden waren - wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat, wurden nach den erstinstanzlich vorgelegten Unterlagen die (im Wortlaut identischen) Einsprüche gegen das am 08.03.2006 erlassene Wahlausschreiben erst am 24.03.2006 und damit weit nach Ablauf der dreitägigen Einspruchsfrist des § 30 Abs. 2 Satz 1 WO 2001 eingelegt -, und die Einspruchsberechtigung der Arbeitgeberin allerdings streitig ist: Das Bundesarbeitsgericht hat zur Wahlordnung aF in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber keinen Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste nach § 4 WO aF einlegen könne (etwa obiter dicta im B. v. 11.03.1975, AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972 - III. 1. der Gründe - , und im B. v. 25.06.1974, AP Nr. 3 zu § 19 BetrVG 1972 - II. 3. c der Gründe -), während insbesondere Kreutz (in GK-BetrVG, aaO, § 4 WO Rz. 3; ebenso etwa Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl. 2002, § 4 WO Rz. 4, u. a.) mit nicht von vornherein vom Tisch zu wischenden Argumenten die Auffassung vertreten, dass auch der Arbeitgeber einspruchsberechtigt sein müsse - weshalb nach letzterer Auffassung das Vorliegen des Verfügungsgrundes in Frage stehen müsse.
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74

    Pflicht eines Dienststellenleiters zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem

    Er läßt es ebenfalls unentschieden, ob der Kreis der Antragsberechtigten, wie es das Bundesarbeitsgericht zum vergleichbaren § 24 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unter Bezugnahme auf Dietz-Richardi (Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 5. Aufl. 1973, § 24 Rz. 34) im Beschluß vom 11. März 1975 - 1 ABR 77/74 - (noch nicht veröffentlicht) angenommen hat, derselbe wie der der Wahlanfechtungsberechtigten ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2016 - PL 15 S 743/16

    Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg; fehlende Befugnis eines

    Der Senat entscheidet damit weiterhin parallel zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; auch dieses geht hinsichtlich der insoweit mit § 25 Abs. 1 Nr. 11 LPVG n.F. vergleichbaren Norm des § 24 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz davon aus, dass in einem solchen Verfahren die Anfechtungsberechtigung nur besitzt, wer auch zur Anfechtung der Wahl des Betriebsrats anfechtungsberechtigt wäre (vgl. BAG, Beschluss vom 11.03.1975 - 1 ABR 77/74 -, Juris Rn. 16; Beschluss vom 28.11.1977 - 1 ABR 36/76 -, Juris Rn. 17).
  • OVG Berlin, 10.11.1995 - PV (Bln) 13.95

    Interessenkollision bei Mitgliedschaft im Personalrat; Verlust der Mitgliedschaft

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  • LAG Berlin, 10.02.1986 - 9 TaBV 5/85

    Betriebsrat; Wahl; Betriebsratswahl; Anfechtung; Stillegung; Betrieb;

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht zwar überwiegend Wahlanrechtungen als begründet erachtet, wenn Muß-Vorschriften verletzt worden sind (vgl. BAG von 11.3.1975, AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972, vom 14.2.1978, AP Nr. 7 zu § 19 BetrVG 1972), gelegentlich aber auch einer Soll-Vorschrift den Charakter einer Muß-Vorschrift zuerkannt (BAG AP Nr. 1 bis 5, 8 zu § 27 BetrVG; siehe ferner Thiele, GK-BetrVG [Stand: September 1978], § 19 Rdn. 21 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87

    Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine

  • ArbG Würzburg, 09.09.1998 - 10 BV 4/98

    Kriterien für die Qualifizierung als leitender Angestellter; Erforderlichkeit

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