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   BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96   

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BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96 (https://dejure.org/1997,1204)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 ABR 77/96 (https://dejure.org/1997,1204)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 (https://dejure.org/1997,1204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Mitbestimmung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhungen aus Anlaß von Alterssprüngen, Höhergruppierungen oder Erhöhung tariflicher Leistungszulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertarifliche Zulagen - Vorbehalt des Widerrufs - Steigerungen des Tarifgehalts - Alterssprünge - Höhergruppierungen - Erhöhungen der tariflichen Leistungszulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1059
  • BB 1997, 1644
  • DB 1997, 2081
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
    Das gleiche gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 - 6 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats hängt das Mitbestimmungsrecht nicht davon ab, ob die Anrechnung oder der Widerruf konstitutive Entscheidungen des Arbeitgebers sind, oder ob es sich hierbei nur um die Feststellung einer Automatik handelt (BAGE 69, 134, 161 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 der Gründe).

    Diesem Verständnis stehen die Erwägungen des Großen Senats zur beschränkten Reichweite des Widerrufsrecht (BAGE 69, 134, 169 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 6 b cc der Gründe; ähnlich Schwab, BB 1993, 495, 500) nicht entgegen.

    Die Mitbestimmung bei der Änderung der Verteilungsrelationen ist nicht auf den jeweiligen konkreten Anlaß beschränkt, sondern kann auch im voraus für eine unbestimmte Zahl von Fällen ausgeübt werden (BAGE 69, 134, 164 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4 der Gründe).

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
    Beansprucht der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht für eine Vollzugsmaßnahme, hier für die Anrechnung, so muß diese für sich alleine mitbestimmungspflichtig sein (BAGE 71, 164, 175 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3 d der Gründe).

    Einer anderweitigen Verteilung des gekürzten Zulagenvolumens durch Einbeziehung dieser Arbeitnehmer steht dann, wenn sich nicht auch ihr Tarifgehalt erhöht, ein rechtliches Hindernis entgegen (BAGE 71, 164, 175 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 3 b der Gründe) Ihre vertraglichen Ansprüche auf Zahlung der übertariflichen Zulage in unverminderter Höhe könnten nämlich nur auf dem Vereinbarungswege oder durch Änderungskündigung beseitigt werden.

    Vielmehr hat der Senat - ebenso wie die Vorinstanz - seiner damaligen Entscheidung die Annahme zugrunde gelegt, daß der dort beteiligte Arbeitgeber nur befugt war, übertarifliche Zulagen aus Anlaß und im Umfang einer Tariferhöhung auf diese anzurechnen (BAGE 71, 164, 170, 174 f. = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 und II 3 b der Gründe).

  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
    Sowohl soziale als auch Leistungsgesichtspunkte haben kollektiven Bezug, da sie den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern erfordern (BAGE 77, 86, 92 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95

    Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
    Sonst könnte mit der Behauptung, nur individuell entscheiden zu wollen, jedes Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. Urteil vom 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP Nr. 86 zu § 87 BetrVG I972 Lohngestaltung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Deshalb entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, daß der Streit der Betriebspartner über Bestehen und Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Feststellungsverfahren geklärt werden kann (vgl. nur Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP Nr. 88 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter B I der Gründe).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Streiten die Betriebsparteien über den Bestand, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts, so kann dieser Streit im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (Senatsbeschluß 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 43, zu B I 3 der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 60, zu B I der Gründe).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    Nach ständiger Rechtsprechung können Meinungsverschiedenheiten über den Bestand von Mitbestimmungsrechten und die daraus resultierende Unwirksamkeit vom Arbeitgeber einseitig getroffener Regelungen im Rahmen von Feststellungsverfahren ausgetragen werden (z.B. Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP Nr. 88 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 35/97

    Mitbestimmung bei Zeitgutschrift für Betriebsausflug

    aa) Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 1991 (BAGE 69, 134, 168 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 6 b bb der Gründe), dem der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (zuletzt Beschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP Nr. 88 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 c aa der Gründe), findet das Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen da seine Grenze, wo der Arbeitgeber für eine anderweitige Anrechnung keinen Regelungsspielraum hat.
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über Bestand und Inhalt eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (vgl. nur Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP Nr. 88 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Sind Bestand und Inhalt eines solchen Mitbestimmungsrechts zwischen den Betriebspartnern aber streitig, kann dieser Streit nach ständiger Senatsrechtsprechung im Beschlußverfahren mit Hilfe eines allgemeinen Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. nur Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP Nr. 88 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I der Gründe).
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage -

    Ob dies ggf. anders zu bewerten wäre, wenn die anderen Arbeitnehmern gewährten Zulagen widerruflich ausgestaltet wären und nicht, wie beim Kläger, unter dem Vorbehalt einer Anrechnung anlässlich einer Tariflohnerhöhung stehen, muss nicht entschieden werden (dazu BAG 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - zu B II 2 c aa und bb der Gründe) .
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung, daß der Streit der Betriebspartner über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden kann (vgl. nur Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 60, zu B I der Gründe).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

    Die Abgrenzung zwischen den das Mitbestimmungsrecht auslösenden kollektiven Tatbeständen und Einzelfallgestaltungen richtet sich danach, ob es um Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen geht (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 60, zu B II 1 der Gründe).

    Auch in solchen Fällen sind die Strukturformen des Entgelts betroffen, denn mit der tariflichen Höhergruppierung setzt die Anrechnung an der Erfüllung genereller Kriterien an (vgl. BAG 22. April 1997 - 1 ABR 77/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 60, zu B II 2 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 131/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Feststellungsinteresse; Beginn und Ende der

    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Streit der Betriebspartner über Bestehen und Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Feststellungsverfahren geklärt werden kann (BAG, 22.04.1997 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 88; BAG, 15.12.1998 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 m. w. N.).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1143/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1149/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ; Beteiligung des

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1144/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1146/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1147/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1148/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen; Beteiligung des

  • LAG München, 25.01.2007 - 3 TaBV 60/06

    Tarifentgelterhöhung, Anrechnung auf übertarifliche Zulagen

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1145/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 661/00

    Zulässigkeit der Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 338/02

    Zusage einer anrechnungsfreien übertariflichen Zulage; Anrechnung der

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 17 Sa 55/07

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei voller und gleichmäßiger Anrechnung

  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 15 Sa 1721/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Krankengymnast) auf Zahlung von Vergütungsdifferenzen;

  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 874/00
  • LAG Hessen, 04.12.2002 - 6 Sa 953/02

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf das Arbeitsentgelt im Falle einer

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