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   BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74   

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https://dejure.org/1975,335
BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 (https://dejure.org/1975,335)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 (https://dejure.org/1975,335)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1975 - 1 ABR 78/74 (https://dejure.org/1975,335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsübergang - Rechtsnachfolge - Einstellung - Tendenzträger - Redakteure einer Tageszeitung - Einstellung aus tendenzbedingten Gründen - Pflicht zur Information des Betriebsrates - Zustimmungsverweigerungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 322
  • MDR 1976, 346
  • BB 1976, 134
  • DB 1975, 2235
  • DB 1976, 142
  • DB 1976, 152
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74
    Es handelt sich bei dieser Redaktion auch um einen "Betriebsteil" i. S. des § 613 a Abs. 1 aaO. Zu den Betriebsteilen i. S. dieser Vorschrift gehören nicht nur die nach § 4 BetrVG betriebsverfassungsrechtlich gesehen verselbständigten Betriebsteile, sondern Jeder abgrenzbare und deshalb durch Rechtsgeschäft veräußerbare Teil eines Betriebes (vgl. Urteil des 5. Senats vom 2. Oktober 1974- - 5 AZR 504/73 - = AP Ur. 1 zu. § 613 a BGB, auch, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Neumann-Duesberg, NJW 1973, 268; Palandt, BGB, 33. Aufl., § 613 a Arm. 2 a).
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74
    2. Der Übergang von dem in erster Instanz gestellten Feststellungsantrag auf einen Antrag gemäß § 101 BetrVG im zweiten Rechtszug nach Ablauf der Beschwerdefrist war zulässig, weil es sich nicht um eine nunmehr unzulässige Antragsänderung handelte, sondern lediglich um eine Klarstellung des ursprünglichen Antrags, die im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren großzügig vorgenommen werden kann ( M G 14, 164 [166] = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung; BAG 15, 235 C236] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Daraus folgt, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen insoweit zurücktreten müssen, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht derPressefreiheit verletzt werden kann (BAG 27, 322 [329, 330] = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 [zu III 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972 [zu 4 der Gründe]; AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972 [zu B II 2 der Gründe]).

    Der Senat hat daher angenommen, daß die Einstellung von Redakteuren an Tageszeitungen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt (BAG 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).

    Entgegen der Meinung der Antragsgegnerin hat der Senat in seinem Beschluß vom 7. November 1975 - 1 ABR 78/74 - (BAG 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) nicht zum Ausdruck gebracht, daß bei der Einstellung von Tendenzträgern keine Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat bestehe.

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß der Betriebsrat in solchen Fällen auch das Recht hat, binnen einer Woche nach Zugang der Information aus den Gründen des § 99 Abs. 2 BetrVG schriftlich Bedenken geltend zu machen, mit denen sich der Arbeitgeber sachlich auseinandersetzen muß (BAG 27, 322 /33Q7 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 /jzu III 3 der Gründe/) .

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 73/02

    Zur Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des

    Die Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber übergegangen ist, bedeutet selbst dann keine Einstellung i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wenn der Betriebsübergang in der Übernahme einer Gesamtheit von Arbeitnehmern besteht (Fortführung von BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7).

    Die in seinem Beschluss vom 07.11.1975 (-1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) vertretene Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Übergang von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Betriebsinhaber im Wege des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB keine mitbestimmungspflichtige Einstellung darstelle, könne vorliegend nicht gelten.

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einstellung ist, dass diese auf einer (freiwilligen) Willensübereinstimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruht (BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 7).

    Da es in diesem Fall an einer (freiwilligen) Willensübereinstimmung der Arbeitgeberin mit den von ihr übernommenen Arbeitnehmern des Betriebsteils "Transportleitung" fehlt, kann bezüglich dieser Arbeitnehmer auch keine "Einstellung" i. S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - a. a. O.; dem BAG folgend z. B. Hanau/Kania, ErfK, 3. Aufl. 2003, § 99 Rz. 6; GK-BetrVG/Kraft; § 99 Rz. 31; Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl. 2002, § 99 Rz. 7; MünchArbR/Matthes, § 352 Rz. 21; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl. 2002, § 99 Rz. 43).

    Insoweit handelt es sich um einen Vorgang im wirtschaftlichen Bereich, für den höchstens eine Beteiligung des Betriebsrats oder des Wirtschaftsausschusses gemäß §§ 106 ff. BetrVG und/oder §§ 111 ff. BetrVG in Betracht kommt (BAG 07.11.1975 - 1 ABR 78/74 - a. a. O.).

  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

    Mit ihr wird nicht gesagt, welche Tatsachen bei einer weiteren Aufklärung und entsprechenden Fragestellung festgestellt worden wären (Beschluß des Senats vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972).

    Bei dem Redakteur K. handelt es sich um einen sogenannten Tendenzträger, d. h. um einen Arbeitnehmer, der selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig ist und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen kann (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322= AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Er hatte mit den Beschlüssen vom 7. November 1975 (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 9. Dezember 1975 (- 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972) nur über Aufhebungsanträge des Betriebsrats nach § 101 BetrVG zu entscheiden.

    In der Entscheidung vom 7. November 1975 (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat ausgeführt, daß der Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 Abs. 1 BetrVG eine Art Sperrinstanz sei, die der Arbeitgeber nur im Wege des Zustimmungsersetzungsverfahrens überwinden könne.

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