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   BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77   

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BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77 (https://dejure.org/1979,701)
BAG, Entscheidung vom 24.07.1979 - 1 ABR 78/77 (https://dejure.org/1979,701)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 (https://dejure.org/1979,701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante personelle Maßnahme - Gesetzliche Schriftform - Fehlende Unterzeichnung - Normierte Zustimmungsverweigerungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 104
  • DB 1979, 2327
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Ebensowenig sind dies Regelungen über das ihnen zugrunde liegende abstrakte Vergütungsschema und sonstige Entlohnungsgrundsätze (BAG 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - zu B II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Insoweit gibt der Senat die in seinen Entscheidungen vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - (AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1979 1 ABR 78/77 - (AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht auf.

    b) Der Beklagten ist zuzugeben, daß die Rechtsprechung des Senats für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bislang gefordert hat, daß die Begründung für die Zustimmungsverweigerung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen angeben müsse und daß sich die angeführten Gründe nicht so weit von dem Katalog der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe entfernen dürften, daß sie sich schlechterdings keinem der Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG mehr zuordnen ließen (Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Soweit der Senat mit seiner jetzigen Auffassung von seinem Beschluß vom 24. Juli 1979 (- 1 ABR 78/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 26) abweichen sollte, hält er an der damaligen Rechtsansicht nicht fest.
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Allerdings sind auch insoweit Fälle denkbar, in denen streitig sein kann, ob die Zustimmung als erteilt gelten kann oder nicht (vgl. die Entscheidung des Senats vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972, wo die schriftlich mitgeteilten Gründe nicht vom Betriebsratsvorsitzenden unterschrieben waren).

    Darüber hinaus hat der Senat eine "unbeachtliche Zustimmungsverweigerung" und damit im Ergebnis eine fingierte Zustimmung des Betriebsrats dann angenommen, wenn die Zustimmungsverweigerung entweder überhaupt keine Gründe enthält oder sich in einer bloßen Bezugnahme auf die in § 99 Abs. 2 BetrVG normierten Zustimmungsverweigerungsgründe erschöpft (Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Ist das der Fall, braucht die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Einstellung nicht vom Gericht ersetzt zu werden (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat Gründe für seine Weigerung zu nennen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Dagegen brauchen die angegebenen Gründe nicht schlüssig zu sein"; 24.7.1979 - 1 ABR 78/77 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 11 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 26 = DB 1979, 2327 [Leitsatz 2.]: "Die angegebenen Gründe müssen auf den konkreten Sachverhalt abgestellt sein.

    Dagegen brauchen die angegebenen Gründe nicht schlüssig zu sein"; 24.7.1979 - 1 ABR 78/77 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 11 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 26 = DB 1979, 2327 [Leitsatz 2.]: "Die angegebenen Gründe müssen auf den konkreten Sachverhalt abgestellt sein.

    Dagegen brauchen die angegebenen Gründe nicht schlüssig zu sein"; 24.7.1979 - 1 ABR 78/77 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 11 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 26 = DB 1979, 2327 [Leitsatz 2.]: "Die angegebenen Gründe müssen auf den konkreten Sachverhalt abgestellt sein.

  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

    In der Vergangenheit wurde der Begriff von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 11, zu II 1) und von der herrschenden Meinung (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Oetker Anm. AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118, zu III 1 b) dahingehend verstanden, dass er die Wahrung der gesetzlichen Schriftform von § 126 BGB a. F. fordere, d. h. eine Erklärung auf einer Urkunde, die vom Aussteller eigenhändig mit Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde.
  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Das seien Begründungen, die nur den Wortlaut eines der gesetzlichen Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG wiederholten (zB 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 26), ohne auf einen Lebenssachverhalt einzugehen, oder solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nähmen (zB 1. Oktober 1991 - 1 ABR 1/91 - nv.).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat Gründe für seine Weigerung zu nennen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

    Zwar genügt die Wiederholung des Wortlauts einer der Nummern des Absatzes 2 des § 99 BetrVG nicht, um eine hinreichende Zustimmungsverweigerung anzunehmen (BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 1; BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 11; BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 21; Fitting, a.a.O., § 99 Rn. 262; ErfK/Kania, a.a.O., § 99 BetrVG Rn. 39).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 18/84

    Anforderungen an den Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung -

  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 182/05

    Mitbestimmung des Betriebsrats, Umgruppierung von Arbeitnehmern, Anforderungen an

  • ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02

    Betriebsratswiderspruch per E-Mail ausreichend?

  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 63/78

    Betriebsvereinbarung - Aushang innerbetrieblicher Stellenausschreibungen -

  • LAG München, 30.11.2011 - 11 TaBV 62/11

    Versetzung

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 1/91

    Betriebsrat: Verweigerung der Zustimmung - Beachtlichkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 2/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

  • LAG München, 06.12.2011 - 6 TaBV 67/11

    Zustimmungsersetzung, Versetzung, Nachteile, Gefährdungsbeurteilung

  • BAG, 13.07.1993 - 1 ABR 2/93

    Wirksamkeit der Versetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Unternehmens -

  • LAG Berlin, 10.11.2000 - 6 TaBV 1475/00

    Eingruppierung: Serviceberaterin bei der Bank

  • ArbG Würzburg, 14.12.2022 - 4 BV 22/21

    Umgruppierung - Beteiligung Betriebsrat

  • LAG München, 25.11.1986 - 3 Sa 743/86

    Einbehaltung des Urlaubsgeldes bei Arbeitsplatzwechsel eines Arbeitnehmers ;

  • OVG Bremen, 11.01.1983 - PV-B 6/82

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Anrechnung der Mittagszeit auf die

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 24/83
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