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   BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73   

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https://dejure.org/1975,288
BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73 (https://dejure.org/1975,288)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1975 - 1 ABR 80/73 (https://dejure.org/1975,288)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 (https://dejure.org/1975,288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Angestellter - Tatbestandsgruppe - Unternehmensbezoge Leitungsaufgaben - Entscheidungsspielraum - Interessenpolarität zur übrigen Arbeitnehmerschaft - Präzisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 374
  • VersR 1976, 1191
  • DB 1976, 631
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Schließlich ist, wie der Senat schon wiederholt aus gesprochen hat, das Rechtsschutzinteresse an der Klärung des Rechtsstatus eines Arbeitnehmers als leitenden Angestellten auch ohne Vorliegen eines konkreten, aktuellen Streitfalls für alle Beteiligten, insbesondere auch für den Arbeitgeber, zu bejahen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 19714 - 1 ABR 20/73 - und - 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 2 und 3 zu § 5 BetrVG 1972, unter II 1. bzw. II 2. der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Es müssen also zunächst die Voraussetzungen des allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten gegeben sein und zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 - 3 BetrVG (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1974 und 19. November 1974 - 1 ABR 19/73 - und - 1 ABR 20/73 und 50/73 = AP Nr. 1 - 3 zu § 5 BetrVG 1972, alle Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dabei hält der Senat für die Auslegung des Oberbegriffs des leitenden Angestellten daran fest, daß die Tätigkeit unternehmensbezogen sein muß, obwohl der Gesetzgeber in den Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 3 BetrVG das Wort "Betrieb" verwendet (vgl. Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - unter III 2 b und c und Beschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - unter III 2 a der Gründe).

    Die Leitungsaufgaben eines Angestellten sind auf seine Funktionen im Unternehmen hin bezogen (Grüll, RdA 1972, 171 ; Rüthers-Stindt, BB 1972, 973 ; Wiedemann-Wank, Anm. AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 unter II 4); das gilt auch für "Stabsfunktionen", die unter die Tatbestandsgruppe der Nr. 3 fallen (wie hier Beuthien, SÄE 1974, 173 unter Ziff. II 8; Janert, DB 1974, 1237; Kraft, EzA, § 5 BetrVG Nr. 7 Anm. B II; Wiedemann-Wank, aaO; ablehnend Hoffmann, NJW 1975, 1246 und Mayer-Maly, BB 1974, 1124).

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Es müssen also zunächst die Voraussetzungen des allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten gegeben sein und zusätzlich eine der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 - 3 BetrVG (vgl. insbesondere die Beschlüsse des Senats vom 5. März 1974 und 19. November 1974 - 1 ABR 19/73 - und - 1 ABR 20/73 und 50/73 = AP Nr. 1 - 3 zu § 5 BetrVG 1972, alle Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dabei hält der Senat für die Auslegung des Oberbegriffs des leitenden Angestellten daran fest, daß die Tätigkeit unternehmensbezogen sein muß, obwohl der Gesetzgeber in den Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 3 BetrVG das Wort "Betrieb" verwendet (vgl. Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - unter III 2 b und c und Beschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - unter III 2 a der Gründe).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Schließlich ist, wie der Senat schon wiederholt aus gesprochen hat, das Rechtsschutzinteresse an der Klärung des Rechtsstatus eines Arbeitnehmers als leitenden Angestellten auch ohne Vorliegen eines konkreten, aktuellen Streitfalls für alle Beteiligten, insbesondere auch für den Arbeitgeber, zu bejahen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 19714 - 1 ABR 20/73 - und - 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 2 und 3 zu § 5 BetrVG 1972, unter II 1. bzw. II 2. der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Die erforderlichen Kenntnisse können ebensogut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - = AP Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972 unter II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Das gilt, wie der Senat in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1974 (- 1 ABR 131/73 - AP Nr. 6 zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch Beschluß vom 19. August 1975 - 1 AZR 613/74 -, zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgeführt hat, jedenfalls für Betriebe bzw. Betriebsabteilungen in überschaubarer Größenordnung, deren jeweilige Betriebs- bzw. Abteilungsleiter nur den ordnungsgemäßen technischen Ablauf und die Qualität der Produktion sicherzustellen haben.
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Enthält demnach das Gesetz mit dem vorgegebenen Oberbegriff des leitenden Angestellten auch keine exakte Begriffsbestimmung, sondern eher die Umschreibung einer typischen Fallgestaltung, so kommt doch der Senat nach erneuter Prüfung zu der Überzeugung, daß das Gesetz insoweit keine "verdeckte Regelungslücke" enthält, wie er in dem Beschluß vom 5. März 1974 angenommen hat, sondern einen allgemeinen Rechtsbegriff, allerdings mit einem hohen Maß von Unbestimmtheit (vgl. die Entscheidungen des Vierten Senats zu einzelnen Tätigkeitsmerkmalen in Tarifverträgen vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT und vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).
  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Enthält demnach das Gesetz mit dem vorgegebenen Oberbegriff des leitenden Angestellten auch keine exakte Begriffsbestimmung, sondern eher die Umschreibung einer typischen Fallgestaltung, so kommt doch der Senat nach erneuter Prüfung zu der Überzeugung, daß das Gesetz insoweit keine "verdeckte Regelungslücke" enthält, wie er in dem Beschluß vom 5. März 1974 angenommen hat, sondern einen allgemeinen Rechtsbegriff, allerdings mit einem hohen Maß von Unbestimmtheit (vgl. die Entscheidungen des Vierten Senats zu einzelnen Tätigkeitsmerkmalen in Tarifverträgen vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT und vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Auszug aus BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73
    Das gilt, wie der Senat in seinem Beschluß vom 17. Dezember 1974 (- 1 ABR 131/73 - AP Nr. 6 zu § 5 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch Beschluß vom 19. August 1975 - 1 AZR 613/74 -, zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgeführt hat, jedenfalls für Betriebe bzw. Betriebsabteilungen in überschaubarer Größenordnung, deren jeweilige Betriebs- bzw. Abteilungsleiter nur den ordnungsgemäßen technischen Ablauf und die Qualität der Produktion sicherzustellen haben.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 660/19

    Ordentliche Kündigung - Hausangestellte

    Vielmehr ist ein Betrieb stets eine Teilorganisation eines Unternehmens bzw. dessen arbeitstechnisches Spiegelbild, wenn das Unternehmen nur eine Produktions- oder Dienstleistungsstätte hat (vgl. BAG 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - zu III 4 a der Gründe, BAGE 27, 374; 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 26, 36) .
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze nicht vorliegen (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 09.12.1975 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 131/73 - BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374, 379, 384).

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebenso gut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 1975 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    28 d) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war zunächst von einem Oberbegriff des leitenden Angestellten ausgegangen und hatte jeweils die Feststellung verlangt, dass zwischen dem Angestellten und der übrigen Arbeitnehmerschaft eine Interessenpolarität bestehen müsse (vgl. Beschluss vom 5. März 1974 1 ABR 19/73 BAGE 26, 36, 51, 57 f.; Beschluss vom 19. November 1974 1 ABR 20/73 BAGE 26, 345, 351, 354; Beschluss vom 17. Dezember 1974 1 ABR 131/73 BAGE 26, 403, 413; Beschluss vom 9. Dezember 1975 1 ABR 80/73 BAGE 27, 374, 379, 384).

    Die erforderlichen Kenntnisse können ebenso gut durch längere Tätigkeit oder Selbststudium erworben sein (vgl. BAG, Beschluss vom 9. Dezember 1975 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 7).

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 22/76

    Leiter einer Betriebsabteilung - Leitender Angestellter - Beteiligung des

    Vom Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung her gesehen sind folgende Voraussetzungen für den vorgegebenen Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG aufzustellen (vgl. die Beschlüsse vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR So/73 - = AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, 1o. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - und 1. Juni 1976 - 1 ABR 118/74 - = [demnächst] AP Nr. 12 und 15 zu § 5 BetrVG 1972):.

    Eine "schlichte Vorgesetztenstellung" in einem Betrieb oder in einer Betriebsabteilung überschaubarer Größenordnung reicht nicht aus, um die Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG bei fehlender selbständiger Einstellungs und Entlassungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG anzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Dezember 1974- und 9 Dezember 1975 = AP Nr. 6 zu § 5 BetrVG 1972 unter Ziff. III 4 und 5 der Gründe und AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972 unter Ziff. III 5 der Gründe).

    Wie der Senat schon mehrfach ausgeführt hat (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1975, aaO, und Io. Februar 1976 = [demnächst] AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972 Ziff. IV 5 der Gründe) gehört zur Unternehmensfunktion aber grundsätzlich auch die Tätigkeit als Arbeitgeber und Vorgesetzter.

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

    Auch diese Neufassung des funktionalen Grundtatbestandes des leitenden Angestellten verwendet mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind, die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und kein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegt (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe; BAGE 32, 381, 385 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu B I 1 e der Gründe).

    Auch die rein arbeitstechnische, "vorprogrammierte" Durchführung unternehmerischer Entscheidungen gehört nicht zur Unternehmensleitung (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 61/74 - AP Nr. 12 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 4 a der Gründe; BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 22/76 - AP Nr. 16 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 5 a der Gründe; BAGE 51, 1, 9 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972, zu C I 3 d der Gründe).

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

    Die rein arbeitstechnische Durchführung unternehmerischer Entscheidungen oder eine Tätigkeit, die sich darin erschöpft, vorgegebene Ziele zu erarbeiten, qualifiziert aber noch nicht zum leitenden Angestellten (BAG 09.12.1975 - 1 ABR 80/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG 23.01.1986 - 6 ABR 22/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30).
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74

    Anerkennung von Hauptabteilungsleitern als leitende Angestelle - Übertragung der

    Der Senat hat zuletzt in seinem Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - ([demnächst] AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972) eine neue zusammenfassende Darstellung der Rechtsgrundsätze für die Abgrenzung des leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG gegeben und weitgehend seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

    Seine bis zum Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - (aaO) in Übereinstimmung mit einem Teil des Schrifttums vertretene Auffassung, daß eine verdeckte Regelungslücke vorliege, hat der Senat in diesem Beschluß aufgegeben.

  • LAG Nürnberg, 08.02.2006 - 9 TaBV 35/04

    Auszubildendenvertreter - Übernahmepflicht - Aufklärung nach § 78a BetrVG -

  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 33/93
  • LAG Köln, 20.04.2001 - 11 Sa 1396/00

    Leitender Angestellter: Voraussetzungen

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

  • BAG, 25.03.1976 - 1 AZR 192/75

    Vereinbarung einer Probezeit - Leitender Angestellter - Erprobung der

  • LAG Thüringen, 25.01.2001 - 1 TaBV 4/00

    Arbeitnehmerbegriff im BetrVG

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88

    Zulässigkeit des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Kündigung wegen

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines

  • BAG, 27.10.1978 - 1 ABR 27/77

    Selbstständiger Abschluss von Verträgen - Freie Mitarbeiter - Auflösung von

  • LAG Hessen, 15.03.2000 - 13 Sa 479/99

    Zahlung einer höheren Ausbildungsvergütung im Rahmen der Anwendung eines

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 29/76
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