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BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96 |
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Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 08.08.1995 - 8 BV 98/94
- LAG Nürnberg, 25.09.1996 - 3 TaBV 44/95
- BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Das gleiche gilt, wenn die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (BAGE 69, 134, 164 ff. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 4-;6 der Gründe).Zu Unrecht beruft sich der Betriebsrat in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz, daß der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht nicht dadurch ausschließen kann, daß er anstelle einer kollektiven Regelung eine Vielzahl von scheinbar individuellen Vereinbarungen trifft (BAGE 69, 134, 163 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b dd der Gründe).
So ist eine Anrechnung selbst dann, wenn sich durch sie die Verteilungsrelationen ändern, dennoch mitbestimmungsfrei, sofern der Arbeitgeber seine insoweit vorhandenen individualrechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpft (BAGE 69, 134, 168 f. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 6 b bb der Gründe).
- BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Zu Unrecht beruft sich der Betriebsrat in diesem Zusammenhang auf den Beschluß vom 27. Oktober 1992 (1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe), mit dem der Senat ein Mitbestimmungsrecht bei der Anhebung der Gehälter von AT-Angestellten für den Fall bejaht hat, daß ein mitbestimmtes Gehaltsgruppensystem noch nicht besteht. - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
c) Schließlich ist es hier entgegen der Auffassung des Betriebsrats ohne Bedeutung, ob die Arbeitgeberin nach den Arbeitsverträgen und den einschlägigen Tarifbestimmungen (zur Reichweite und Wirksamkeit von tariflichen Regelungen übertariflicher Zulagen vgl. BAGE 73, 364, 369 ff. = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 der Gründe) überhaupt zur Anrechnung befugt war.
- BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93
Tariferhöhung, übertarifliches Gehalt und Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Auch bedarf die Streitfrage, ob die Gehälter der hier betroffenen AT-Angestellten hinsichtlich einer Anrechnung in einen tariflichen und einen übertariflichen Bestandteil zerlegt werden können (dazu auch BAGE 78, 74, 84 ff. = AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu III der Gründe), keiner Entscheidung. - BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95
Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Nach der Senatsrechtsprechung (Beschlüsse vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 3 der Gründe; vom 5. März 1996 - 1 ABR 49/95 - n.v., zu B I 3 der Gründe) erscheint dies nicht zweifelsfrei. - BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Ein Mitbestimmungsrecht kann nur bestehen, soweit die Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers reicht (Senatsurteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 1 der Gründe). - BAG, 05.03.1996 - 1 ABR 49/95
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen auf …
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Nach der Senatsrechtsprechung (Beschlüsse vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 3 der Gründe; vom 5. März 1996 - 1 ABR 49/95 - n.v., zu B I 3 der Gründe) erscheint dies nicht zweifelsfrei. - BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84
Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage - …
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Die angefochtene Entscheidung unterliegt insoweit in vollem Umfang der Nachprüfung durch den Senat, weil es sich bei der Anpassungsklausel um eine typische Vereinbarung handelt, die von der Arbeitgeberin über viele Jahre hinweg in gleichlautender Form bei Verträgen mit AT-Angestellten verwandt wurde (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP Nr. 33 zu § 112 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe). - BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95
Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Ergibt sich beim Vollzug der Anrechnungsentscheidung eine derartige planwidrige Abweichung, so hat diese nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP Nr. 80 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 b der Gründe) bei der mitbestimmungsrechtlichen Bewertung der Anrechnung außer Betracht zu bleiben. - BAG, 09.07.1996 - 1 AZR 690/95
Anrechnung von Zulage bei Höhergruppierung
Auszug aus BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
Sonst könnte mit der Behauptung, nur individuell entscheiden zu wollen, jedes Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen werden (st. Rspr. des BAG, z.B. Urteil vom 9. Juli 1996 - 1 AZR 690/95 - AP Nr. 86 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 1 der Gründe). - BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen
- BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96
Voraussetzung für eine wirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine …
- LAG Nürnberg, 25.09.1996 - 3 TaBV 44/95
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechnung der Tariflohnerhöhungen
- BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
Übertarifliche Zulage
- BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04
Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente
Gegenstand der Mitbestimmung ist die Entscheidung des Arbeitgebers, nicht deren Durchführung (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54; 22. April 1997 - 1 ABR 80/96 -). - BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 37/05
Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente
Gegenstand der Mitbestimmung ist die Entscheidung des Arbeitgebers, nicht deren Durchführung (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54; 22. April 1997 - 1 ABR 80/96 -).