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   BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01   

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https://dejure.org/2001,3393
BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 (https://dejure.org/2001,3393)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 (https://dejure.org/2001,3393)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 (https://dejure.org/2001,3393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte nach Änderung des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen Nato-Truppenstatut

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klärung des Bestehens, des Inhalts oder des Umfangs eines Beteiligungsrechts im Beschlussverfahren; Beschränkung der Beteiligungsbefugnisse der Hauptbetriebsvertretung durch die Ergänzung des Unterzeichnungsprotokolls zum NATO-Truppenstatuts; Eigener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht; Prozessrecht - Beschlussverfahren; personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte nach Änderung des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen Nato-Truppenstatut; Feststellungsinteresse für die Klärung personalvertretungsrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 696 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    In einem daraufhin von der Hauptbetriebsvertretung anläßlich der Schließung von US-Einrichtungen eingeleiteten Beschlußverfahren stellte das Bundesarbeitsgericht durch Beschluß vom 9. Februar 1993 (-1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211) fest, daß ein Beteiligungsrecht bei solchen Maßnahmen nicht ausgeschlossen ist.

    d) Mit der Verneinung eines Feststellungsinteresses setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - AP ZA Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    Es handelt sich um einen Globalantrag (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II A der Gründe), der eine Vielzahl von Fallgestaltungen umfaßt.
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört es nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht oder eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2000 - 14 TaBV 2/00

    Betriebsvertretung der zivilen Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    Die Rechtsbeschwerde der Hauptbetriebsvertretung gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 26. September 2000 - 14 TaBV 2/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts auch im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    b) Im Beschlußverfahren kann allerdings das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Beteiligungsrechts auch dann geklärt werden, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen wird (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01

    Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört es nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht oder eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß im Beschlußverfahren das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Beteiligungsrechts auch dann geklärt werden kann, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen wird (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61, zu B 3 b der Gründe mwN).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    In einem solchen Fall ist die Entscheidung nicht nur eine gutachterliche Auskunft, die den Betriebsparteien für ihr künftiges Verhalten nützlich sein mag, sondern klärt ein bestimmtes Rechtsverhältnis und stellt dessen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret fest (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, Rechtsfragen gutachterlich zu klären, die die Verfahrensbeteiligten interessieren (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - aaO).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, und auch nicht, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61; BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).
  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00

    Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.; 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).
  • LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08

    Arbeitszeit - über § 7 Abs 3 ArbZG abweichende Betriebsvereinbarung - keine

    Dazu ist das Gericht nicht befugt (BAG 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Anders als in dem Fall, den der Senat mit Beschluss vom 11. Dezember 2001 (- 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61) entschieden hat, streiten vorliegend die Beteiligten weder darum, ob der Hauptbetriebsvertretung ein Mitbestimmungsrecht bei einem vollständig in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Vorgang zustand, noch abstrakt darüber, ob sie bei irgendwelchen hypothetischen Maßnahmen zu beteiligen ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerungsrecht, Rettungsdienst,

    Erledigt sich der Anlass eines aktuellen Streits über ein Mitbestimmungsrecht, bleibt ein Interesse an der Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses gleichwohl erhalten, wenn zu erwarten ist, dass sich ein vergleichbarer Konflikt in dieser Form auch künftig wiederholt (BAG Beschl. v. 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61).
  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

    Eine entsprechende Feststellung hätte damit nicht nur den Charakter eines Rechtsgutachtens (vgl. BAG Beschluss v. 11.12.2001 Az: 1 ABR 9/01).
  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, und auch nicht, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären ( BAG Beschluss vom 11.Dezember 2001 -1 ABR 9/01.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04

    Einigungsstellenspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 24 Sa 844/07

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2014 - 4 TaBV 17/13

    Mitwirkungsrecht -Betriebsvertretung - Eingruppierung - Sondergehaltsbestimmungen

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