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   BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08   

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BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 (https://dejure.org/2010,1680)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 (https://dejure.org/2010,1680)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 (https://dejure.org/2010,1680)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 50 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG
    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs hinsichtlich einer Vergütungsordnung für AT-Angestellte; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • bag-urteil.com

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei betriebsübergreifender Regelung

  • rewis.io

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte: Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei betriebsübergreifender Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 171
  • BB 2010, 2366
  • DB 2010, 2176
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Die bloße Zweckmäßigkeit oder der Wunsch nach einer unternehmenseinheitlichen Regelung ist dagegen nicht geeignet, in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 109, 71).

    bb) Fehl geht auch die Annahme der Arbeitgeberin, die Entgeltzahlung betreffe eine freiwillige Leistung, bei der sie mitbestimmungsfrei darüber entscheiden könne, ob sie unternehmenseinheitlich erbracht werden soll oder nicht (vgl. BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 109, 71).

    Hier kann der Arbeitgeber die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht dadurch begründen, dass er eine betriebsübergreifende Regelung verlangt (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 49/02 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 109, 71) oder ein Gesamtbudget für die Vergütung von AT-Angestellten auf Unternehmensebene festlegt .

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Eine gerichtliche Entscheidung nach § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG hat nur feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 11).

    Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung ist gleichsam kompetenzakzessorisch (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der bei einer Gewerkschaft errichtete Gesamtbetriebsrat für die Regelung der Vergütung ihrer Beschäftigten zuständig sein kann (14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 93, 75; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - zu B II der Gründe, BAGE 96, 249).
  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Unabhängig davon, dass es sich bei Vertriebsbeauftragten um eine Arbeitnehmergruppe handelt, die wegen der Einheitlichkeit ihrer Aufgabenstellung nicht mit AT-Angestellten vergleichbar ist, entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber nur dann, wenn er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, diese auch von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen kann ( BAG 13. März 2001 -  1 ABR 7/00  - zu B II 2 der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; 11. November 1998 -  7 ABR 47/97  - zu B I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17; 30. August 1995 -  1 ABR 4/95  - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 80, 366; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94  - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 70 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 47).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    aa) Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin folgt die rechtliche Unmöglichkeit einzelbetrieblicher Regelungen nicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, obwohl dieser jedenfalls dann unternehmensweit Anwendung findet, wenn die verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einzelne Betriebe beschränkt ist, sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht (BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 74/08 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 206 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 19).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der bei einer Gewerkschaft errichtete Gesamtbetriebsrat für die Regelung der Vergütung ihrer Beschäftigten zuständig sein kann (14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 93, 75; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - zu B II der Gründe, BAGE 96, 249).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Der Mitbestimmung unterliegt daher die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und deren Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 29, BAGE 119, 356).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Dieses Erfordernis kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22, BAGE 120, 146).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    cc) Soweit der Senat im Beschluss vom 6. Dezember 1988 noch angenommen hat, die Entscheidung, die Vergütung von Vertriebsbeauftragten zentral für das gesamte Unternehmen einheitlich zu regeln, sei Sache des Unternehmers, weshalb der Gesamtbetriebsrat für die Ausgestaltung der Vergütungsstruktur zuständig sei, wenn sich der Arbeitgeber entschieden habe, das Entgeltsystem für diesen Personenkreis unternehmenseinheitlich festzulegen (- 1 ABR 44/87 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 60, 244), hat er hieran in späteren Entscheidungen nicht mehr festgehalten.
  • LAG München, 04.07.2008 - 10 TaBV 118/07

    Anforderung an Beschwerdebegründung; Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Juli 2008 - 10 TaBV 118/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00

    Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung - Mitbestimmung des Betriebsrats -

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 17/94

    Mitbestimmung bei übertariflicher Entlohnung - Abgrenzung der Zuständigkeit von

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Ist der Hauptantrag begründet, weil es an der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fehlt, stünde zugleich fest, dass das im Streit stehende Mitbestimmungsrecht den örtlichen Betriebsräten zusteht (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 34 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 8) .
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2020 - 1 TaBV 102/19

    Zwingende unternehmenseinheitliche Regelungen als Begründung für die

    Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und deren Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 13).

    Die bloße Zweckmäßigkeit oder der Wunsch nach einer unternehmenseinheitlichen Regelung sei hingegen nicht geeignet, in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 15; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 15).

    Auch aus dem arbeitsrechtlichen - auch unternehmensweit Anwendung findenden - Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe sich keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; weder der arbeits- noch betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wirkten zuständigkeitsbegründend (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 17).

    (6) Unabhängig von vorstehenden Erwägungen ergibt sich nach Auffassung der Kammer die Zuständigkeit des GBR für den Abschluss der streitbefangenen GBV auch auf Grundlage der Leitentscheidungen des BAG vom 23. März 2010 (1 ABR 82/08) und vom 18. Mai 2010 (1 ABR 96/08).

    Damit ist die Vergütung der AT-Angestellten grundsätzlich keine "freiwillige" Leistung, über deren "ob" der Arbeitgeber entscheiden und von der er absehen kann (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08).

  • LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16

    Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des

    Insoweit sei auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - und vom 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 - zu verweisen.

    Der Mitbestimmung unterliegt daher die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und deren Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll (BAG v. 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 13, AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972; BAG v. 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 29, AP Nr. 68 zu § 80 BetrVG 1972).

    Dieses Erfordernis kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG v. 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 15, AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972; BAG v. 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 15, AP Nr. 135 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22, AP Nr. 43 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bei AT-Angestellten die Auffassung vertreten, dass Entgeltzahlungen keine freiwilligen Leistungen betreffen, bei der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden könnten, ob sie unternehmenseinheitlich erbracht werden sollten oder nicht (BAG v. 18.05.2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 18, AP nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972; BAG v. 23.03.2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 18, AP Nr. 135 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • LAG Köln, 10.12.2010 - 4 TaBV 38/10

    Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für unternehmenseinheitliche

    Ein solches "zwingendes Erfordernis" kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (vgl. z. B. BAG 09.12.2003 - 1 ABR 49/02; 18.05.2010 - 1 ABR 96/08).

    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung rechtlich herbeiführen (vgl. z. B. BAG 18.05.2010 - 1 ABR 96/08).

    Im Gegensatz dazu hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 23.03.2010 (1 ABR 82/08) und vom 18.05.2010 (1 ABR 96/08) eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine Vergütungsordnung für AT-Angestellte abgelehnt.

    Das Bundesarbeitsgericht (18.05.2010 a. a. O. Rn 22) weist dabei darauf hin, dass die Ausnahme für die Gewerkschaften deshalb bestehe, weil sie mangels eines tariffähigen und tarifzuständigen Tarifpartners keine Tarifverträge abschließen können, um die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten einheitlich zu regeln.

    Während das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23.09.1975 (1 ABR 122/73) den Gleichbehandlungsgrundsatz noch als zuständigkeitsbegründend anerkannt hat (dort Rn. 23) ist es in der Entscheidung vom 03.05.2006 (1 ABR 15/05 - Rn. 34) bereits davon abgerückt, um in der Entscheidung vom 18.05.2010 (1 ABR 96/08) ausdrücklich zu entscheiden, dass "die rechtliche Unmöglichkeit einzelbetrieblicher Regelungen nicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz" folgt, obwohl dieser jedenfalls dann unternehmensweit Anwendung findet, wenn die verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einzelne Betriebe beschränkt ist.

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Subjektiv ist den einzelnen Gesamtbetriebsräten eine Regelung im gesamten Bereich freiwilliger Betriebsvereinbarungen unmöglich, wenn der Arbeitgeber nur auf Konzernebene zu einer Regelung bereit ist: (nur) dann, wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er diese auch von einer über die Unternehmensgrenzen hinweg geltenden Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (für Konzernbetriebsvereinbarungen BAG v. 24.01.2006, 3 AZR 483/04 Rz.42 - zitiert nach juris; LAG BadenWürttemberg v. 12.05.2017, 7 Sa 9/16 Rz.38 - zitiert nach juris; zu Gesamtbetriebsvereinbarungen BAG v. 13.03.2001, 1 ABR 7/00 Rz.30 - zitiert nach juris; BAG v. 18.5.2010, 1 ABR 96/08 Rz. 15 - zitiert nach juris; Fitting 29. Aufl. § 50 Rz.24; § 58 Rz.11).

    Bei außertariflichen Mitarbeitern ist der Arbeitgeber zur Vergütung ebenfalls - jedenfalls nach § 612 BGB - verpflichtet: über das Ob einer Zahlung kann er nicht entscheiden (BAG v. 18.5.2010, 1 ABR 96/08 Rz. 19 - zitiert nach juris).

    Daher ist auch die Einführung neuer Vergütungsbestandteile mitbestimmungspflichtig (BAG 6, 12.88, 1 ABR 44/87 Rz 55 ff. - zitiert nach juris; BAG v. 18.05.10, 1 ABR 96/08 Rz. 18 - zitiert nach juris; Fitting 29. Aufl. § 87 Rz. 452).

    Der Mitbestimmung unterliegt daher die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und deren Höhe im Verhältnis zueinander bestimmen soll (BAG v. 06.12.1988, 1 ABR 44/87 Rz. 52 - zitiert nach juris; BAG v. 18.05.2010, 1 ABR 96/08 Rz.13 - zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 26.11.2012 - 16 TaBV 201/12

    Zuständigkeit für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG wirken nicht zuständigkeitsbegründend (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972; 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - BAGE 133, 373, Rn. 17).

    Dementsprechend begrenzt der Gleichbehandlungsgrundsatz die Regelungsmacht der Betriebsparteien bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte, er hat jedoch keinen Einfluss auf die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen den Betriebsverfassungsorganen (Bundesarbeitsgericht 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP Nr. 34 zu § 50 BetrVG 1972, Rn. 17; 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - BAGE 133, 373, Rn. 17).

    Auch daraus, dass die im Tarifvertrag zugelassene Betriebsvereinbarung tarifersetzenden Charakter hat, ergibt sich nicht die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (Bundesarbeitsgericht 18. Mai 2010, a.a.O., Rn. 20).

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Er ist zugleich Anspruchsgrundlage und Schranke der Rechtsausübung (BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - Rn. 17; vgl. auch 8. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

    Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG wirkt auch für den Konzernbetriebsrat und den Arbeitgeber (vgl. BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 135; BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 34).

    Auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG wirkt für den Gesamtbetriebsrat und den Arbeitgeber (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 135 = NZA 2011, 642, Rn. 17; BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 34 - NZA 2011, 171, Rn. 17) und dementsprechend auch für die Konzernleitung und den Konzernbetriebsrat.

  • ArbG München, 10.11.2010 - 38 BV 257/10

    Zielvereinbarung, Mitbestimmung, Einsicht, leistungsbezogenes Entgelt

    In einem Rechtsstreit über die Frage der Zuständigkeit des GBR hat das BAG am 18.5.2010 (1 ABR 96/08) entschieden, dass der Eineigungsstellenspruch wegen der Zuständigkeit der Einzelbetriebsräte für die AT-Vergütung unwirksam ist.

    Bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten geht es um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mit der Folge, dass ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG besteht, das auch bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber durch den Eingangshalbsatz des § 87 Abs. 1 BetrVG nicht ausgeschlossen wird (BAG 18.05.2010, 1 ABR 96/08, BB 2010, 2366).

    1.3.1 Diese Aufgabe des Antragstellers besteht unabhängig davon, dass zwischenzeitlich die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs vom 5.8.2005 durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde (BAG 18.5.2010, 1 ABR 96/08, BB 2010, 2366).

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2016 - 4 TaBV 135/15

    Mitbestimmung; Betriebsrat; Gehaltsbänder; Tarifsperre; Initiativrecht

    Soweit das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG reicht, beinhaltet es auch das Recht des Betriebsrats, zur Herbeiführung einer entsprechenden Regelung initiativ zu werden (BAG 30.01.1990 - 1 ABR 2/89, BAGE 64, 117 Rz. 34; BAG 18.05.2010 - 1 ABR 96/08, NZA 2011, 171 Rz. 13).
  • LAG Köln, 28.06.2012 - 4 TaBV 17/12

    Einigungsstellenverfahren; Zuständigkeit der Einigungsstelle für die

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2015 - 4 TaBVGa 6/15

    Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und Beauftragung eines

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 4 TaBV 7/22

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Betriebsvereinbarung -

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 4 TaBV 153/10

    Einigungsstelle - Insolvenz Sozialplan - Spruchanfechtung durch Gesamtbetriebsrat

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1079/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 7.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 17.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 8.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • VG Hamburg, 16.10.2020 - 25 FL 159/20

    Zu der Frage, ob es der Mitbestimmung durch den örtlichen Personalrat unterliegt,

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 9.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1080/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1078/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hessen, 30.03.2011 - 18 Sa 1077/10

    Anspruch auf Beihilfeleistungen im Krankheitsfall nach den Grundsätzen des

  • LAG Hamm, 26.04.2013 - 13 TaBV 21/13

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1340/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Köln, 20.03.2023 - 9 TaBV 9/23

    Standortverlagerung als sozialplanpflichtige Betriebsänderung; Zuständigkeit des

  • ArbG Düsseldorf, 04.12.2015 - 1 BV 138/15

    Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

  • KAG Mainz, 07.02.2023 - M 32/22
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