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AGH Schleswig-Holstein, 19.08.2013 - 1 AGH 3/13 |
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AGH Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. August 2013 - 1 AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,46820)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Keine Vertretung des Erben nach Beurkundung des Testaments
Wird zitiert von ...
- AGH Schleswig-Holstein, 21.03.2022 - 1 AGH 3/21 § 45 I Nr. 1 BRAO soll das Vertrauen in die Rechtspflege schützen, dass nicht dieselben Personen auf verschiedenen Seiten für unterschiedliche Interessen tätig werden, BGH, Urt. v. 21.12.2010 - IX ZR 48/10 m.w.N., AGH Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.8.2013 - 1 AGH 3/13, Weyland , BRAO, 10. Aufl. 2020, § 45 Rn. 6. Zweck der Vorschrift ist es, bereits die "Gefahr" einer Interessenkollision auszuschließen, wobei für die Erfüllung des Tatbestands ein tatsächlicher Interessenwiderstreit nicht begriffsnotwendig ist, Weyland , BRAO, 10. Aufl. 2020, § 45 Rn. 6. Die Vorschrift konkretisiert damit die in §§ 1, 3, 43 und 43a BRAO geregelten Grundpflichten des Anwalts, den Beruf gewissenhaft auszuüben und die berufliche Unabhängigkeit nach allen Seiten zu wahren.