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   AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10   

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https://dejure.org/2011,9041
AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10 (https://dejure.org/2011,9041)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2011 - 1 AGH 85/10 (https://dejure.org/2011,9041)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 1 AGH 85/10 (https://dejure.org/2011,9041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht besteht auch beim Nachweis von Arbeitsproben auf CD-ROM; Anspruch auf Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht beim Nachweis von ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht besteht auch beim Nachweis von Arbeitsproben auf CD-ROM; Anspruch auf Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht beim Nachweis von ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht besteht auch beim Nachweis von Arbeitsproben auf CD-ROM; Anspruch auf Verleihung der Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht beim Nachweis von ...

  • Anwaltsblatt

    § 50 BRAO, § 126b BGB
    Fachanwalt: Wenn Arbeitsproben überhaupt nötig, dann auch in elektronischer Form

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachanwalt - Recht zum Vorlegen von Arbeitsproben in elektronischer Form

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 50 Abs. 5 BRAO; §§ 6 Abs. 3, 24 FAO; § 126b BGB
    Fachanwalt - Recht zum Vorlegen von Arbeitsproben in elektronischer Form (RA Dr. Susanne Offermann-Burckart)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fachanwaltsantrag: Arbeitsproben auch in elektronischer Form?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachanwalt - Recht zum Vorlegen von Arbeitsproben in elektronischer Form

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 50 Abs. 5 BRAO; §§ 6 Abs. 3, 24 FAO; § 126b BGB
    Fachanwalt - Recht zum Vorlegen von Arbeitsproben in elektronischer Form (RA Dr. Susanne Offermann-Burckart)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fachanwälte: Dürfen Arbeitsproben in elektronischer Form vorgelegt werden? (IBR 2011, 672)

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2981
  • AnwBl 2011, 693
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist das Gericht wegen des im Verwaltungsgerichtsverfahren vorherrschenden Unter-suchungsgrundsatzes (§ 86 VwGO) verpflichtet, im Rahmen des Klagebegehrens alle für die Entscheidung über das Begehren maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen und die Streitsache in diesem Sinne in vollem Umfang spruchreif zu machen (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerwG, Urt. v. 20.02.1992 - 3 C 51/88 -, NVwZ-RR 93, 70, 71; Kopp/Schenke, 16. Aufl., § 113, 193 m. w. H.).
  • BVerwG, 24.01.1974 - III C 62.72

    Schadensfeststellung an Betriebsvermögen durch den vertreibungsbedingten Verlust

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
    In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 24.01.1974 - III C 62.72; BeckRS 1974, 31305747) hat es allerdings zum Ausdruck gebracht, dass dieser damalige Beschluss keiner Verallgemeinerung zugänglich sei, sondern sich auf einen besonderen Sachverhalt bezogen habe, der die Einschränkung gerechtfertigt habe.
  • BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62

    Herstellung der Spruchreife durch das Gericht - Überprüfung der Kenntnisse und

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
    08.01.1963 - BVerwG I B 160.62 (DVBl 1963, 263) eine solche Ausnahme in Fällen angenommen, in denen für eine fachliche Prüfung eine besondere Behörde vorgesehen sei, das Gericht diese Prüfung der Fachbehörde nicht aus der Hand nehmen und an sich ziehen dürfe, sondern sich auf die spätere Nachprüfung der getroffenen Entscheidung zu beschränken habe.
  • AGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - AGH 25/08

    Eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten für die Bearbeitung eines Fachanwaltsantrags

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
    Mit Schreiben vom 13.07.2010 teilte der Kläger der Beklagten mit, er habe vom Berichterstatter noch nichts gehört und von dessen Kanzlei erfahren, dass dieser für 3 Wochen in Urlaub sei; er wies auf eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 07.08.2008 - AGH 25/08 - NJW Spezial 2008, 702 hin, der zufolge eine 3-Monatsfrist für die Bescheidung bestehe, die nur bei zureichenden Gründen überschritten werden dürfe.
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
    Die Entscheidung nach § 43 c BRAO, 24 FAO ist eine gebundene Entscheidung, bei der dem Kammervorstand, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen nach der FAO erfüllt, keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum hat (BGH NJW 1997, 1307, 1308; Offermann-Burckart, 2. Aufl., Rn. 830).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
    Soweit sie vor Antragstellung begonnen und während des 3-Jahreszeitraumes abgeschlossen wurden, reicht dies nach der Rechtsprechung aus, da sie in dem maßgeblichen Zeitraum inhaltlich bearbeitet worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 06.03.2006, BGHReport 2006, 819, 820).
  • LG Köln, 09.08.2011 - 5 O 69/11

    Die Verzögerung der Erteilung eines Fachanwaltstitels für Medizinrecht stellt

    Am 09./12.10.2010 erhob der Kläger Untätigkeitsklage beim Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen - 1 AGH 85/10 -.

    Im vorliegenden Fall hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen - 1 AGH 85/10 - mit Urteil vom 02.05.2011, für die Kammer bindend, im Einzelnen überzeugend ausgeführt, dass zureichende Gründe für die Überschreitung der 3-Monats-Frist von der Beklagten weder dargetan noch anderweitig ersichtlich waren.

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