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   OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08   

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https://dejure.org/2008,21940
OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08 (https://dejure.org/2008,21940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 AK 12/08 (https://dejure.org/2008,21940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 AK 12/08 (https://dejure.org/2008,21940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls; Auslieferung eines tschechischen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Frankreich zur Strafverfolgung; Inhalt eines Europäischen Haftbefehls; Pflicht zur ausreichenden Konkretisierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG
    Auslieferung eines tschechischen Staatsangehörigen nach Frankreich zur Strafverfolgung; Anforderungen an die Konkretisierung der Tat bei Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 245 (Ls.)
  • StV 2008, 429
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und Konkretisierung des Tatvorwurfs in einem Europäischen Haftbefehl sind dann zu stellen, wenn hiervon die Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung abhängt, etwa bei konkurrierender Gerichtsbarkeit im Hinblick auf die Beurteilung des Vorliegens des Auslieferungshindernisses der Verjährung nach § 9 Nr. 2 IRG (Fortführung von Senat StV 2008, 429 u.a.).

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Dabei kann im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung geboten sein, wenn aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten hierzu Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2013 - 1 AK 45/13

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Erfordernis der weiteren

    Dabei kann - unabhängig von einer ggf. gesondert durchzuführenden Tatverdachtsprüfung nach § 10 Abs. 2 IRG - im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung der Sachverhaltsbeschreibung geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (Fortführung von Senat StV 2008, 429).

    Dabei kann - unabhängig von einer ggf. gesondert durchzuführenden Tatverdachtsprüfung nach § 10 Abs. 2 IRG - im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung der Sachverhaltsbeschreibung geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).

  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 1 OLG Ausl 21/12

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Notwendiger Inhalt eines

    Sein Inhalt kann deshalb rechtlich genauso behandelt werden wie ergänzende Auskünfte eines ersuchenden Staates, die dieser zur Konkretisierung des Auslieferungsersuchens selbst ohne Einhaltung einer bestimmten Form übermittelt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, StV 2008, 429).

    Im Übrigen dürfen bei Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten ohnehin keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechende Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, StV 2008, 429).

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 1 AK 51/10

    Voraussetzungen für die Auslieferung zur Vollstreckung einer Gesamtstrafe

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650).

    Die Nichteinhaltung der vom Senat auch im Zulässigkeitsverfahren zu berücksichtigenden formellen Anforderungen an einen Europäischen Haftbefehl (vgl. hierzu § 83 a Abs. 1 IRG ) führt jedoch nicht zwingend zur Zurückweisung des Antrags des Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 23.08.2010, vielmehr kann es auch im Zulässigkeitsverfahren geboten sein, den ersuchenden Staat um weitere Konkretisierung zu bitten, wenn hierzu aufgrund neu eingetretener Umstände Anlass besteht (vgl. Senat StV 2008, 429) und die dem Senat obliegende eigene Aufklärungspflicht dies gebietet.

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20

    Zulässigkeit einer Auslieferung an einen EU-Mitgliedstaat: Erhöhte Anforderungen

    Hierzu ist es notwendig, dass die Haftanordnung eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht (Senat StV 2008, 429; 2007, 650; 2005, 232).

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten, bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2016 - 1 AK 28/16

    Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Frankreich: Vorliegen eines "Mischfalls"

    Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Serienstraftaten sowie - wie vorliegend - bei Dauer- oder Organisationsdelikten an die Sachdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl keine übermäßigen und deutschen Bewertungen entsprechenden Anforderungen gestellt werden dürfen (Senat StV 2008, 429 und Beschluss vom 22.01.2013, 1 AK 76/12).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 12.11.2019 im Hinblick auf die Einwendungen des Betroffenen ausgeführt hat, der Senat habe in den Auslieferungshaftbefehlen in dem vorgenannten Auslieferungsverfahren die Tatbeschreibung als ausreichend erachtet und die beiderseitige Strafbarkeit angenommen, hat sie nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Anforderungen, die an die Konkretisierung von Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten gestellt werden, aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Betroffenen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung höher sein können, als dies bei der Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls allein auf der Grundlage des übersandten Europäischen Haftbefehls der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2008, 1 AK 12/08, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005, 1 AK 36/04, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Dabei kann - wie hier erfolgt - im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung geboten sein, wenn aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten hierzu Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Dabei kann im Zulässigkeitsverfahren eine weitere Konkretisierung geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (Senat StV 2008, 429).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslA 110/19
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2019 - Ausl 301 AR 69/19

    Einbeziehung früherer Straftaten in Europäischen Haftbefehl

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