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   OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06   

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https://dejure.org/2006,17429
OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06 (https://dejure.org/2006,17429)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2006 - 1 AK 3/06 (https://dejure.org/2006,17429)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2006 - 1 AK 3/06 (https://dejure.org/2006,17429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferung nach Polen: Zeitliche Befristung der Dauer des Haftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Befristung der Dauer eines Haftbefehls vor der Auslieferung eines Angeklagten nach Polen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuAlÜbk Art. 12 Abs. 2a; IRG § 9, § 73
    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung, Befristung der Dauer des Haftbefehls durch ausländisches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 50
  • StV 2007, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.1997 - 1 AK 1/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06
    Weder das EuAlÜbk noch das Zweite Zusatzprotokoll zum EuAlÜbk enthalten nämlich eine Vertragsregelung, dass eine abschließende Sachentscheidung in einem Drittstaat (hier: Türkei) der Auslieferung zum Zwecke der neuerlichen Verfolgung oder Bestrafung im ersuchenden Staat (hier: Polen) wegen derselben Tat entgegensteht (vgl. hierzu Senat StV 1997, 360 f.).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 AK 31/04

    Auslieferungsrecht: Neuer Umstand im Sinne des § 33 Abs. 1 IRG; Europäischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06
    Darüber hinaus besteht gegen den Verfolgten auch ein Europäischer Haftbefehl des Landgerichts P./Polen vom 08.11.2005 (vgl. hierzu Senat StV 2005, 673 f.).
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 4 Ausl 563/96

    Zulässigkeit der Auslieferung bei langer Gesamtverfahrensdauer, Einwendungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06
    Zwar kann eine überlange Verfahrensdauer im ersuchenden Staat zu einem Auslieferungshindernis führen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 351; StraFo 2001, 326 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 181 f.), ein solcher Ausnahmefall liegt jedoch nicht vor.
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 4 Ausl 629/97

    Auslieferung, förmlicher Auslieferungshaftbefehl; Fluchtgefahr; langer Zeitraum;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06
    Zwar kann eine überlange Verfahrensdauer im ersuchenden Staat zu einem Auslieferungshindernis führen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 351; StraFo 2001, 326 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 181 f.), ein solcher Ausnahmefall liegt jedoch nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1990 - 1 AK 26/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06
    Die vom Verfolgten behauptete Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Sache durch deutsche Strafverfolgungsbehörden reicht hierfür ebenso wenig wie die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts aus (vgl. Senat NStZ 1990, 241; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe, 3. Aufl. IRG § 9 Rdn. 13 a).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 2 AR (Ausl) 12/21

    Zulässige Auslieferung nach Polen mit Fortdauer der Auslieferungshaft;

    Denn im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Frist erst ab Überstellung des Verfolgten zu laufen beginnt, weil erst dann die nach p. Recht notwendige Vernehmung erfolgen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2006, 1 AK 3/06).
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