Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8993
OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07 (https://dejure.org/2007,8993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.05.2007 - 1 AK 3/07 (https://dejure.org/2007,8993)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 1 AK 3/07 (https://dejure.org/2007,8993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Gerichtliche Kontrolle einer Entscheidung der Bewilligungsbehörde für den Bereich des Europäischen Haftbefehls; Überstellung eines Untersuchungshäftlings nach Deutschland zur Strafvollstreckung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 79 Abs. 2 S. 3; IRG § 29; IRG § 83 b Abs. 1; IRG § 83 b Abs. 2; IRG § 80 Abs. 1; IRG § 80 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsweggarantie, Auslieferungshindernis, gewöhnlicher Aufenthalt, Inlandsbezug, Auslandsbezug, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Rücküberstellung, Schutz von Ehe und Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 79 Abs. 2, 83b Abs. 1 und 2, 80 IRG, 9 Abs. 2 StGB
    Auslieferung einer türkischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung in die Niederlande

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2567
  • StV 2008, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten abwägend gegenübergestellt werden (Senat, Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06; abgedruckt bei juris).

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat bei ihrer Bewertung, kein Bewilligungshindernis geltend machen zu wollen, neben Erwägungen zum Tatort maßgeblich auf das Interesse der in den Niederlanden ansässigen Verletzten und die effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in den Niederlanden abgehoben (vgl. Senat Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06, abgedruckt bei juris; vgl. BT-Drucks. 16, 1024, S. 13).

    Zutreffend geht sie zunächst davon aus, dass die Verfolgte, die seit 28 Jahren in Y. lebt, in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 83b Abs. 2 IRG hat, weil dieser ersichtlich auf Dauer angelegt ist (vgl. Senat Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06, abgedruckt bei juris; Renner, AuslR, 8.Aufl. 2005, § 28 AufenthG Rn.6).

    Insoweit liegt es auf der Hand, dass die Belange eines Verfolgten, eine von einem EU-Mitgliedstaat verhängte Strafe in der Bundesrepublik Deutschland verbüßen zu können, bei einem seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden und gesellschaftlich integrierten ausländischen Mitbürger anders zu gewichten sind als bei einem Verfolgten, der sich in der Bundesrepublik Deutschland erst seit kurzem aufhält (Senat, Beschluss vom 13.3.2007, 1 AK 28/06; abgedruckt bei juris).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    [A] 80/06 u.a; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; so nun auch für Polen OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff. unter teilweise Abkehr vom NJW 2005, 1522 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718, S. 16), nicht auch auf das Bewilligungsverfahren nach § 83b Abs. 2a IRG zu übertragen.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    [A] 80/06 u.a; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; so nun auch für Polen OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff. unter teilweise Abkehr vom NJW 2005, 1522 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718, S. 16), nicht auch auf das Bewilligungsverfahren nach § 83b Abs. 2a IRG zu übertragen.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Durch diese Vorschrift wird dem Postulat des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 18.7.2005 (BVerfGE 113, 273 = NJW 2005, 2289) Genüge getan, nach welchem jedenfalls für den Bereich des.
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Der Senat sieht keinen Anlass, diese zum Zulässigkeitsverfahren entwickelte Rechtsprechung, welcher sich zwischenzeitlich die überwiegende Mehrheit der Oberlandesgerichte angeschlossen hat (vgl. OLG Celle StV 2005, 231 f.; OLG Düsseldorf; Beschluss vom 6.11.2006, III- 4 Ausl.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07
    Neben der Einholung einer vorherigen ausdrücklichen Zusicherung des ersuchenden Staates reicht es nach der für das Zulässigkeitsverfahren nach § 80 Abs. 3 IRG i.d.F. vom 21.7.2004 entwickelten ständigen Rechtsprechung des Senats als ausreichende Sicherung auch aus, dass die Bewilligungsbehörde die Bewilligung der Überstellung der Verfolgten mit dieser Maßgabe erklärt und die Übernahme der Verfolgten daraufhin erfolgt (Senat StV 2005, 32).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Gleiches gilt, wenn zwar in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Ermittlungsverfahren in gleicher Sache eingeleitet wurde, aufgrund des Legalitätsprinzips wegen bestehender inländischer Verfolgungszuständigkeit dies aber geboten wäre (Senat NJW 2007, 2567).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Sie ermöglicht dem Senat die gebotene Überprüfung, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (zu den Anforderungen vgl. Senat NJW 2007, 2567 und Beschluss vom 13.03.2007, 1 AK 28/06).

    Auch wenn der Verfolgte seine mitgliedschaftlichen Aktivitäten nur im Inland in der Untergruppe der ´Ndrangheta "Locale U." erbracht haben dürfte, führt dies nicht zu der Annahme eines maßgeblichen Inlandsbezugs, da er sich die Handlungen der in Italien befindlichen Mittäter und Führer der Organisation zurechnen lassen muss (Senat NJW 2007, 2567; NStZ 2010, 708).

    Denn bei einem Deutschen ist bei Taten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung dann zulässig, wenn - wie hier nunmehr anzunehmen - seine Rücküberstellung gesichert ist, § 80 Abs. 1 Nr. 1 IRG (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 2567).

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - Ausl 301 AR 95/18

    Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung nach Polen

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und NStZ-RR 2008, 376).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Gleiches gilt, wenn zwar in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Ermittlungsverfahren in gleicher Sache eingeleitet wurde, aufgrund des Legalitätsprinzips wegen bestehender inländischer Verfolgungszuständigkeit - wie hier nach § 6 Nr. 5 StGB - dies aber geboten wäre (Senat NJW 2007, 2567).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus - auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 ff. und Beschluss vom 13.3.2007,1 AK 28/06).

    Denn bei einem Deutschen ist bei Taten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung dann zulässig, wenn - wie hier - seine Rücküberstellung gesichert ist, § 80 Abs. 1 Nr. 1 IRG (vgl. hierzu Senat NJW 2007, 2567).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - Ausl 301 AR 135/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten zum

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 und NStZ-RR 2008, 376).

    Insoweit ist über den gewöhnlichen Aufenthalt des Verfolgten in Deutschland hinaus -auch unter Beachtung des Gesichtspunktes des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Senat NJW 2007, 2567) und der Gewährleistungen des Art. 8 Abs. 1 MRK- von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten im Inland verfestigt sind.

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

    Bei Mittätern ist jedem das Handeln des anderen nach § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2007 - 1 AK 3/07 -, zitiert nach juris Rn. 13).

    Allerdings muss die gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG die Prüfung ermöglichen, ob die Generalstaatsanwaltschaft als Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war ( OLG Dresden, Beschluss vom 20. Juni 2008 - OLG Ausl 51/08 -, zitiert nach juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 2567).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den

    Teils wird verlangt, der Verfolgte müsse sich freiwillig ständig oder für längere Zeit, wenn auch nicht ununterbrochen im Inland aufhalten (Schmidt, in: Strafverteidiger Forum 2007 S. 7 [9]) bzw. der inländische Aufenthalt müsse auf Dauer angelegt sein (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss v. 11.05.2007 - 1 AK 3/07 = Neue Juristische Wochenschrift 2007 S. 2567 [2568]; Böhm, in: Neue Juristische Wochenschrift 2006 S. 2592 [2596]).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Für die Ermessensausübung ist - auch unter Beachtung des Gesichtspunkts des Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569) und der Gewährleistungen des Art. 8 MRK - von Bedeutung, in welchem Maße die beruflichen, wirtschaftlichen, familiären und sozialen Beziehungen des Verfolgten in Deutschland verfestigt sind (vgl. BT-Drucks 16/2015, S. 15).

    Hierbei ist zu bedenken, dass die Bindungen an Deutschland bei - wie im vorliegenden Fall - drohender Strafvollstreckung im Heimatstaat des Verfolgten besonderer Ausprägung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.; Schmidt StraFo 2007, 7, 10).

  • OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16

    Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien:

    Die wesentlichen Gesichtspunkte wurden ausdrücklich bedacht und die aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte abwägend gegenübergestellt (Senat NJW 2007, 2567 und NStZ-RR 2008, 376).

    Jedoch ergibt sich aus den vorliegenden Auslieferungsunterlagen durchaus, dass er die kriminellen und ihm zurechenbaren Aktivitäten der Rosemary W. aus Deutschland heraus unterstützt hat und er sich deren Handlungen anrechnen lassen muss (Senat NJW 2007, 2567), so dass nach §§ 80 Abs. 2 IRG i.V.m. § 83 b Abs. 2 Satz 1 lit. a. IRG als "Mischfall" auch die Auslieferung eines Deutschen zulässig wäre.

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten

  • OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

  • OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Lettland zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20

    Auslieferung eines EU-Bürgers von Deutschland nach Serbien zur Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung

  • OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

  • OLG Brandenburg, 13.12.2021 - 1 AR 34/21

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2019 - Ausl 301 AR 208/18

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls: Bewilligungshindernis des

  • OLG Köln, 09.12.2011 - 6 AuslA 118/11

    Rechtshilfeverkehr mit den Niederlanden; Niederländische Gnadenpraxis bei

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts anhand des ständigen Wohnsitzes;

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19

    Auslieferung nach Schottland zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen

  • KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10

    Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2009 - 1 AK 39/08

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund

  • KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12

    Auslieferung zur Strafvollstreckung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 1 AR 35/22

    Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zweck der Vollstreckung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht