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   OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04   

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OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04 (https://dejure.org/2005,10756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2005 - 1 AK 36/04 (https://dejure.org/2005,10756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2005 - 1 AK 36/04 (https://dejure.org/2005,10756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender Auslieferungsunterlagen zur Sachverhaltsaufklärung bei Auslieferung eines Deutschen nach Polen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aus Deutschland ins europäische Ausland; Stützung eines Auslieferungsersuchen auf einen Europäischen Haftbefehl ; Notwendigkeit einer Aufklärung des Sachverhalts; Einholung der entsprechenden Auslieferungsunterlagen bei den ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 2 Abs. 2 RbEuHbG, §§ 10 Abs. 2, 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 Satz 2 81 Nr. 3, 81 Nr. 4 IRG, §§ 370, 370a AO, § 30 Abs. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen ergänzender Auslieferungsunterlagen im europäischen Haftbefehlsverfahren

Papierfundstellen

  • StV 2005, 402
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04
    Zur Prüfung der Frage, ob die dem Verfolgten im Tatvorwurf Nr. 11. - bezüglich des Tatvorwurfs Nr. 1 ergibt sich eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nach vorläufiger Bewertung aus §§ 3, 78, 81 Nr. 3 IRG i.V.m. § 370 AO - zur Last gelegte Zugehörigkeit zu einer "organisierten Verbrechensgruppe" bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts (Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 3 Rn. 4) als strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (vgl. hierzu das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - STVBG - vom 18.12.2001 - BGBl. I, 3922 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsprivileges und zur Änderung von Steuergesetzes - StBAG - vom 23.07.2002, BGBl. I 2715) der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach §§ 30 Abs. 2 StGB, 370 a AO) angesehen werden kann, bedarf es unbeschadet von Fragen der Rückwirkung (BVerfG StV 2005, 29 f.; Kohlmann Steuerstrafrecht; Loseblattkommentar, § 370 a AO Rn. 8) einer näheren Beschreibung der durch die polnischen Justizbehörden erhobenen Tatvorwürfe, eines eventuellen Zusammenhangs beider Taten sowie einer näheren Erläuterung der Strukturen der "Verbrechensgruppe" und der Darlegung, ob deren Ziel auf eine Verkürzung von Steuern in großem Ausmaß (vgl. BGH StV 2004, 543 f.) oder der Erlangung von Steuervorteilen für den Verfolgten oder einen Dritten gerichtet war.
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04
    Zur Prüfung der Frage, ob die dem Verfolgten im Tatvorwurf Nr. 11. - bezüglich des Tatvorwurfs Nr. 1 ergibt sich eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nach vorläufiger Bewertung aus §§ 3, 78, 81 Nr. 3 IRG i.V.m. § 370 AO - zur Last gelegte Zugehörigkeit zu einer "organisierten Verbrechensgruppe" bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts (Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 3 Rn. 4) als strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (vgl. hierzu das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - STVBG - vom 18.12.2001 - BGBl. I, 3922 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsprivileges und zur Änderung von Steuergesetzes - StBAG - vom 23.07.2002, BGBl. I 2715) der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach §§ 30 Abs. 2 StGB, 370 a AO) angesehen werden kann, bedarf es unbeschadet von Fragen der Rückwirkung (BVerfG StV 2005, 29 f.; Kohlmann Steuerstrafrecht; Loseblattkommentar, § 370 a AO Rn. 8) einer näheren Beschreibung der durch die polnischen Justizbehörden erhobenen Tatvorwürfe, eines eventuellen Zusammenhangs beider Taten sowie einer näheren Erläuterung der Strukturen der "Verbrechensgruppe" und der Darlegung, ob deren Ziel auf eine Verkürzung von Steuern in großem Ausmaß (vgl. BGH StV 2004, 543 f.) oder der Erlangung von Steuervorteilen für den Verfolgten oder einen Dritten gerichtet war.
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2008 - 1 AK 12/08

    Zulassungsverfahren für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls;

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  • OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15

    Zulässigkeit einer Auslieferung: Erhöhte Anforderungen an die Sachdarstellung und

    Insoweit kann die gebotene Konkretisierung der Sachdarstellung im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 402; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2016 - 1 AK 28/16

    Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Frankreich: Vorliegen eines "Mischfalls"

    Insoweit kann die gebotene Konkretisierung der Sachdarstellung im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 402; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

    Die Rechtsprechung hat demgemäß vielfach auch bei Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls ergänzenden Aufklärungsbedarf bejaht (OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2007 - 1 AK 2/07 - rechtliche Qualität des nationalen Haftbefehls; OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.06.2007 - 1 AK 72/06 - Tatverdachtsüberprüfung bei besonderen Umständen; OLG Karlsruhe Beschl. v. 10.08.2006 - 1 AK 30/06 - Schlüssigkeitsüberprüfung bei Katalogtat; OLG Köln Beschl. v. 08.03.2005 - Ausl 22/05 und Ausl 14/05 - Abwesenheitsverurteilung; OLG Karlsruhe Beschl. v. 23.03.2005 - 1 AK 36/04 - Deliktsgruppenart; OLG Stuttgart Beschl. v. 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04 - Verjährungsfragen; alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslS 136/19
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 12.11.2019 im Hinblick auf die Einwendungen des Betroffenen ausgeführt hat, der Senat habe in den Auslieferungshaftbefehlen in dem vorgenannten Auslieferungsverfahren die Tatbeschreibung als ausreichend erachtet und die beiderseitige Strafbarkeit angenommen, hat sie nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Anforderungen, die an die Konkretisierung von Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten gestellt werden, aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Betroffenen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung höher sein können, als dies bei der Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls allein auf der Grundlage des übersandten Europäischen Haftbefehls der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2008, 1 AK 12/08, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005, 1 AK 36/04, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2005 - 1 AK 18/04

    Auslieferung eines Deutschen nach Frankreich: Verfahrensaussetzung wegen

    Der Senat hat das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 262 StPO i.V.m. § 77 IRG ausgesetzt und den Auslieferungshaftbefehl vom 04.10.2004 aufgehoben (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2005, 1 AK 36/04).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslS 136/19
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 12.11.2019 im Hinblick auf die Einwendungen des Betroffenen ausgeführt hat, der Senat habe in den Auslieferungshaftbefehlen in dem vorgenannten Auslieferungsverfahren die Tatbeschreibung als ausreichend erachtet und die beiderseitige Strafbarkeit angenommen, hat sie nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Anforderungen, die an die Konkretisierung von Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten gestellt werden, aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Betroffenen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung höher sein können, als dies bei der Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls allein auf der Grundlage des übersandten Europäischen Haftbefehls der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2008, 1 AK 12/08, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005, 1 AK 36/04, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslA 110/19
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf Erklärung der Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten dessen Einwendungen im Hinblick auf die fehlende Konkretisierung mit dem Hinweis zu entkräften versucht, dass der Senat in den Auslieferungshaftbefehlen die Tatbeschreibung als ausreichend erachtet habe, hat sie nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Anforderungen, die an die Konkretisierung von Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten gestellt werden, aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung höher sein können, als dies bei der Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls allein auf der Grundlage des übersandten Europäischen Haftbefehls der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2008, 1 AK 12/08, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005, 1 AK 36/04, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2020 - Ausl 301 AR 34/20

    Zulässigkeit einer Auslieferung an einen EU-Mitgliedstaat: Erhöhte Anforderungen

    Insoweit kann die gebotene Konkretisierung der Sachdarstellung im Zulässigkeitsverfahren erfolgen und vor allem dann geboten sein, wenn hierzu aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten Anlass besteht (vgl. hierzu auch Senat StV 2005, 402; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf Erklärung der Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten dessen Einwendungen im Hinblick auf die fehlende Konkretisierung mit dem Hinweis zu entkräften versucht, dass der Senat in den Auslieferungshaftbefehlen die Tatbeschreibung als ausreichend erachtet habe, hat sie nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Anforderungen, die an die Konkretisierung von Serienstraftaten, Dauer- oder Organisationsdelikten gestellt werden, aufgrund konkreter und rechtlich erheblicher Einwendungen des Verfolgten bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung höher sein können, als dies bei der Entscheidung über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls allein auf der Grundlage des übersandten Europäischen Haftbefehls der Fall ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2008, 1 AK 12/08, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.05.2005, 1 AK 36/04, juris Rn. 4; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ausl 28/07, juris Rn. 5, m.w.N.).
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