Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei wegen mangelnder Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht als Europäischer Haftbefehl anzusehendem Fahndungsersuchen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei wegen mangelnder Konkretisierung des Tatvorwurfs nicht als Europäischer Haftbefehl anzusehendem Fahndungsersuchen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 1 AK 20/04
Europäischer Haftbefehl: Ausschreibung zur Festnahme im Schengener …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2005 - 1 AK 4/04
Eine Ausschreibung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Schengener Informationssystem (SIS) zur Festnahme eines Verfolgten gilt nur dann als Europäischer Haftbefehl i.S.d. §§ 83 a Abs. 1 und 2 IRG, wenn diese eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs enthält und eine Überprüfung ermöglicht, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört oder - wenn nicht - das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (Fortführung von Senat StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).Da die Ausschreibung nicht als Europäischer Haftbefehl i.S.d. § 83 a Abs. 2 IRG gilt, ist die Frist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu beachten (vgl. hierzu Senat StraFo 2004, 425 f. = StV 2005, 31 f.).
- OLG Koblenz, 29.03.2007 - Ausl III 6/07
Auslieferungshaftbefehl: Hinsichtlich des Tatvorwurfs nicht hinreichend …
Denn ohne sie ist weder eine Schlüssigkeitsprüfung, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört, noch eine ansonsten durchzuführende Überprüfung, ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist, möglich (so auch OLG Karlsruhe, 31. August 2006, 1 AK 39/06, NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; OLG, Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2005, 1 AK 4/04 , juris; zur Schlüssigkeitsprüfung einer Katalogtat s. OLG Karlsruhe, 10. August 2006, 1 AK 30/06, NStZ 2007, 111 = StV 2007, 139).Denn ohne eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs ist weder eine Schlüssigkeitsprüfung (…s. dazu OLG Karlsruhe a.a.O.), ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört, noch - wenn das nicht zuträfe - eine Überprüfung, ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist, möglich (OLG Karlsruhe NStZ 2006, 691 = StV 2007, 139; Beschluss 1 AK 4/04 vom 10.02.2005).
- OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 1 Ausl 64/14
Europäischer Haftbefehl: Ermöglichung einer Schlüssigkeitsprüfung durch den …
Hierzu gehört vor allem eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs, welche eine Überprüfung ermöglicht, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört oder - wenn nicht - ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.2005 - 1 AK 4/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2007 - (1) Ausl - III - 6/07; beide zitiert nach juris;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., IRG § 83a Rn. 11). - OLG Brandenburg, 17.12.2020 - 1 AR 30/20 Hierzu gehört vor allem eine ausreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs, welche eine Überprüfung ermöglicht, ob die Tat zu den Deliktsgruppen des Art. 2 Abs. 2 des RbEuHb gehört oder - wenn nicht - ob das dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.02.2005 - 1 AK 4/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2007 - (1) Ausl - III - 6/07; beide zitiert nach juris;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., IRG § 83a Rn. 11).