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   OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03   

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https://dejure.org/2003,13109
OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03 (https://dejure.org/2003,13109)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.07.2003 - 1 AK 45/03 (https://dejure.org/2003,13109)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 1 AK 45/03 (https://dejure.org/2003,13109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsgegenstand im besonderen Haftprüfungsverfahren; Gegen den Angeschuldigten vollzogener Haftbefehl; Gegenstand einer den dringenden Tatverdacht feststellenden Haftentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121
    Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen bei vom Haftbefehl nicht umfassten weiteren Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02

    Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03
    Aus diesem Grunde haben die insoweit geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung der Frage des wichtigen Grundes im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO außer Betracht zu bleiben (OLG Hamm, NStZ 2003, 386, 388).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03
    Vielmehr kann der Senat bei der Frage, ob der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegt, nur auf die Taten zurückgreifen, die im Haftbefehl aufgeführt worden sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (BVerfG, StV 2001, 694, 695).
  • OLG Frankfurt, 02.11.1994 - 1 HEs 366/94

    Taten aus Haftbefehl; Beurteilung des wichtigen Grundes; Dringender Tatverdacht

    Auszug aus OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03
    Denn die Regelung des § 121 Abs. 1 StPO lässt es gerade nicht zu, einen Angeschuldigten in einer abschlussreifen Haftsache allein deshalb weiter in Haft zu halten, weil wegen weiterer Taten gegen ihn ermittelt wurde oder wird, ohne dass diese Taten Gegenstand einer den dringenden Tatverdacht feststellenden Haftentscheidung geworden sind (OLG Frankfurt, StV 1995, 424).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04
    Insbesondere hat das Oberlandesgericht dem Umstand, dass sich der Freiheitsanspruch des Beschuldigten mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert, durch den - allerdings nicht ohne weiteres wiederholbaren - Hinweis, die Staatsanwaltschaft müsse nunmehr in absehbarer Zeit zu einem Abschluss der Ermittlungen kommen, gebührend Rechnung getragen (5) Soweit das Oberlandesgericht schließlich - vom Beschwerdeführer nicht gerügt - in den Gründen seiner Entscheidung unter II 1 den Haftbefehl vom 5. November 2003 erwähnt, könnten Bedenken bestehen, weil grundsätzlich nur der gegen den Beschuldigten vollzogene Haftbefehl zur Rechtfertigung der Untersuchungshaft herangezogen werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 26. Februar 2004 - Vf. 6-IV-04 und Vf. 9-IV-04; OLG Dresden, Beschl. v. 14. Juli 2003 - 1 AK 45/03).
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