Rechtsprechung
OLG Jena, 10.03.2008 - 1 AR (S) 14/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
§ 51 RVG
Pauschgebührenantrag; Auslegung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahlverteidigung als Voraussetzung einer Pauschgebühr für das ganze Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte in Abgrenzung zu den Ansprüchen eines Pflichtverteidigers; Besonderer Umfang und hoher Schwierigkeitsgrad eines im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden ...
- Burhoff online
Pauschgebührenantrag; Auslegung;
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Grundsätze
Verfahrensgang
- AG Jena, 02.08.2004 - 506 Js 10764/04
- AG Jena, 18.04.2005 - 506 Js 10764/04
- LG Gera, 04.05.2005 - 1 Qs 184/05
- OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
- OLG Jena, 10.03.2008 - 1 AR (S) 14/07
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.11.2021 - 3 StR 86/16
Antrag auf Gewährung einer Pauschgebühr für Tätigkeit im Revisionsverfahren …
Bei sachgerechtem Verständnis (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 10. März 2008 - 1 AR (S) 14/07, juris Rn. 6) wird vielmehr die Feststellung einer Pauschgebühr (§ 42 RVG) begehrt. - OLG Zweibrücken, 23.01.2009 - 1 AR 21/08
Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Nebenklägerbeistands im …
Besondere Umstände, die unter diesem Gesichtspunkt eine Erhöhung rechtfertigen könnten (vgl. OLG Celle StraFo 2005, 219: Teilnahme des Verteidigers an vom Landgericht begleiteten Pressekonferenzen; allerdings nicht für das Gewähren von Interviews außerhalb dieser Pressekonferenzen; OLG Jena, Beschluss vom 10.3.2008, 1 AR (S) 14/07: besonderes Interesse der örtlichen Presse für ein im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht verhandeltes Verfahren aufgrund der Stellung des Angeklagten als Stadtrat) können im vorliegenden Fall - jedenfalls aus der Sicht des Nebenklägervertreters - nicht festgestellt werden. - OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11
Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei …
Die Gesamtbetrachtung der Umstände lässt damit keinen Raum für die Auslegung anwaltlichen Antrages zu (anders in den Fällen des Thür.OLG, JurBüro 2010, 642 und Beschluss vom 10.03.2008, 1 AR (S) 14/07 ).