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   OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10   

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https://dejure.org/2010,8847
OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10 (https://dejure.org/2010,8847)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10 (https://dejure.org/2010,8847)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. August 2010 - 1 AR (S) 25/10 (https://dejure.org/2010,8847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Pauschgebühr durch den Wahlverteidiger zu einem Zeitpunkt einer noch bestehenden Möglichkeit der Berücksichtigung der zu treffenden Feststellung im Kostenfestsetzungsverfahren; Der Entscheidung nach § 42 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ...

  • Justiz Thüringen

    § 42 Abs 1 RVG, § 42 Abs 4 RVG, § 464b StPO
    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 42 Abs. 1; RVG § 42 Abs. 4; StPO § 464b
    Fehlen einer Kostenfestsetzung als Voraussetzung für die Feststellung einer Pauschvergütung nach § 52 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr für den Wahlanwalt (§ 42 RVG) - Erst Pauschgebührantrag oder auf den Zeitpunkt aufgepasst!

Verfahrensgang

  • LG Erfurt - 881 Js 77889/99
  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 392
  • Rpfleger 2011, 177
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG auch dann nicht zulässig ist, wenn der Wahlverteidiger bereits eine Kostenfestsetzung beantragt hat (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 31).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Pauschvergütung für den Wahlanwalt,

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 30.10.2007, 1 AR (S) 72/07, JurBüro 2008, 82, auf die Besonderheiten des Verfahrens zur Feststellung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger hingewiesen:.
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Dies gilt auch, wenn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nach § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt wurde (Anschluss an OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f.; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2008 - 2 AR 2/8):.

    7 Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464 b StPO bereits abgeschlossen ist; er wäre auch dann unzulässig, wenn nur die Ausübung des Bestimmungsrechts der billigen Gebühr (§ 14 Abs. 1 RVG) bereits erfolgt wäre (OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f. m. Anm. Burhoff ; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2009 - 1 ARs 69/08):.

  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    OLG AGS 2011, 287).

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Kostenfestsetzungsantrag und der Pauschantrag - wie hier - gleichzeitig gestellt worden sind, zumal über den erstgenannten Antrag bereits bestandskräftig entschieden worden ist (vgl. für diese Fallgestaltung OLG Jena StRR 2011, 79 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    Die Gesamtbetrachtung der Umstände lässt damit keinen Raum für die Auslegung anwaltlichen Antrages zu (anders in den Fällen des Thür.OLG, JurBüro 2010, 642 und Beschluss vom 10.03.2008, 1 AR (S) 14/07 ).

    aa) Nach allgemeiner Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG unzulässig, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO rechtskräftig abgeschlossen ist (Thür.OLG JurBüro 2008, 82 und JurBüro 2010, 642, Uher in Bischof, RVG, 4. Aufl. § 42 Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVGs 80/12

    Unmöglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr nach Kostenfestsetzungsantrag

    Vorliegend kommt hinzu, dass das Kostenfestsetzungsverfahren bereits durch förmlichen Festsetzungsbeschluss zum Abschluss gelangt ist, so dass in diesem Fall die Feststellung einer Pauschgebühr ohnehin ausscheidet (vgl. zum Ganzen auch OLG Jena, Beschluss vom 09. August 2010 - 1 AR (S) 25/10 für den Fall, dass Kostenfestsetzung und Pauschgebühr gleichzeitig beantragt werden; vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 - = BeckRS 2011, 04551; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. März 2011 - 5 RVGs 98/10).
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    OLG AGS 2011, 287).
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