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   OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08   

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https://dejure.org/2008,31733
OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08 (https://dejure.org/2008,31733)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08 (https://dejure.org/2008,31733)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. März 2008 - 1 AR (S) 3/08 (https://dejure.org/2008,31733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Verbindung von Verfahren und Erstreckung; fehlende Antragsbindung in Verfahren nach § 51 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines gesonderten Vergütungsanspruchs bei der Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger nach Verbindung der Verfahren; Annahme eines Vergütungsanspruchs für den einem oder mehreren Verfahren als Pflichtverteidiger zugeordneten Rechtsanwalt bei ...

  • Burhoff online

    Verbindung von Verfahren und Erstreckung; fehlende Antragsbindung in Verfahren nach § 51 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 03.11.2003 - AR (S) 170/03

    Strafverfahren, Kostenrecht, Verteidigergebühren, Pauschvergütung

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08
    Entstehen nämlich mehrere Gebühren, so ist dies im Rahmen der Abwägung nach § 51 RVG zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats zu § 99 BRAGO vom 03.11.2003, AR (S) 170/03, Leitsatz bei juris).
  • OLG Hamm, 22.05.2006 - 2 (s) Sbd IX-53/06

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; Dauer der

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08
    Da die Bestellung der Antragstellerin nach dem 01.07.2004 erfolgte, richtet sich ihr Vergütungsanspruch nämlich nach dem RVG (vgl. Beschluss des Senats JurBüro 2006, 535, 536; Volltext bei juris).
  • OLG Jena, 26.01.2004 - AR (S) 101/03

    Strafverfahren, Kostenrecht, Pauschvergütung, Verteidigergebühren

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG (vgl. Burhoff RVG 2. Aufl., § 48 RVG Rdnr. 14 m.w.N., Vorbemerkung 4 Rdnr. 48 m.w.N.; Beschluss des Senats in Rpfleger 2004, 313 f.) § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG ist für die vorliegende Fallgestaltung nicht einschlägig (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285, 286).
  • OLG Jena, 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08

    Rechtsanwaltsvergütung bei hinzuverbundenen Verfahren, Pauschvergütung

    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG (vgl. Burhoff RVG 2. Aufl., § 48 RVG , Rn. 14 m. w. N., Vorbem. 4, Rn. 48 m. w. N.; Beschluss des Senats in Rpfleger 2004, 313 f.; zur Veröffentlichung vorgesehener Beschluss des Senats vom 17.03.2008, 1 AR (S) 3/08).

    Die Problematik der Erstreckung im Sinne dieser Vorschrift stellt sich nämlich nur, wenn der Rechtsanwalt in einem von mehreren Verfahren bereits als Pflichtverteidiger beigeordnet ist und zu diesem Verfahren dann weitere Verfahren, in denen er nicht als Pflichtverteidiger beigeordnet ist, hinzuverbunden werden (Beschluss des Senats vom 17.03.2008 a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 ).

  • BGH, 30.08.2016 - 4 StR 72/15

    Gewährung einer Pauschgebühr

    OLG, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 AR (S) 3/08, juris Rn. 17; ebenso Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 51 Rn. 46).
  • BGH, 21.07.2016 - 4 StR 72/15

    Bewilligung einer Pauschvergütung

    OLG, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 AR (S) 3/08, Tz. 17; ebenso Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 51 Rn. 46).
  • OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09

    Strafverteidigerkosten: Bemessung der Gebühren des Pflichtverteidigers nach

    Diese Vorschrift gelangt nur zur Anwendung, wenn der Rechtsanwalt in einem von mehreren Verfahren bereits als Pflichtverteidiger beigeordnet ist und dann zu diesem Verfahren weitere Verfahren, in denen er nicht als Pflichtverteidiger beigeordnet ist, hinzuverbunden werden (OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285).
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