Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Verweisung, Strafgewalt, Bindungswirkung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 101 Abs 2 S 1 GG, § 24 Abs 2 GVG, § 270 StPO
Entfall der Bindungswirkung bei einer Verweisung gemäß § 270 StPO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 270 ; StPO § 14 ; StPO § 19
Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Nach Beginn einer Hauptverhandlung ergangene Verweisung; Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Vorschnelle Verweisung bindet nicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
Strafverfahren: Bindungswirkung einer rechtsfehlerhaften Verweisung an das höhere …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 ARs 295/18, juris; Beschluss vom 17.03.1999 - 2 BJs 122-98-1 - 3 ARs 2-99, beckonline; OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10, juris Rn.8; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris Rn.2).Die Bindungswirkung entfällt jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung mit dem Grundprinzip der rechtsstaatlichen Ordnung in Widerspruch steht, der Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig ist und die Entscheidung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 Ws 561/10, juris; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 ARs 11/09, 1 AR 273/09, juris; jew. m. w. N.).
Nach alledem steht ein Schuldspruch wegen schweren Raubes weder fest (…so h. M. BGH aaO) noch ist er in diesem Verfahrensstadium auch nur zu erwarten (KG, Beschluss vom 13.11.1998 - 1 AR 1314-98/4 ARs 19/98, beckonline; Beschluss vom 13.03.2009 - 4 ARs 11/09, 1 AR 273/09, juris Rn.6: es soll genügen, dass der Schuldspruch "zu erwarten" ist).
- OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 ARs 295/18, juris; Beschluss vom 17.03.1999 - 2 BJs 122-98-1 - 3 ARs 2-99, beckonline; OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10, juris Rn.8; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris Rn.2).Die Bindungswirkung entfällt jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung mit dem Grundprinzip der rechtsstaatlichen Ordnung in Widerspruch steht, der Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig ist und die Entscheidung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 Ws 561/10, juris; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 ARs 11/09, 1 AR 273/09, juris; jew. m. w. N.).
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11, juris Rn.129).
- OLG Nürnberg, 18.11.2013 - 2 Ws 610/13
Verweisung an Gericht höherer Ordnung durch das Amtsgericht wegen unzureichender …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Eine Verweisung wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz (§ 24 Abs. 2 GVG) darf dabei vom Amtsgericht erst dann vorgenommen werden, wenn es die Verhandlung soweit geführt hat, dass der Schuldspruch feststeht, und sich die Straferwartung bei veränderter Sach- und Rechtslage so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (h. M. vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 19/99, juris Rn.5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2011 - 3 Ws 912/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.11.2013 - 2 Ws 610/13, juris). - BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Eine Verweisung wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz (§ 24 Abs. 2 GVG) darf dabei vom Amtsgericht erst dann vorgenommen werden, wenn es die Verhandlung soweit geführt hat, dass der Schuldspruch feststeht, und sich die Straferwartung bei veränderter Sach- und Rechtslage so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (h. M. vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 19/99, juris Rn.5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2011 - 3 Ws 912/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.11.2013 - 2 Ws 610/13, juris). - BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 ARs 295/18, juris; Beschluss vom 17.03.1999 - 2 BJs 122-98-1 - 3 ARs 2-99, beckonline; OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10, juris Rn.8; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris Rn.2). - OLG Frankfurt, 26.09.2011 - 3 Ws 912/11
Strafprozess: fehlende Bindung eines Verweisungsbeschlusses des Schöffengerichts …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22
Eine Verweisung wegen unzureichender Rechtsfolgenkompetenz (§ 24 Abs. 2 GVG) darf dabei vom Amtsgericht erst dann vorgenommen werden, wenn es die Verhandlung soweit geführt hat, dass der Schuldspruch feststeht, und sich die Straferwartung bei veränderter Sach- und Rechtslage so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen seiner Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (h. M. vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999 - 4 StR 19/99, juris Rn.5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2011 - 3 Ws 912/11, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.11.2013 - 2 Ws 610/13, juris).