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   KG, 30.08.2000 - 3 Ws 397/00, 1 AR 1002/00   

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https://dejure.org/2000,60074
KG, 30.08.2000 - 3 Ws 397/00, 1 AR 1002/00 (https://dejure.org/2000,60074)
KG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 3 Ws 397/00, 1 AR 1002/00 (https://dejure.org/2000,60074)
KG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, 1 AR 1002/00 (https://dejure.org/2000,60074)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 30.08.2000 - 3 Ws 397/00
    Er ist allerdings gehalten, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalen Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BVerfG NJW 1992, 38).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus KG, 30.08.2000 - 3 Ws 397/00
    Es ist anerkannt, dass ein Beschwerdeführer die ihm zustehende Rechtsmittelfrist voll ausschöpfen darf (vgl. BVerfGE 69, 381, 385; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 44 Rdn.0 12 m.N.).
  • KG, 17.02.1997 - 5 Ws 113/97
    Auszug aus KG, 30.08.2000 - 3 Ws 397/00
    Daher muß nicht nur die entfernungsbedingte Postlaufzeit zwischen dem Aufgabeort und dem Zustellungsort in Rechnung gestellt (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1984, 209; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 44 StPO Rdn. 16), sondern auch die gewählte Versendungsart berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. u. a. Beschluß vom 17. Februar 1997 - 5 Ws 113/97 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.08.2021 - 12 Qs 57/21

    Keine wirksame Zustellung bei Zustellung an Vertreter oder Nachfolger im Amt -

    (1) Ein inländischer Beschuldigter darf für die Einlegung des Einspruchs auf die normalen Postlaufzeiten vertrauen (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75, juris Rn. 9; OLG Koblenz Beschluss vom 25. März 1983 - 1 Ws 182/83, wistra 1983, 206; KG, Beschluss vom 30. August 2000 - 1 AR 1002/00 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Versendung der

    Der Senat hat deshalb bereits mit Beschluss vom 02.12.2007 (3 Ws 1202/07) im Anschluss an das Kammergericht (Beschl. v. 02.12.1998 - 5 Ws 591/98; 30.08.2000 - 3 Ws 397/00 - jew. juris und NStZ-RR 2006, 142) ausgesprochen, dass ein Rechtsmittelführer nicht darauf vertrauen kann, dass seine Rechtsmittel bereits am Tag nach seiner Aufgabe beim Empfangsgericht eingehen werde.
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