Rechtsprechung
   KG, 14.03.2005 - 1 AR 123/05 - 3 Ws 92/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22737
KG, 14.03.2005 - 1 AR 123/05 - 3 Ws 92/05 (https://dejure.org/2005,22737)
KG, Entscheidung vom 14.03.2005 - 1 AR 123/05 - 3 Ws 92/05 (https://dejure.org/2005,22737)
KG, Entscheidung vom 14. März 2005 - 1 AR 123/05 - 3 Ws 92/05 (https://dejure.org/2005,22737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbrauch des Rechtsmittels der Beschwerde; Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren

  • Judicialis

    -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 709
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6989/95

    Rechtsmißbrauch durch Inanspruchnahme des Verwaltungsrechtswegs zur Beiordnung

    Auszug aus KG, 14.03.2005 - 3 Ws 92/05
    Der Strafprozessordnung ist, wie den anderen Verfahrensordnungen auch (vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 22. Februar 1996 - 11 L 6989/95 - in Juris-) der der Grundsatz immanent, dass die Gerichte nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch genommen werden dürfen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 1. Februar 1999 - 4 Ws 298, 299/98 - in Juris-).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus KG, 14.03.2005 - 3 Ws 92/05
    Insoweit gilt, dass im Strafverfahren der Gebrauch prozessualer Rechte zum Erreichen rechtlich missbilligter Ziele untersagt ist; auch hier besteht ein allgemeines Missbrauchsverbot (vgl. Kammergericht JR 1971, 338; BGHSt 38, 111, 112).
  • KG, 10.05.1971 - 1 Ws 33/71

    Verhängung; Ordnungsgeld; Ordnungsgeldstrafe; Ladung; Angeklagter; Beweismittel;

    Auszug aus KG, 14.03.2005 - 3 Ws 92/05
    Insoweit gilt, dass im Strafverfahren der Gebrauch prozessualer Rechte zum Erreichen rechtlich missbilligter Ziele untersagt ist; auch hier besteht ein allgemeines Missbrauchsverbot (vgl. Kammergericht JR 1971, 338; BGHSt 38, 111, 112).
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