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   KG, 04.11.1998 - 5 Ws 619/98, 1 AR 1305/98   

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https://dejure.org/1998,49237
KG, 04.11.1998 - 5 Ws 619/98, 1 AR 1305/98 (https://dejure.org/1998,49237)
KG, Entscheidung vom 04.11.1998 - 5 Ws 619/98, 1 AR 1305/98 (https://dejure.org/1998,49237)
KG, Entscheidung vom 04. November 1998 - 5 Ws 619/98, 1 AR 1305/98 (https://dejure.org/1998,49237)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2017 - 2 Ws 308/17

    Rechtsmitteleinlegung im Strafverfahren: Gehörsrüge im Fall der Nichtannahme der

    Dabei erscheint es ausreichend, wenn ein solcher Hinweis bereits in erster Instanz im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung nach § 35a StPO erfolgt ist (ebenso: OLG Koblenz NStZ 1995, 251; KG Berlin, Beschluss vom 04.11.1998 - 1 AR 1305/98 - 5 Ws 619/98 - juris; LG Stuttgart, StraFo 2017, 151; Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 313 mwN; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 322a Rn. 5; SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 322a Rn. 9; aA [rechtliches Gehör braucht vorher nicht gewährt zu werden]: OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 273; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 322a Rn. 7; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. 2013, § 322a Rn. 2; Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 322a Rn. 3), wobei dies zweckmäßigerweise aktenkundig gemacht werden sollte, z. B. durch einen Zusatz im Sitzungsprotokoll.
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 3 Ws 70/05

    Strafverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtannahme

    Unschädlich ist vorliegend mithin im Ergebnis, dass nach Lage der Akten zum Zeitpunkt der Entscheidung der Strafkammer nicht eindeutig erkennbar war, ob der Angeklagte durch das erstinstanzlich entscheidende Amtsgericht, wie zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wegen des Sachzusammenhangs mit dem Rechtsmittel der Berufung aber erforderlich (vgl. OLG Koblenz a.a.O.; KG B. v. 04.11.1998 - 5 Ws 619/98 - bei Juris Rechtsprechung), auch über die in §§ 313, 322 a StPO vorgesehene Möglichkeit der Nichtannahme der Berufung, d.h. der Verwerfung durch Beschluss (ohne erneute Hauptverhandlung) belehrt worden war.
  • LG Stuttgart, 22.02.2017 - 31 Ns 6 Js 124722/15
    Es ist jedoch anerkannt, dass dem Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör dadurch Rechnung zu tragen ist, dass er über die Möglichkeit der Verwerfung einer Berufung ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. November 1998 - 1 AR 1305/98 - 5 Ws 619/98, zitiert nach juris; OLG Koblenz, NStZ 1995, 251).
  • KG, 31.05.2005 - 3 Ws 228/05

    Berufungsverfahren: Verwerfung gemäß § 313 StPO ohne vorherige Anhörung des

    Zu den Tatsachen gehören nicht nur Umstände, die die Schuldfrage oder den Rechtsfolgenausspruch betreffen, sondern auch rein verfahrensrechtliche Umstände (vgl. KG, Beschluss vom 4. November 1998 - 5 Ws 619/98 - in Juris; Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 13 m. N.).
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