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   KG, 07.12.1998 - 4 Ws 249/98, 1 AR 1341/98   

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https://dejure.org/1998,12150
KG, 07.12.1998 - 4 Ws 249/98, 1 AR 1341/98 (https://dejure.org/1998,12150)
KG, Entscheidung vom 07.12.1998 - 4 Ws 249/98, 1 AR 1341/98 (https://dejure.org/1998,12150)
KG, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 4 Ws 249/98, 1 AR 1341/98 (https://dejure.org/1998,12150)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Braunschweig, 13.11.2012 - Ws 321/12

    Entschädigungsanspruch des Beschuldigten wegen vorläufiger Entziehung der

    Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass die Billigkeitsentscheidung nach § 3 StrEG nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist und voraussetzt, dass sich der Fall von anderen auffallend abhebt, wobei eine Entschädigung regelmäßig nur dann als billig angesehen werden kann, wenn der Vollzug der vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahmen sich zum Zeitpunkt der Einstellung in der Rückschau als grob unverhältnismäßig herausstellt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juni 1991 - 1 Ws 73/91, Rn. 7; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 1993 - 2 Ws 322/93, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 AR 1341/98- 4 Ws 249/98; Rn. 7; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 1 AR 1424/96- 4 Ws 12/02; Rn. 2 alle zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 3 StrEG, Rn. 2 m.w.N.; Cornelius in: Graf, StPO 2010, § 3 StrEG, Rn. 2; Dieter Meyer, a.a.O., § 3, Rn. 33, 45).
  • OLG Koblenz, 26.10.2015 - 2 Ws 550/15

    Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Beschwerdegerichts an die

    Nach dem Inhalt der dem Senat vorliegenden Akten ergibt sich zweifelsfrei, dass ein fakultativer Billigkeitszuspruch nach § 3 StrEG für die Zeit der Untersuchungshaft von vorneherein ausscheidet, weil der vorrangig zu prüfende zwingende Versagungsgrund des § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG vorliegt (vgl. Senat aaO; KG, Beschluss 4 Ws 249/98 vom 07.12.1998, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 3 StrEG Rn. 2; Meyer aaO § 3 Rn. 28).

    Das kann nicht nur dadurch geschehen, dass er durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, sondern auch dadurch, dass er in zurechenbarer Weise einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines Haftgrundes leistet, etwa indem er sich ins Ausland absetzt oder abzusetzen versucht, obwohl er einer Tat dringend verdächtig ist und damit rechnen muss, dass sich die Ermittlungen auch gegen ihn richten werden, oder Kenntnis von den gegen ihn geführten strafrechtlichen Ermittlungen hat (KG, Beschluss 2 Ws 351/11 vom 11.01.2012, juris Rn. 11, NStZ-RR 2013, 192 L; Beschluss 4 Ws 249/98 vom 07.12.1998, juris Rn. 6; Beschluss 4 Ws 24/99 vom 09.03.1999, juris Rn. 6;OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 341; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255; OLG Hamburg MDR 1980, 79; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11; Meyer aaO Rn. 51).

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    a) den Beschluß des Kammergerichts vom 7. Dezember 1998 - 1 AR 1341/98 - 4 Ws 249/98 -,.

    Die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 28. September 1998 - (524) 2 Op Js 735/96 VRs (26/96) - und des Kammergerichts vom 7. Dezember 1998 - 1 AR 1341/98 - 4 Ws 249/98 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

    Ein Beschuldigter kann die Anordnung von Untersuchungshaft nicht nur dadurch verursachen, dass er durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, sondern auch dadurch, dass er in zurechenbarer Weise (vgl. KG, StraFo 2009, 129) einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines Haftgrundes - auch eines weiteren Haftgrundes (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 341; KG Rpfleger 1999, 350; Beschluss vom 20. Juni 2006 - 4 Ws 41/05 -) - leistet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - juris; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 - juris; Kunz, § 5 StrEG Rdn. 49; Meyer-Goßner, § 5 StrEG Rdn. 11), etwa indem er sich ins Ausland absetzt oder abzusetzen versucht, obwohl er einer Tat dringend verdächtig ist und damit rechnen muss, dass sich die Ermittlungen auch gegen ihn richten werden (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.), oder Kenntnis von den gegen ihn geführten strafrechtlichen Ermittlungen hat (vgl. OLG Hamburg MDR 1980, 79; KG, Beschluss vom 9. März 1999 - 4 Ws 24/99 - juris; Kunz, § 5 StrEG Rdn. 94; D. Meyer, § 5 StrEG Rdn. 51).
  • KG, 07.05.2021 - 2 Ws 25/21

    Versagung der Entschädigung für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen wegen

    b) Ein Beschuldigter kann die Anordnung von Untersuchungshaft nicht nur dadurch verursachen, dass er durch sein Verhalten maßgeblich zur Entstehung des dringenden Tatverdachts beiträgt, sondern auch dadurch, dass er in zurechenbarer Weise (vgl. KG, StraFo 2009, 129) einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines Haftgrundes - auch eines weiteren Haftgrundes (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 341; KG Rpfleger 1999, 350; Senat, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11 -, juris) - leistet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 255, 256; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - juris; Senat aaO mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 5 StrEG Rn. 11).
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