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   KG, 19.02.1998 - 4 Ws 27/98, 1 AR 143/89   

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https://dejure.org/1998,11011
KG, 19.02.1998 - 4 Ws 27/98, 1 AR 143/89 (https://dejure.org/1998,11011)
KG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 4 Ws 27/98, 1 AR 143/89 (https://dejure.org/1998,11011)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 4 Ws 27/98, 1 AR 143/89 (https://dejure.org/1998,11011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenanspruch eines erstmals in einem Fortsetzungstermin tätig werdenden Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2003 - 3 (s) BRAGO 42/03

    Gewährung einer erhöhten Pauschvergütung gemäß § 83 Abs. 1 BRAGO; Mit der

    Soweit in der Rechtsprechung und in der Literatur die Auffassung vertreten wird, jede erstmalige Tätigkeit eines Verteidigers in der Hauptverhandlung sei auch dann nach dem - höheren - Gebührensatz bzw. -rahmen des § 83 Abs. 1 BRAGO zu vergüten, wenn der Verteidiger ausschließlich an Fortsetzungsterminen teilgenommen hat (vgl. OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - JurBüro 1987, 1801; OLG Hamburg JurBüro 1986, 1838 [1839]; KG, Beschluss vom 19.02.1998 - 1 AR 143/89 - 4 Ws 27/98 - OLG Koblenz JurBüro 1990, 1629 [1630]; OLG Zweibrücken JurBüro 1981, 1029 [1030]; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Auflage, § 83 Rn. 17; Schneider in Gebauer/Schneider, BRAGO, § 83 Rn. 15), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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