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   KG, 30.12.2005 - 1 AR 1496/05 - 5 Ws 612/05   

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https://dejure.org/2005,6925
KG, 30.12.2005 - 1 AR 1496/05 - 5 Ws 612/05 (https://dejure.org/2005,6925)
KG, Entscheidung vom 30.12.2005 - 1 AR 1496/05 - 5 Ws 612/05 (https://dejure.org/2005,6925)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2005 - 1 AR 1496/05 - 5 Ws 612/05 (https://dejure.org/2005,6925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Widerrufung der Strafaussetzung; Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine öffentliche ...

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 40 Abs. 1; ; StPO § 40 Abs. 3; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 310 Abs. 1; ; StPO § 310 Abs. 2; ; ZPO §§ 166 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1, Abs. 2
    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wegfall des Hindernisses für die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist non Amts wegen amtlichen Verschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Ws 300/02

    Öffentliche Zustellung einer Entscheidung

    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    a) Grundsätzlich ist es möglich, auch einen Widerrufsbeschluß öffentlich zuzustellen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 453c Rdn. 11 mit weit. Nachw.).

    Das gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnungswechsel anzuzeigen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985), was auf den Beschwerdeführer allerdings nicht zutrifft.

  • BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05

    Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung;

    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Einer Abstimmung mit der Vollstreckungsbehörde nach Wegfall der Rechtskraft durch die Wiedereinsetzungsentscheidung (vgl. BVerfG NStZ 2005, 699; Mosbacher NJW 2005, 3110, 3111) zum Erlaß eines Sicherungshaftbefehls bedurfte es nicht, weil im hiesigen Verfahren - anders als den dort besprochenen Fällen - nie ein Sicherungshaftbefehl bestanden hat, der aktiv zum Wiederaufleben gebracht werden müßte.
  • KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unwirksamer Zustellung des Widerrufs

    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Der Senat hat jedoch entschieden, daß in diesem Fall die Gründe des vom Grundgesetz gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es gebieten, das Vorbringen gleichwohl im Wiedereinsetzungsverfahren zu prüfen (vgl. KG wistra 2002, 37 mit Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1998 - 1 Ws 818/98
    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Diese wäre dann unschwer in der Lage gewesen, es im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges innerhalb der erst am 27. Oktober 2005 endenden Frist an das nahegelegene zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 147 mit weit. Nachw.; KG, Beschluß vom 17. April 2002 - (3) 1 Ss 77/02 (42/02) -).
  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Ein Verurteilter handelt schuldhaft, wenn er die öffentliche Zustellung dadurch veranlaßt, daß er sich unauffindbar macht (vgl. BGHSt 26, 127; OLG Hamm JMBlNW 1973, 260), so daß er dann - nach wirksamer öffentlicher Zustellung - keine Wiedereinsetzung erhalten kann.
  • BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Da dieses Datum aktenkundig ist, war der Beschwerdeführer nicht verpflichtet, es in seinem Antrag zu benennen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2544 mit umfangr. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 3 Ws 204/92
    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Das gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnungswechsel anzuzeigen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985), was auf den Beschwerdeführer allerdings nicht zutrifft.
  • KG, 22.11.2000 - 5 Ws 752/00
    Auszug aus KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
    Diese Rechtsprechung, die der Senat teilt (vgl. Beschluß vom 22. November 2000 - 5 Ws 752/00 -), besagt aber nichts darüber, ob die öffentliche Zustellung wirksam war, sondern stellt nur fest, daß der Verurteilte sie verschuldet hat.
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