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   KG, 08.02.2000 - 5 Ws 759/99, 1 AR 1536/99   

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https://dejure.org/2000,60367
KG, 08.02.2000 - 5 Ws 759/99, 1 AR 1536/99 (https://dejure.org/2000,60367)
KG, Entscheidung vom 08.02.2000 - 5 Ws 759/99, 1 AR 1536/99 (https://dejure.org/2000,60367)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 5 Ws 759/99, 1 AR 1536/99 (https://dejure.org/2000,60367)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 1 Vollz (Ws) 360/12

    Maßregelvollzug; Entzug von Lockerungen nach Weigerung zur Abgabe einer Urinprobe

    Ein Alkoholabhängiger (auch wenn er bisher noch keine Betäubungsmittel konsumiert hat), kann nicht erfolgversprechend therapiert werden, wenn die behandelnden Ärzte nicht wissen, ob er nicht inzwischen auch Betäubungsmittel konsumiert (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 08.02.2000 -1 AR 1536/99 -, juris).
  • OLG Jena, 29.11.2007 - 1 Ws 445/07

    Abbruch

    Die Erfolgsaussichten im vorgenannten Sinne fehlen, wenn bei der gebotenen, auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage (BVerfGE 91, 1, 15) erfolgenden Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufes nicht nur eine vorübergehende Krise der Therapie, sondern eine mit den therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare, dauerhaft verfestigte Behandlungsunfähigkeit oder ¿unwilligkeit des Verurteilten festzustellen ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 209, 299; KG Berlin, Beschluss vom 08.02.2000, 5 Ws 759/99 bei juris), so dass weder durch einen Wechsel des Therapeuten noch durch den Wechsel in den Vollzug einer anderen Maßregel oder durch teilweisen Vorwegvollzug der Strafe die Aussicht auf eine zumindest zeitweilige Heilung von der Sucht begründet werden kann (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 457/05

    Abbruch

    Die Erfolgsaussichten im vorgenannten Sinne fehlen, wenn bei der gebotenen, auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage (BverfGE 91, 1,15) erfolgenden Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufes nicht nur eine vorübergehende Krise der Therapie, sondern eine mit den therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzuges nicht mehr aufbrechbare, dauerhaft verfestigte Behandlungsunfähigkeit oder ¿ unwilligkeit des Verurteilten festzustellen ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 209, 299; KG Berlin 08.02.2000, 5 Ws 759/99, zit.n.juris), sodass weder durch einen Wechsel des Therapeuten noch durch den Wechsel in den Vollzug einer anderen Maßregel oder durch teilweisen Vorwegvollzug der Strafe die Aussicht auf eine zumindest zeitweilige Heilung von der Sucht begründet werden kann (OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O. ).
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