Rechtsprechung
   KG, 10.08.1999 - 4 Ws 146/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14318
KG, 10.08.1999 - 4 Ws 146/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,14318)
KG, Entscheidung vom 10.08.1999 - 4 Ws 146/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,14318)
KG, Entscheidung vom 10. August 1999 - 4 Ws 146/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,14318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Besondere Sicherungsmaßnahmen für einen bedrohten Untersuchungsgefangenen, Zusätzliche Freizeit für an Diabetes Erkrankten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93

    Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Besuchsrechts von Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus KG, 10.08.1999 - 4 Ws 146/99
    Zwar sind bei den im Sinne des § 119 Abs. 3 StPO unvermeidlichen Beschränkungen auch die personelle Ausstattung der Justizvollzugsanstalt und die sich daraus ergebenden Grenzen in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1993, 3059 ; BVerGE 42, 95 >101<), jedoch dürfen dadurch Elemente der verfassungsrechtlich festgelegten Wertordnung nicht berührt werden.
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Rechtsprechung
   KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13348
KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,13348)
KG, Entscheidung vom 17.03.1999 - 4 Ws 63/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,13348)
KG, Entscheidung vom 17. März 1999 - 4 Ws 63/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,13348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Strafprozeßrecht: Voraussetzungen für die Auswechslung eines Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.01.1990 - 4 Ws 298/89

    Entbindung; Pflichtverteidiger; Angeklagter; Verteidigung; Verhältnis;

    Auszug aus KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß der Angeklagte Umstände darlegt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 1997 und 6. März 1996 - 4 Ws 248/97 und 32/96 - und Beschlüsse in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347 ).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß der Angeklagte Umstände darlegt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 1997 und 6. März 1996 - 4 Ws 248/97 und 32/96 - und Beschlüsse in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347 ).
  • KG, 15.06.1987 - 4 Ws 151/87
    Auszug aus KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99
    Zutreffend hat die Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde darauf hingewiesen, daß angesichts dieser Umstände vorliegend eine Fallkonstellation gegeben ist, bei der die ständige Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa StV 1987, 428 ; JR 1974, 433; Senat, Beschlüsse vom 6. März 1996 und 30. November 1992 - 4 Ws 32/96 und 228/92 -) von Bedeutung ist, wonach eine Pflichtverteidigerbestellung entgegen § 143 StPO auch dann aufrecht zu erhalten ist, wenn der Angeklagte zwar einen anderen Verteidiger bevollmächtigt, jedoch zu befürchten ist, daß dieser Wahlverteidiger sein Mandat alsbald niederlegen wird, um den bisherigen Pflichtverteidiger rechtsmißbräuchlich aus seinem Amt zu verdrängen.
  • KG, 20.11.1997 - 4 Ws 248/97
    Auszug aus KG, 17.03.1999 - 4 Ws 63/99
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, daß der Angeklagte Umstände darlegt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. November 1997 und 6. März 1996 - 4 Ws 248/97 und 32/96 - und Beschlüsse in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347 ).
  • KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
    Vielmehr müssen Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem Verteidiger besorgen lassen (vgl. Senat, Beschluß vom 17. März 1999 - 4 Ws 63/99 -und in NStZ 1993, 201 sowie StV 1990, 347).
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Rechtsprechung
   KG, 17.09.1999 - 4 Ws 227/99, 1 AR 1657/96   

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https://dejure.org/1999,12326
KG, 17.09.1999 - 4 Ws 227/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,12326)
KG, Entscheidung vom 17.09.1999 - 4 Ws 227/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,12326)
KG, Entscheidung vom 17. September 1999 - 4 Ws 227/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,12326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Strafprozeßrecht: "Berührungsverbot" während der Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.06.1997 - 4 Ws 129/97
    Auszug aus KG, 17.09.1999 - 4 Ws 227/99
    Vielmehr sind auch dann Maßnahmen zur Vermeidung der Verdunkelungsgefahr zulässig (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 1997 - 4 Ws 129/97 - und 6. Januar 1994 - 4 Ws 301/93 - m.w.N.).
  • KG, 15.08.1997 - 4 Ws 175/97
    Auszug aus KG, 17.09.1999 - 4 Ws 227/99
    Daß zur Arbeitsweise solcher Gruppen erfahrungsgemäß auch die Verschleierung ihres Tuns und ihrer Organisierung sowohl vor als auch nach der Tatbegehung gehört, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. August 1997 - 4 Ws 175/97 - und 18. Oktober 1995 - (4) 1 HEs 203/95 (147/95)); er hält auch jetzt daran fest.
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Rechtsprechung
   KG, 08.04.1999 - 4 Ws 35/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49877
KG, 08.04.1999 - 4 Ws 35/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,49877)
KG, Entscheidung vom 08.04.1999 - 4 Ws 35/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,49877)
KG, Entscheidung vom 08. April 1999 - 4 Ws 35/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,49877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 427
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    Der Senat sieht - anders als das OLG Düsseldorf (NStZ 1981, 25; sich anschließend: KG GA 87, 227; NStZ 1999, 427) - keinen Anlass, das richterliche Beratungsgeheimnis aus dem Anwendungsbereich des § 353 b Abs. 1 BGB herauszunehmen.
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 2 Ws 48/06

    Erzwingungshaft; weitere Beschwerde; Verhaftung; Besetzung Bußgeldsenat;

    Die eng auszulegende Ausnahmevorschrift des § 310 Abs. 1 StPO findet auf sonstige Freiheitsbeschränkungen, insbesondere auch auf die Anordnung der Erzwingungshaft nach § 96 OWiG, keine Anwendung (ständige Rechtsprechung sämtlicher Senate für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm, vgl. Senatsbeschluß vom 28. März 2000 in 2 Ws 88/00, Beschlüsse des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 11. Februar 1999 in 4 Ws 35/99 und vom 14. September 1999 in 4 Ws 311/99 sowie die bereits oben zitierten Beschlüsse des 1. und 3. Senats, jeweils auch unter Bezugnahme auf OLG Hamm NStZ 1992, 443 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 279; vgl. ferner auch OLG Rostock a.a.O. sowie OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 382 unter Abgrenzung zur nicht entgegen stehenden Entscheidung des OLG Frankfurt in NStZ-RR 2000, 26, die eine weitere Beschwerde betreffend den hier nicht vorliegenden Fall der Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO betraf; vgl. ferner die nahezu einhellige Kommentarliteratur, u.a. KK-Mitsch, OWiG, 3. Aufl., § 96 Rdn. 24; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 96 Rdn. 22; KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 310 Rdn. 10; Meyer/Goßner, StPO, 48. Aufl., § 310 Rdn. 5, jeweils m. w. N.; kritisch allerdings LR-Matt, StPO, 25. Aufl., § 310 Rdn. 43 abweichend von der noch in der Vorauflage vertretenen Meinung).
  • KG, 31.07.2020 - 3 Ws 157/20

    400,- Euro Ordnungsgeld: Schöffe bleibt wegen allgemeiner Corona-Bedenken der

    Um einer uferlosen Ausweitung dieses Begriffs entgegenzuwirken, ist aber anerkannt, dass darunter nur solche prozessualen Mitwirkungspflichten zu verstehen sind, die gewährleisten, dass das Gericht in ordnungsgemäßer Besetzung tagen und entscheiden kann (vgl. KG NStZ 1999, 427; OLG Frankfurt NJW 1992, 3183 und NStZ 1990, 503; Barthe in KK-StPO 8. Aufl., § 56 GVG Rdn. 3; Schuster in MüKo-StPO, § 56 GVG Rdn. 5; Gittermann in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 56 Rdn. 4).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2023 - 1 Ws 111/22

    Kein Ordnungsgeld für Schöffen wegen nicht rechtzeitigem Erscheinen zur

    Um einer uferlosen Ausweitung dieses Begriffs entgegenzuwirken, sind darunter nur solche prozessualen Mitwirkungspflichten zu verstehen, die gewährleisten, dass das Gericht in ordnungsgemäßer Besetzung nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verhandeln und entscheiden kann (KG, Beschluss vom 31. Juli 2020, 3 Ws 157/20, Rz. 11, zit. n. juris; KG Beschluss vom 08. April 1999, 4 Ws 35/99, 1 AR 1657/96, Rn. 2, NStZ 1999, 427; OLG Frankfurt NJW 1992, 3183; OLG Frankfurt NStZ 1990, 503; Barthe in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, zu § 56 GVG, Rz. 3; Schuster in: Münchener Kommentar, StPO, 1. Auflage, zu § 56 GVG, Rz. 5; Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, zu § 56 GVG, Rz. 4); maßgeblich ist mithin, ob eine Obliegenheitsverletzung zu einer Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung geführt hat.
  • OLG Hamm, 28.03.2000 - 2 Ws 88/00

    Weitere Beschwerde im Erzwingungsverfahren

    Da der Beschluss weder die Verhaftung noch die einstweilige Unterbringung betrifft (§ 310 Abs. 1 StPO), ist eine weitere Beschwerde nicht gegeben (§ 310 Abs. 2 StPO) (vgl. Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 96 Rn 22; ständige Rechtsprechung des OLG Hamm, vgl. etwa NStZ 1992, S. 443; Beschluss vom 11. Februar 1999 in 4 Ws 35/99 und vom 14. September 1999 in 4 Ws 311/99).
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Rechtsprechung
   KG, 03.09.1999 - 4 Ws 225/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,51369
KG, 03.09.1999 - 4 Ws 225/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,51369)
KG, Entscheidung vom 03.09.1999 - 4 Ws 225/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,51369)
KG, Entscheidung vom 03. September 1999 - 4 Ws 225/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,51369)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   KG, 18.08.1999 - 4 Ws 200/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49930
KG, 18.08.1999 - 4 Ws 200/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,49930)
KG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 4 Ws 200/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,49930)
KG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 4 Ws 200/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,49930)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   KG, 20.09.1999 - 4 Ws 228/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,58619
KG, 20.09.1999 - 4 Ws 228/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,58619)
KG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 4 Ws 228/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,58619)
KG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 4 Ws 228/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,58619)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Ferner ist die Frage der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des schwebenden Verfahrens zu beurteilen (KG Berlin, Beschluss vom 20. September 1999 - 1 AR 1657/96 - 4 Ws 228/99 - 4 Ws 240/99 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).

    Vor allem im Falle eines in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Betroffenen verhindert ein nicht vollzogener Haftbefehl die Gewährung vollzuglicher Lockerungen im Rahmen der Verbüßung von Strafhaft (§ 122 StVollzG), die dem Zweck der Untersuchungshaft zuwider liefen, und unterwirft den Betroffenen mit dem Zweck der Untersuchungshaft einhergehenden Maßnahmen, zum Beispiel der Briefkontrolle (vergleiche: BVerfG; stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 -, zitiert nach juris Rn. 21, Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen; KG Berlin, Beschluss vom 20. September 1999, 1 AR 1657/96 - 4 Ws 228/99 - 4 Ws 240/99 -, zitiert nach juris Rn. 10).

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Rechtsprechung
   KG, 20.09.1999 - 4 Ws 165/99, 1 AR 1657/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,50944
KG, 20.09.1999 - 4 Ws 165/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,50944)
KG, Entscheidung vom 20.09.1999 - 4 Ws 165/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,50944)
KG, Entscheidung vom 20. September 1999 - 4 Ws 165/99, 1 AR 1657/96 (https://dejure.org/1999,50944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Ferner ist die Frage der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des schwebenden Verfahrens zu beurteilen (KG Berlin, Beschluss vom 20. September 1999 - 1 AR 1657/96 - 4 Ws 228/99 - 4 Ws 240/99 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen).

    Vor allem im Falle eines in anderer Sache in Strafhaft befindlichen Betroffenen verhindert ein nicht vollzogener Haftbefehl die Gewährung vollzuglicher Lockerungen im Rahmen der Verbüßung von Strafhaft (§ 122 StVollzG), die dem Zweck der Untersuchungshaft zuwider liefen, und unterwirft den Betroffenen mit dem Zweck der Untersuchungshaft einhergehenden Maßnahmen, zum Beispiel der Briefkontrolle (vergleiche: BVerfG; stattgebender Kammerbeschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 -, zitiert nach juris Rn. 21, Senatsbeschluss vom 29. März 2007 - 2 Ws 88/07 -, zitiert nach juris Rn. 14; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, zitiert nach juris Rn. 7 mit weiteren Nachweisen; KG Berlin, Beschluss vom 20. September 1999, 1 AR 1657/96 - 4 Ws 228/99 - 4 Ws 240/99 -, zitiert nach juris Rn. 10).

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