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KG, 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückwirkende Bestellung eines Beistandes für Verletzten im Ermittlungsverfahren trotz Einstellung wegen fehlendem hinreichendem Tatverdacht; Voraussetzungen der Beiordnung
- Judicialis
StPO § 406 g Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.01.2005 - 512 AR 9/04
- KG, 07.03.2005 - 1 AR 217/05 - 3 Ws 97/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Baden-Baden, 19.05.1999 - 1 Qs 80/99
Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand der Verletzten ohne bisherige …
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 3 Ws 97/05
Da ein Anfangsverdacht eines Verbrechens nach § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StPO bestand, der sich - was nicht zwingend erforderlich ist [vgl. LG Baden-Baden NStZ-RR 2000, 52] - gegen eine bestimmte Person richtete, lagen entgegen der Ansicht der Strafkammer die Voraussetzungen der Beiordnung zumindest zum Zeitpunkt der Antragstellung vor und dem Antrag hätte entsprochen werden müssen.
- LG Münster, 04.11.2022 - 22 Qs 41/22
Nebenklage, Nebenklagebeistand, rückwirkende Bestellung
Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurückwirkende Beiordnung ist nämlich auch nach dem Verfahrensabschluss noch zulässig, wenn ein ordnungsgemäß angebrachter und zunächst auch begründeter Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 07.03.2005 -1 AR 217/05;… Meyer-Goßner, StPO, 65. Auflage 2022, § 397a Rdn. 15 m.w.N.).