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   OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10   

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https://dejure.org/2010,23582
OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10 (https://dejure.org/2010,23582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 AR 25/10 (https://dejure.org/2010,23582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 AR 25/10 (https://dejure.org/2010,23582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee - 102 C 182/10
  • AG Strausberg - 24 C 90/10
  • OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10
    Die einfache Fehlerhaftigkeit der Entscheidung ist dagegen nicht ausreichend (BGH NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Frankfurt, 22.03.1979 - 20 AR 9/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10
    Selbst der Umstand, dass ein Gericht seine eigene ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 29 a Abs. 1 ZPO übersieht, führt für sich allein noch nicht zur Annahme objektiver Willkür (BGH NJW 1962, 1918; OLG Düsseldorf Rpfl. 1976, 186; OLG Frankfurt/M. Rpfl. 1979, 389, 390 = OLGZ 1979, 451, 452; Zöller/ Vollkommer, a. a. O., § 29 a Rdnr. 15).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Es möchte das Landgericht Lüneburg für zuständig erklären, sieht sich hieran jedoch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2011 (X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364) und den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2010 (1 AR 25/10, juris) gehindert.

    Mit den gleichen Erwägungen hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 angenommen, dass es für sich allein noch keine objektive Willkür darstelle, wenn das verweisende Gericht den Gerichtsstand des Erfüllungsorts übersehen oder verkannt habe (1 AR 25/10, juris Rn. 9).

  • OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12

    Begründung einer Zuständigkeit nach § 29 ZPO für eine Klage eines

    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris), es sei denn, das unzuständige Gericht hätte von sich aus auf die angeblich bestehende Verweisungsmöglichkeit hingewiesen (BGH NJW 2002, 3634, 3636).
  • OLG Celle, 03.08.2011 - 4 AR 43/11

    Grundsätzezzur Bindungswirkung einer Verweisung; Anforderungen an die Pflicht des

    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris).
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