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   KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09 - 4 ARs 11/09   

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KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09 - 4 ARs 11/09 (https://dejure.org/2009,18671)
KG, Entscheidung vom 13.03.2009 - 1 AR 273/09 - 4 ARs 11/09 (https://dejure.org/2009,18671)
KG, Entscheidung vom 13. März 2009 - 1 AR 273/09 - 4 ARs 11/09 (https://dejure.org/2009,18671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Gebotenheit einer Verweisung an das zuständige Gericht bei Vorliegen der sachlichen Zuständigkeit des höheren Gerichts aufgrund falscher Anwendung des materiellen oder formellen Rechts

  • Judicialis

    StPO § 270; ; GVG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 270 Abs. 1; GVG § 24 Abs. 2
    Unzulässige Verweisung bei veränderter Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 1 Bra Js 3492/07
  • KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09 - 4 ARs 11/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.05.1986 - 1 Ws 401/85

    Beweisaufnahme; Strafkompetenz; Verweisung; Vermutung; Bindungswirkung

    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61; KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 3 Ws 97/95
    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61; KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61; KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08

    Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61; KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20).
  • OLG Bamberg, 13.06.2005 - Ws 338/05

    Rechtswirkungen eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise bei solchen Entscheidungen nicht, die an einem derart schweren Mangel leiden, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, sie als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen; das ist etwa bei auf Willkür beruhenden oder offensichtlich unhaltbaren Entscheidungen der Fall (vgl. BGHSt 45, 58, 61; KG a.a.O. und Beschlüsse vom 25. Juni 2003 - 3 ARs 5/03 - , vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/01 - und 6. April 2000 - 5 ARs 12/00 - OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2008 - 2 Ws 488/08 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2005, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 42; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 426; Meyer-Goßner, a.a.O., § 270 Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1997 - 3 Ws 472/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses wegen einer die gerichtliche

    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Eine veränderte Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) setzt voraus, dass das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiterführt, bis nach deren Ergebnis ein Schuldspruch zu erwarten ist und das Gericht auf Grund der Erkenntnisse in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rechtsfolge angezeigt ist, die seine Strafgewalt übersteigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 ARs 11/07, vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/02 - und vom 13. November 1998 - 5 ARs 19/98 - OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178).
  • OLG Zweibrücken, 17.05.1991 - 1 AR 126/90
    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Eine veränderte Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) setzt voraus, dass das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiterführt, bis nach deren Ergebnis ein Schuldspruch zu erwarten ist und das Gericht auf Grund der Erkenntnisse in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rechtsfolge angezeigt ist, die seine Strafgewalt übersteigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 ARs 11/07, vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/02 - und vom 13. November 1998 - 5 ARs 19/98 - OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178).
  • KG, 13.11.1998 - 1 AR 1314/98
    Auszug aus KG, 13.03.2009 - 1 AR 273/09
    Eine veränderte Sachlage wegen unzureichender Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) setzt voraus, dass das erkennende Gericht die Hauptverhandlung so lange weiterführt, bis nach deren Ergebnis ein Schuldspruch zu erwarten ist und das Gericht auf Grund der Erkenntnisse in der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass eine Rechtsfolge angezeigt ist, die seine Strafgewalt übersteigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 4 ARs 11/07, vom 5. März 2001 - 3 ARs 3/02 - und vom 13. November 1998 - 5 ARs 19/98 - OLG Köln a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 311, 312; OLG Zweibrücken MDR 1992, 178).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2022 - 1 AR 10/22

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts; Nach Beginn einer Hauptverhandlung

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - 2 ARs 295/18, juris; Beschluss vom 17.03.1999 - 2 BJs 122-98-1 - 3 ARs 2-99, beckonline; OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - III-2 Ws 561/10, juris Rn.8; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris Rn.2).

    Die Bindungswirkung entfällt jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Verweisung mit dem Grundprinzip der rechtsstaatlichen Ordnung in Widerspruch steht, der Mangel für einen verständigen Betrachter offenkundig ist und die Entscheidung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2010 - 2 Ws 561/10, juris; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 ARs 11/09, 1 AR 273/09, juris; jew. m. w. N.).

    Nach alledem steht ein Schuldspruch wegen schweren Raubes weder fest (so h. M. BGH aaO) noch ist er in diesem Verfahrensstadium auch nur zu erwarten (KG, Beschluss vom 13.11.1998 - 1 AR 1314-98/4 ARs 19/98, beckonline; Beschluss vom 13.03.2009 - 4 ARs 11/09, 1 AR 273/09, juris Rn.6: es soll genügen, dass der Schuldspruch "zu erwarten" ist).

  • OLG Nürnberg, 18.11.2013 - 2 Ws 610/13

    Verweisung an Gericht höherer Ordnung durch das Amtsgericht wegen unzureichender

    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zuständigkeit von der Klärung der Wirksamkeit und damit der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses abhängt (BGHSt 45, 26; OLG Köln NStZ-RR 2011, 288; KG Berlin, Beschluss vom 13.03.2009, 4 ARs 11/09 - juris).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 27 KLs 19/19
    In dieser Fallgruppe ist es jedoch erforderlich, dass der Tatverdacht über den sonst erforderlichen hinreichenden Tatverdacht - trotz eines gewissen Prüfungsspielraums des vorlegenden Gerichts hinaus - so verfestigt wird, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass er bei weiterer Verhandlung wieder entfällt (BGH NJW 1999, 1876, 1877; KG, 4 Ars 11/09; Burhoff , Hauptverhandlung, Rz. 3233; KK- Greger , 8.A. (2019), § 270 Rz. 11 jeweils m.w.N.).
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