Weitere Entscheidung unten: KG, 01.03.2002

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   KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02   

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https://dejure.org/2005,13772
KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02 (https://dejure.org/2005,13772)
KG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 1 AR 32/02 (https://dejure.org/2005,13772)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 1 AR 32/02 (https://dejure.org/2005,13772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Kostenbeamten beim Kammergericht; Voraussetzung der Inanspruchnahme eines Zweitschuldners; Anforderungen an die Rückzahlung von Gerichtskosten; Gerichtskostenrechnung als öffentlich-rechtliche Forderung; Weitere mögliche ...

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Kostenbeamten beim Kammergericht; Voraussetzung der Inanspruchnahme eines Zweitschuldners; Anforderungen an die Rückzahlung von Gerichtskosten; Gerichtskostenrechnung als öffentlich-rechtliche Forderung; Weitere mögliche ...

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 49 Satz 1; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 65 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 72 Nr. 1; ; BGB § 366 Abs. 1; ; KostVfg § 4 Abs. 1; ; ZRHO § 43 Abs. 1

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 49 Satz 1; ; GKG § 54 Nr. 1; ; GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 65 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 72 Nr. 1; ; BGB § 366 Abs. 1; ; KostVfg § 4 Abs. 1; ; ZRHO § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Gerichtsgebühren gegen den Zweitschuldner bei Aussichtslosigkeit der Vollstreckung gegen den Erstschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 113/99

    Erinnerung gegen Kostenansatz (Anforderung eines Vorschusses) im

    Auszug aus KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02
    Die Gerichtskostenrechnung betrifft eine öffentlich-rechtliche Forderung, deren Beitreibung im Inland nach den Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung erfolgt (Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., Abschnitt IX, Rn. 1; BGH, Beschluss vom 20.6.2000, X ZR 113/99).

    Da es sich bei der deutschen Gerichtskostenrechnung nicht um eine Entscheidung in diesem Sinne, sondern vielmehr um einen Akt der Justizverwaltung handelt, ist ein Vorgehen nach Art. 31 EuGVÜ für die Justizkasse nicht möglich (BGH, Beschluss vom 20.6.2000, X ZR 113/99; OLG Schleswig-Holstein, RIW 1997, 513).

  • OLG Schleswig, 15.03.1996 - 9 B 7 b 2/96
    Auszug aus KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02
    Da es sich bei der deutschen Gerichtskostenrechnung nicht um eine Entscheidung in diesem Sinne, sondern vielmehr um einen Akt der Justizverwaltung handelt, ist ein Vorgehen nach Art. 31 EuGVÜ für die Justizkasse nicht möglich (BGH, Beschluss vom 20.6.2000, X ZR 113/99; OLG Schleswig-Holstein, RIW 1997, 513).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01

    Vollstreckung im Ausland - Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen

    Auszug aus KG, 07.07.2005 - 1 AR 32/02
    c) Dass eine Vollstreckung der Gerichtskostenrechnung in Griechenland rechtlich nicht möglich und insofern von vornherein 'aussichtslos' ist, befreit die Justizkasse aber nach allgemeiner und auch vom Senat geteilter Auffassung nicht davon, ihre Forderung gegen den ausländischen Schuldner zumindest geltend zu machen (Senat, a.a.O.; OLG München, Rpfleger 1967, 234 = JurBüro 1966, 337; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1683; HansOLG, JurBüro 1988, 342; VGH Mannheim, NJW 2002, 1516).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 W 104/08

    Inanspruchnahme des Zweitschuldners für die Gerichtskosten bei Vollstreckung

    Die Vollstreckung von Gerichtskostenrechnungen wird nicht von in den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen vorgesehenen Vollstreckungserleichterungen erfasst (vgl. auch KG Beschluss vom 07.07.2005, 1 AR 32/02, RVGreport 2005, 436).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 10 WF 25/06

    Beitreibung von Gerichtskosten im europäischen Ausland - Reihenfolge der

    Entgegen der Auffassung der Zweitschuldnerin wird die Vollstreckung von Gerichtskostenrechnungen nicht von in den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen vorgesehenen Vollstreckungserleichterungen erfasst (vgl. auch KG Beschluss vom 07.07.2005, 1 AR 32/02, RVGreport 2005, 436).
  • FG Düsseldorf, 14.11.2011 - 15 Ko 827/11

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme als Zweitschuldner für Gerichtskosten

    Vor Heranziehung des Zweitschuldners ist es allerdings der Gerichtskasse zuzumuten, die Kostenrechnung an den im Ausland wohnenden Erstschuldner zu übersenden und ihn zur Zahlung in angemessener, ausreichend großzügig bemessener Frist aufzufordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 II-10 WF 25/26, OLGR Düsseldorf 2007, 637 und vom 29. Januar 2009 I-10W 104/08, OLGR Düsseldorf 2009, 367; KG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2005 1 AR 32/02, KGR Berlin 2005, 881; Meyer , GKG, 10. Auflage (2008), § 31 Rn. 27; Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG, § 31 Rn. 17).
  • BVerwG, 18.05.2012 - 8 KSt 3.12
    Vielmehr genügt die Wahrscheinlichkeit, dass mit einer raschen und sicheren Verwirklichung des Anspruchs der Justizkasse gegen den zunächst belangten Schuldner nicht zu rechnen ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 AR 32/02 - KGR Berlin 2005, 881 ff. - juris Rn. 5).
  • BPatG, 15.11.2005 - 4 Ni 8/03
    Kostenrechnungen der vorliegenden Art betreffen öffentlich-rechtliche Forderungen, die weder durch eine gerichtliche Entscheidung noch durch einen förmlichen Kostenfestsetzungsbeschluss tituliert sind (vgl BGH IPRspr 2000, Nr. 178, 391; KG, Beschl v 7. Juli 2005, Az 1 AR 32/02, in juris nachweisbar).
  • KG, 15.02.2019 - 19 AR 2/19

    Kostenhaftung des Zweitschuldners nach Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung

    Es genügt die Wahrscheinlichkeit, dass mit einer raschen und sicheren Verwirklichung des Anspruchs der Gerichtskasse gegen den Kostenschuldner nicht zu rechnen ist (Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. 2019; § 26 FamGKG, RdNr. 4; Volpert in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl. 2014, § 26 RdNr. 43; ferner KG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 AR 32/02 -, juris zu § 58 GKG a.F.).
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