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   KG, 23.05.2001 - 3 Ws 285/01, 1 AR 524/01   

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https://dejure.org/2001,19161
KG, 23.05.2001 - 3 Ws 285/01, 1 AR 524/01 (https://dejure.org/2001,19161)
KG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 3 Ws 285/01, 1 AR 524/01 (https://dejure.org/2001,19161)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 3 Ws 285/01, 1 AR 524/01 (https://dejure.org/2001,19161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungebührliches Verhalten i.S.v. § 178 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) durch die Unterbrechung der mündlichen Urteilsbegründung durch Zwischenrufe; Erforderlichkeit der Berücksichtigung des Grades des Verschuldens und wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei der Bemessung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ordnungshaft - wegen Verlassen des Gerichtssaals und Äußerungen

  • Judicialis

    GVG § 178 Abs. 1; ; GVG § 182; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.04.1998 - 3 Ws 210/98
    Auszug aus KG, 23.05.2001 - 3 Ws 285/01
    Die Wahrung der äußeren Form bei der Eröffnung der Urteilsgründe ist ein Zeichen selbstverständlicher Achtung der besonderen Bedeutung des richterlichen Auftrages und des Richteramtes (vgl. KG, Beschluss vom 29. April 1998 - 3 Ws 210/98-).
  • OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21

    Ordnungsgeld; Ungebühr; rechtliches Gehör; Anhörung; Androhung

    Als Ungebühr in diesem Sinne kann insbesondere ein Dazwischenreden außerhalb des verfahrensrechtlichen Frage-, Antrags- und Stellungnahmerechts angesehen werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.10.2016 - 4 Ws 308/16 - KG, Beschluss vom 23.05.2001 - 1 AR 524/01 - Kissel/Mayer a. a. O., Rn. 11).
  • LSG Sachsen, 08.03.2006 - L 1 B 30/06

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr; Zwischenrufe bei Vernehmung

    Der Grad des Verschuldens und wirtschaftliche Aspekte sollten Berücksichtigung finden (Kammergericht, Beschluss vom 23.05.2001 - 1 AR 524/01 -Juris).
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