Rechtsprechung
   KG, 07.06.2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34605
KG, 07.06.2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 (https://dejure.org/2007,34605)
KG, Entscheidung vom 07.06.2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 (https://dejure.org/2007,34605)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 (https://dejure.org/2007,34605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Voraussetzungen und Zweck der Anordnung der freiheitsentziehenden Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ; Voraussetzungen der Verkürzung ...

  • Judicialis

    StGB § 67d Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 6 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    a) Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 70, 307 = NJW 1986, 767).

    Mit § 62 StGB wollte der Gesetzgeber nicht nur die Geltung des Gesichtspunktes der Verhältnismäßigkeit für die Anordnung der Maßregel betonen, sondern auch seine besondere Bedeutung für die notwendigen Folgeentscheidungen verdeutlichen (vgl. BVerfGE 70, 297, 312).

  • BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04

    Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Wenn bei einer Person die dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden emotionalen Situationen wegen der für sich nicht die Voraussetzungen des § 21 StGB erfüllenden behandlungsbedürftigen "schizoiden Persönlichkeitsstörung" in einen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten, in dem von ihm erhebliche, der abgeurteilten Tat vergleichbare rechtswidrige Taten zu erwarten sind, genügt dies für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht, weil diese Disposition allein keinen Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit auslöst (vgl. BGH, Beschluß vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04 JURIS Rdn. 4, 7, 8 = NStZ 2005, 326; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01 JURIS Rdn. 4 = NStZ 2002, 142).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Der zur Zeit der Tat bestehende, die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Zustand muß, wie sich aus der Anknüpfung der Prognose an den Zustand ergibt, auf einem länger andauernden psychischen Defekt des Täters beruhen (BGHSt 44, 369 = StV 1999, 486 = NJW 1999, 3422; BGH NStZ-RR 1997, 229 = StV 1997, 464, std. Rspr.) und zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts noch bestehen.
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 2 Ws 402/05

    Maßregel; Erledigung

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Zum anderen kann im Rahmen dieses Verfahrens auch aus tatsächlichen Gründen immer nur über die gegenwärtige Sachlage entschieden werden, weil nur zur gegenwärtigen psychischen Situation des Untergebrachten hinreichende gutachterliche Feststellungen getroffen werden können (vgl. hierzu insgesamt OLG Dresden, Beschluß vom 29. Juli 2005 - 2 Ws 402/05 - JURIS Rdn. 8 unter Hinweis auf die § 67 d Abs. 6 StGB zugrundeliegende Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 02. April 2004 (BT-Drs. 15/2887, S. 14 - zu Nr. 3 -) = StraFo 2005, 432).
  • BGH, 17.10.2001 - 3 StR 373/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Länger andauernder Zustand,

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Wenn bei einer Person die dauerhafte Disposition besteht, in bestimmten, ihn belastenden emotionalen Situationen wegen der für sich nicht die Voraussetzungen des § 21 StGB erfüllenden behandlungsbedürftigen "schizoiden Persönlichkeitsstörung" in einen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu geraten, in dem von ihm erhebliche, der abgeurteilten Tat vergleichbare rechtswidrige Taten zu erwarten sind, genügt dies für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht, weil diese Disposition allein keinen Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit auslöst (vgl. BGH, Beschluß vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04 JURIS Rdn. 4, 7, 8 = NStZ 2005, 326; BGH, Beschluß vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01 JURIS Rdn. 4 = NStZ 2002, 142).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.1998 - 2 Ws 149/98
    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Dabei sind das frühere Verhalten des Untergebrachten und die von ihm bislang begangenen Taten zur berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1999, 37).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Der zur Zeit der Tat bestehende, die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Zustand muß, wie sich aus der Anknüpfung der Prognose an den Zustand ergibt, auf einem länger andauernden psychischen Defekt des Täters beruhen (BGHSt 44, 369 = StV 1999, 486 = NJW 1999, 3422; BGH NStZ-RR 1997, 229 = StV 1997, 464, std. Rspr.) und zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts noch bestehen.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Nur dann steht das Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zurück (vgl. BVerfG NJW 1995, 1077).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07
    Denn zum einen unterliegt im Erledigungsverfahren im Hinblick auf die fortbestehende Rechtskraft des erkennenden Urteils nur der gegenwärtige und nicht der frühere Zustand des Untergebrachten der Beurteilung des Gerichts (vgl. BVerfG NJW 1995, 2405, 2406).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Das Erfordernis einer vorhergehenden Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 StGB ändert hieran nichts; denn in Rechtsprechung und Literatur wird in Einklang mit der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks 15/2887, S. 14) ganz überwiegend davon ausgegangen, dass es für die Frage der Erledigung nicht darauf ankommt, ob die Maßregelvoraussetzungen nachträglich weggefallen sind oder von Anfang an nicht vorgelegen haben (vgl. KG, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 -, juris, Rn. 20; OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ws 18/08 -, juris, Rn. 9 unter Klarstellung von OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 2 Ws 402/05 -, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Februar 2007 - I Ws 438/06 -, juris, Rn. 5; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 67d Rn. 23; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 67d Rn. 7; Rissing-van Saan/Peglau, in: Leipziger Kommentar zum StGB, Band III, 12. Aufl. 2008, § 67d Rn. 49; Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 67d Rn. 14; Veh, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 2/1, 2005, § 67d Rn. 30; Berg/Wiedner, StV 2007, S. 434 ; kritisch zur entsprechenden Haltung der Rechtsprechung vor der Reform Radtke, ZStW 110 , S. 297 sowie Bechtoldt, Die Erledigungserklärung im Maßregelvollzug des § 63 StGB, 2002, S. 184 ff.).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Die unterschiedlich beurteilte Frage, ob von diesem Grundsatz Ausnahmen in Fällen zu machen sind, in denen eine - von Anfang an vorliegende - "Fehleinweisung" auf bloßer rechtsfehlerhafter Wertung der zutreffend festgestellten Tatsachen durch das erkennende Gericht beruhte (vgl. einerseits OLG Frankfurt StV 2007, 430; hierzu auch BVerfG NStZ-RR 2007, 29; andererseits KG StV 2007, 432; Berg/Wiedner aaO 433), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.
  • OLG Celle, 03.05.2017 - 2 Ws 86/17

    Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel nur bei konkreten Anhaltspunkten für

    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 01. September 2008 - 1 Ws 488/08 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 07. Juni 2007 - 1 AR 651/07 - 2 Ws 330/07 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2008 - 1 Ws 488/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Denn die strafrechtliche Maßregel Unterbringung erfüllt keinen medizinischen oder sozialen Selbstzweck, vgl. KG StV 2007, 432 (433).
  • OLG Naumburg, 16.10.2013 - 1 Ws 606/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeit der

    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (BVerfG a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, StV 2008, 593; KG, StV 2007, 432).
  • OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Die Dauer der Freiheitsentziehung ist mit den Anlasstaten und mit möglicherweise anderen im Falle einer Freilassung zu erwartenden Taten abzuwägen (vgl. Senat StV 2008, 593 [OLG Oldenburg 01.09.2008 - 1 Ws 488/08] . KG StV 2007, 432 [KG Berlin 07.06.2007 - 2 Ws 330/07] ).
  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

    Vielmehr ist es für die Frage der Unterbringung erforderlich, die Ursachen und Auswirkungen der psychischen Störung festzustellen (BGH, NStZ 1997, 383 ; KG, StV 2007, 432, 433; Fischer, aaO., § 63 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09

    Mord; lebenslange Freiheitsstrafe; Anordnung der Unterbringung in einem

    Die Rechtsauffassung des Senats, wonach es im Rahmen der Prüfung des § 67 d Abs. 6 StGB allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiterhin aktuell vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob das Fehlen der Voraussetzungen auf einer Fehleinweisung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruht, entspricht dem Willen des Gesetzgebers bei der Neuregelung des § 67 d Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 1 StR 268/07 veröffentlicht unter www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, insbesondere Absätze 14, 18 = StV 2008, 77; OG Dresden, StV 2008, 316 (317); so auch KG, StV 2007, 432).
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Anderes muss hingegen gelten, wenn - wie hier - erneute Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit zu befürchten sind (vgl. Senat StV 2007, 432).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht