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OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung eines beigeordneten Zeugenbeistandes; Übermäßige Beanspruchung des Zeugen im Strafverfahren; Vergütung für Betreuung von Belastungszeugen im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes; Überschreitung des Höchstsatzes bei wesentlichen Belasungszeugen und erhöhtem ...
- Judicialis
StPO § 68 b; ; BRAGO § 91; ; BRAGO § 97 Abs. 1; ; BRAGO § 99 Abs. 1; ; BRAGO § 102 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenanspruch des beigeordneten Zeugenbeistands
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal - 5326 Js 29581/99
- OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
Papierfundstellen
- StV 2004, 35 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 02.11.2000 - 2 AR 95/00
Pauschvergütung für beigeordneten Zeugenbeistand
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (…vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127). - LG Würzburg, 17.10.2000 - Qs 370/00
Gebührenanspruch des Zeugenbeistands
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (…vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127). - OLG Hamm, 14.06.2000 - 4 Ws 193/00
Vergütungsanspruch des beigeordneten Zeugenbeistandes
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (…vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127).