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   OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02   

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https://dejure.org/2003,9211
OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02 (https://dejure.org/2003,9211)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1 AR 80/02 (https://dejure.org/2003,9211)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1 AR 80/02 (https://dejure.org/2003,9211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines beigeordneten Zeugenbeistandes; Übermäßige Beanspruchung des Zeugen im Strafverfahren; Vergütung für Betreuung von Belastungszeugen im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes; Überschreitung des Höchstsatzes bei wesentlichen Belasungszeugen und erhöhtem ...

  • Judicialis

    StPO § 68 b; ; BRAGO § 91; ; BRAGO § 97 Abs. 1; ; BRAGO § 99 Abs. 1; ; BRAGO § 102 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenanspruch des beigeordneten Zeugenbeistands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 5326 Js 29581/99
  • OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02

Papierfundstellen

  • StV 2004, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 02.11.2000 - 2 AR 95/00

    Pauschvergütung für beigeordneten Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
    Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127).
  • LG Würzburg, 17.10.2000 - Qs 370/00

    Gebührenanspruch des Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
    Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127).
  • OLG Hamm, 14.06.2000 - 4 Ws 193/00

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Zeugenbeistandes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.03.2003 - 1 AR 80/02
    Da der betreute Zeuge kein Verfahrensteilnehmer im üblichen Sinn wie der Angeklagte, der Nebenkläger oder Privatkläger ist und lediglich im Zusammenhang mit seiner Vernehmung anwaltlichen Beistand benötigt, ist der Gebührentatbestand des § 91 BRAGO heranzuziehen, der auf die Entgeltung einzelner Tätigkeiten zugeschnitten ist; umfasst diese Leistung nicht lediglich die Beratung oder schriftliche Beiträge, sondern den Beistand in Vernehmungen des Zeugen in Vorbereitung oder in der Hauptverhandlung selbst, so kommt Nr. 2 der Vorschrift zur analogen Anwendung (vgl. OLG Köln aaO; andere Lösungen vertreten z.B. OLG Hamm StV 2001, 126; OLG Bamberg StraFO 2001, 108; LG Würzburg StV 2001, 127).
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