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KG, 05.04.2000 - 4 Ws 30/00, 1 AR 97/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Rottweil, 28.09.2022 - 3 Qs 1/22
Wegfall der Kostentragungspflicht bei Einstellung eines Ordnungsmittelverfahrens …
Selbst wenn man entgegen der Ansicht der Kammer verlangt, dass die Kostenüberbürdung nur unterbleiben darf, wenn die Erledigung der Sache durch das Fehlen des Zeugen nicht verzögert wird (er etwa bei einem weiteren, ohnehin vorgesehenen Fortsetzungstermin erscheint, so KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2022 - 1 AR 68/02 - 4 Ws 25/02 -, juris, vgl. auch KG Berlin, Beschl. v. 05.04.2000 - 1 AR 97/00 - 4 Ws 30/00 -, juris) bzw. keine nachteiligen Folgen für die Verfahrensbeteiligten hatte (vgl. Orientierungssatz zu LG Zweibrücken, Beschl. v. 06.06.1995 - 1 Qs 65/95 -, juris), so liegen diese Voraussetzungen vor:. - KG, 20.11.2018 - 2 Ws 227/18
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen unentschuldigt ausbleibenden Schöffen
Denn zumindest spricht für die Beschwerdeführerin, dass die Ladung für den nächsten Tag und damit sehr kurzfristig erfolgte (vgl. KG Beschluss vom 5. April 2000 - 4 Ws 30/00 -).