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   OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22   

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https://dejure.org/2023,3182
OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22 (https://dejure.org/2023,3182)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22 (https://dejure.org/2023,3182)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 1 ARs (KostR) 8/22 (https://dejure.org/2023,3182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, umfangreiche Ermittlungsakte

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, umfangreiche Ermittlungsakte

  • strafrechtsiegen.de

    Gewährung Pauschgebühr - umfangreiche Ermittlungsakte Pauschgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Pauschgebühr nach § 51 RVG bei besonders umfangreichen oder schwierigen Verfahren; Objektiver Maßstab bei umfangreichen oder schwierigen Verfahren nach § 51 RVG ; Abgeltung von erhöhtem Aufwand durch Erhöhung der Verfahrensgebühr

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar und kommt lediglich in Betracht, wenn die anwaltliche Mühewaltung sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 ) und die Gewährung eines Pauschbetrags zum Ausgleich eines unzumutbaren Missverhältnisses angezeigt erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 1 AR 11/10, juris Rn. 3).

    Denn - entgegen dessen Auffassung in seinem Schriftsatz vom 20. Februar 2022 - hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20.03.1997 - 2 BvR 51/07, NJW 2007, 3420 ; ähnlich BGH, Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 ) sehr wohl den gebührenrechtlichen Ansatz, wonach der dahingehende Aufwand zum einen durch den - beim nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten gesetzlich verankerten - Zuschlag zu den jeweils entstehenden Gebühren (hier: Nrn. 4101, 4105 VV RVG ) und zum anderen durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV RVG sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes nach Nr. 7005 VV RVG angemessen vergütet wird, gerade nicht als verfassungswidrig beanstandet.

  • KG, 02.10.2015 - 1 ARs 26/13

    Pflichtverteidigerkosten: Obergrenze der Pauschgebühr; Zumutbarkeit der gewährten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
    Denn im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung (vgl. KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13, juris Rn. 9) erschien es angemessen und ausreichend, den Zeitaufwand insbesondere bezüglich der Einarbeitung in die Ermittlungsakten lediglich mit der Erhöhung der Verfahrensgebühr abzugelten (vgl. Senat a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 1 AR 11/10

    Pauschvergütung für den Wahlbeistand in Auslieferungssachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar und kommt lediglich in Betracht, wenn die anwaltliche Mühewaltung sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abhebt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 ) und die Gewährung eines Pauschbetrags zum Ausgleich eines unzumutbaren Missverhältnisses angezeigt erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 1 AR 11/10, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
    Denn der Frage, welcher anwaltliche Stundensatz auskömmlich und zur Kostendeckung erforderlich ist, kommt für die Beurteilung, ob dem Verteidiger die gesetzlichen Pflichtverteidigergebühren im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG zumutbar sind, keine erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 2 ARs 96/13 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 24.10.2018 - 1 ARs ( KostR ) 8/18 und vom 18.05.2022 - 1 ARs ( KostR ) 2/22 m.w.N. [jew. n.v.]).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 492/15

    Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
    Entscheidend ist, ob die konkrete Strafsache selbst umfangreich war und infolge dieses Umfangs eine zeitaufwändigere, gegenüber anderen Verfahren erhöhte Tätigkeit des Verteidigers erforderlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160 ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
    Denn - entgegen dessen Auffassung in seinem Schriftsatz vom 20. Februar 2022 - hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20.03.1997 - 2 BvR 51/07, NJW 2007, 3420 ; ähnlich BGH, Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 ) sehr wohl den gebührenrechtlichen Ansatz, wonach der dahingehende Aufwand zum einen durch den - beim nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten gesetzlich verankerten - Zuschlag zu den jeweils entstehenden Gebühren (hier: Nrn. 4101, 4105 VV RVG ) und zum anderen durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV RVG sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes nach Nr. 7005 VV RVG angemessen vergütet wird, gerade nicht als verfassungswidrig beanstandet.
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