Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 10.05.2011 - 1 ARs 15/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pauschgebühr, Aktenumfang, erheblicher, Wahlanwaltshöchstgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Wahlverteidigerhöchstgebühren stellen die Obergrenze einer möglichen Pauschgebühr in besonders umfangreichen schwierigen Verfahren dar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 51 Abs. 1 S. 1
Die Wahlverteidigerhöchstgebühren stellen die Obergrenze einer möglichen Pauschgebühr in besonders umfangreichen schwierigen Verfahren dar
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
Demgemäß wird nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (vgl. etwa die unveröffentlichten Beschlüsse vom 03.07.2009 - 1 ARs 22/09, und vom 10.05.2011 - 1 ARs 15/11) die Anhebung der Pflichtverteidigergebühren der Höhe nach grundsätzlich durch die einem Wahlverteidiger gesetzlich zustehenden Höchstgebühren begrenzt (so auch OLG Bamberg JurBüro 1980, 1043; 1982, 90, 92;… Hartmann, Kostengesetze aaO. § 51 RVG Rdn. 11 "Höchstgebühr").