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   KG, 02.07.2015 - (1) 2 StE 3/12 - 7 (2/12), 1 ARs 28/14   

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https://dejure.org/2015,39490
KG, 02.07.2015 - (1) 2 StE 3/12 - 7 (2/12), 1 ARs 28/14 (https://dejure.org/2015,39490)
KG, Entscheidung vom 02.07.2015 - (1) 2 StE 3/12 - 7 (2/12), 1 ARs 28/14 (https://dejure.org/2015,39490)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - (1) 2 StE 3/12 - 7 (2/12), 1 ARs 28/14 (https://dejure.org/2015,39490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Aktenumfang, Mittagspause, schwierige Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einarbeitung eines Verteidigers in insgesamt 70 Stehordner-Akten mit ca. 26500 Seiten als ein besonders umfangreiches Verfahren; Bewilligung einer Pauschalgebühr auf Antrag eines Pflichtverteidigers bei besonderer Schwierigkeit des Verfahrens (hier: ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11

    Pauschgebühren

    Auszug aus KG, 02.07.2015 - 2 StE 3/12
    Dass in den vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 25. Juni 2015 aufgeführten Einzelfällen die Verhandlungsdauer unter sechs Stunden lag, ändert nichts daran, dass die durchschnittliche Verhandlungsdauer des Senats tatsächlich etwa sechs Stunden beträgt (KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 -1 ARs 22/11 -).

    Das Kammergericht hat bereits entschieden, dass bei einem Umfang von 34 Bänden Sachakten zuzüglich Beiakten in einer Schwurgerichtssache mit fünf Angeklagten "zweifellos" von einem umfangreichen, nicht mehr durchschnittlichen Verfahren auszugehen sei (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 -1 Ars 22/11 -, KG, AGS 2006, 26; vgl. auch OLG Düsseldorf RVGreport 2013, 228 [Pauschgebühr bei 530 Stehordnern Akten]; OLG Celle RVGreport 2011, 177 [40.000 Blatt sind weit überdurchschnittlich]; weitere Beispiele bei Burhoff in Gerold/Schmidt, a.a.O. § 51 Rdnr. 19 Fn. 60).

  • OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der

    Auszug aus KG, 02.07.2015 - 2 StE 3/12
    Das Kammergericht hat bereits entschieden, dass bei einem Umfang von 34 Bänden Sachakten zuzüglich Beiakten in einer Schwurgerichtssache mit fünf Angeklagten "zweifellos" von einem umfangreichen, nicht mehr durchschnittlichen Verfahren auszugehen sei (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 -1 Ars 22/11 -, KG, AGS 2006, 26; vgl. auch OLG Düsseldorf RVGreport 2013, 228 [Pauschgebühr bei 530 Stehordnern Akten]; OLG Celle RVGreport 2011, 177 [40.000 Blatt sind weit überdurchschnittlich]; weitere Beispiele bei Burhoff in Gerold/Schmidt, a.a.O. § 51 Rdnr. 19 Fn. 60).
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