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   KG, 03.08.2010 - 1 ARs 32/09   

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https://dejure.org/2010,18212
KG, 03.08.2010 - 1 ARs 32/09 (https://dejure.org/2010,18212)
KG, Entscheidung vom 03.08.2010 - 1 ARs 32/09 (https://dejure.org/2010,18212)
KG, Entscheidung vom 03. August 2010 - 1 ARs 32/09 (https://dejure.org/2010,18212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 61 Abs 1 S 1 RVG, § 44 StPO, § 233 ZPO
    Pauschvergütung für Pflichtverteidiger: Beweislast für Eingang des Pauschvergütungsantrags; Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags nach Ablauf der Verjährungsfrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung trotz Verjährung; Beweislast für den Eingang eines Pauschvergütungsantrags; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Anspruchsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für den Eingang eines Pauschvergütungsantrags; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Anspruchsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hessen, 02.03.1998 - 12 Ko 5220/97

    Erstattungsfähigkeit von Besprechungsgebühren für Rechtsanwälte durch das

    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 1 ARs 32/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts zur BRAGO beginnt die Verjährungsfrist für den Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch nach dem ersten in § 16 BRAGO genannten Zeitpunkt fällig wird; ein Anspruch auf Pauschvergütung nach § 99 Abs. 1 BRAGO kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn hinsichtlich des Vergütungsanspruchs Verjährung eingetreten ist (vgl. KG JurBüro 1999, 26; Beschluss vom 12. Mai 2004 - 4 ARs 71/03 - m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 25.07.2002 - VerfGH 89/01
    Auszug aus KG, 03.08.2010 - 1 ARs 32/09
    Anlass, von dieser Rechtsansicht abzuweichen, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2002 - VerfGH 89/01 und 92/01 -), besteht nicht.
  • KG, 15.04.2015 - 1 ARs 22/14

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Fälligkeit und Verjährung des Anspruchs auf

    Nach den zum alten Recht der BRAGO ergangenen Entscheidungen des Kammergerichts war dabei auf den ersten in § 16 Satz 2 BRAGO (jetzt § 8 Abs. 1 Satz 2 RVG) genannten Fälligkeitszeitpunkt abzustellen, also auf eine ergangene Kostenentscheidung oder auf die Beendigung des Rechtszuges (vgl. KG, Beschlüsse vom 3. August 2010 - 1 ARs 32/09 - und 18. Januar 2005 - 4 ARs 65/04 - KG JurBüro 1999, 26; so auch OLG Braunschweig, Beschluß vom 17. Januar 2000 - ARs 55/99 - bei juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluß vom 7. November 1990 - Xs 132/90 - bei juris).
  • OLG Koblenz, 14.03.2014 - 2 Ws 104/14

    Gebühr des Pflichtverteidigers: Erstreckung der Beiordnung auf das

    b) Nach der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Abwehr von Adhäsionsanträgen jedoch nicht von der Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst (vgl. OLG Hamm NJW 2013, 325; OLG Karlsruhe StraFo 2013, 84; OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 508; OLG Hamburg, Beschluss 1 Ws 6/13 vom 15. April 2013, zitiert nach juris, wie schon VRS 119, 225 unter ausdrücklicher Aufgabe der früher vertretenen Gegenansicht in NStZ-RR 2006, 347; KG JurBüro 2011, 254; OLG Oldenburg StraFo 2010, 306; OLG Stuttgart Justiz 2009, 201; OLG Celle NStZ-RR 2008, 190; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 643; jeweils m. w. N.).
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 ARs 34/16

    Fälligkeit des Anspruchs auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach

    Soweit zuletzt noch das Kammergericht (JurBüro 2011, 254) sowie das Oberlandesgericht Braunschweig (JurBüro 2001, 308) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hatten, wurde hieran mit den zuvor benannten Entscheidungen ausdrücklich nicht mehr festgehalten.
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