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   BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02   

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https://dejure.org/2002,4390
BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02 (https://dejure.org/2002,4390)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - 1 ARs 36/02 (https://dejure.org/2002,4390)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 (https://dejure.org/2002,4390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB; § 132 Abs. 3 GVG
    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts (streitige Anforderung der optimalen Mittelwahl bei der Erfolgsverhinderung; geeignete Verhinderungsmöglichkeit)

  • openjur.de
  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3720
  • NStZ 2003, 198 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02
    Der 2. Strafsenat meint, dem könne Rechtsprechung des 1. Strafsenats, insbesondere das Urteil BGHSt 31, 46, entgegenstehen.

    Soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (aaO S. 49) in der Literatur anders verstanden wird (vgl. Anfragebeschluß S. 4/5), beruht das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.

    Der Zusammenhang jenes Senatsurteils und sein sinngerechtes Verständnis im Blick auf den dort zugrundeliegenden Sachverhalt ergeben, daß der Senat verlangt, der Täter habe die von ihm gewählte, objektiv und aus seiner Sicht geeignete Verhinderungsmöglichkeit auszuschöpfen (BGHSt 31, 46, 50 unter Ziff. 2.).

    Das volle Risiko eines gleichwohl eintretenden Taterfolges trug er ohnehin (vgl. BGHSt 31, 46, 49 m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02
    Der 2. Strafsenat (Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02) beabsichtigt zu entscheiden:.
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02

    Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale

    Etwas anderes mag gelten, wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht (so wohl BGHSt 33, 295, 302 u. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1); darum ging es hier jedoch nicht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02 - sowie Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02).".
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26.9.2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.
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