Rechtsprechung
   KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49033
KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09 (https://dejure.org/2011,49033)
KG, Entscheidung vom 25.07.2011 - 1 ARs 48/09 (https://dejure.org/2011,49033)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 (https://dejure.org/2011,49033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,49033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr nach § 42 RVG bei bereits wirksamer Ausübung des Bestimmungsrechts gemäß § 14 Abs. 1 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG § 42
    Rechtsanwaltsvergütung; Unstatthaftigkeit des Antrags auf Pauschvergütung für den Wahlverteidiger nach Ausübung des Bestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09
    Der Rechtsanwalt ist an dieses einmal ausgeübte Ermessen bei der Bestimmung der Billigkeit der angefallenen Gebühren innerhalb des Gebührenrahmens gebunden (vgl. BGH NJW 1987, 3203 [zu § 12 BRAGO]; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG 19. Aufl., § 14 Rdn. 4; Burhoff aaO).
  • OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09
    2 Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring. OLG AGS 2011, 287).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09
    2 Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring. OLG AGS 2011, 287).
  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09
    2 Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring. OLG AGS 2011, 287).
  • KG, 05.11.2012 - 8 U 171/11

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Verschärfung von Bankkonditionen für eine

    Zwar entspricht es allgemeiner Meinung, dass der Rechtsanwalt an die einmal erfolgte wirksame Ausübung seines Bestimmungsermessens i.S. von § 14 RVG bei Ansatz der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens gebunden ist (s. etwa BGH NJW 1987, 3203; KG AGS 2012, 336; Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., § 14 Rn 4).
  • OLG Celle, 22.02.2013 - 1 ARs 6/13

    Vorliegen einer Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt erst nach dessen

    Maßgebend für die Höhe ist vielmehr das Gesamtgepräge des Verfahrens (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2007 (1 ARs 68/07 P), vom 2. März 2010 (1 ARs 48/09 P) und vom 5. November 2012 (1 ARs 45/12 P), das von solchen Kriterien wie dem Umfang der Gerichtsakte, der Anzahl der vernommenen Zeugen und Sachverständigen, der Anzahl und Dauer von Vorbesprechungen mit dem Mandanten, dem sonstigen Vorbereitungsaufwand sowie der Anzahl und dem Umfang gefertigter Schriftsätze (vgl. OLG Celle, StraFo 2005, 273) bestimmt wird.
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der

    Maßgebend für die Höhe der Pauschgebühr ist bei Großverfahren - wie hier - das Gesamtgepräge des Verfahrens (st. Rspr.; vgl. Senat a.a.O. und Beschluss vom 2. März 2010 - 1 ARs 48/09 P; ebenso OLG Hamm, Beschl. vom 2.1.2007, …
  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring. OLG AGS 2011, 287).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    bb) Die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur geht indes noch weiter: Danach ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann unzulässig, wenn der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 RVG wirksam ausgeübt hat (OLG Bamberg DAR 2011 mit zustimmender Anmerkung Burhoff in StRR 2011, 240, OLG Celle StraFo 2008, 398, KG AGS 2012, 336. Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 42 Rn.15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht