Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2004 - 1 ARs 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,89062
BGH, 23.06.2004 - 1 ARs 5/04 (https://dejure.org/2004,89062)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2004 - 1 ARs 5/04 (https://dejure.org/2004,89062)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04 (https://dejure.org/2004,89062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,89062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Selbst in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist sie als Fremdkörper in der Strafzumessung (BGH NStZ-RR 2006, 201, 202) sowie systemwidrig (BGH NStZ 2005, 465, 466) bezeichnet und es ist für wünschenswert erachtet worden, diese - ansonsten als rechtlich verfehlt erachtete (BGH NStZ-RR 1999, 101, 102; 2000, 43; 2006, 270, 271; NStZ 2007, 28) - Mathematisierung der Strafenfindung zu überdenken (BGH, Beschl. v. 23. Juni 2006 - 1 ARs 5/04; BGH wistra 2004, 470).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Hinzu kommt, daß Verfahrensverzögerungen, selbst wenn diese auf einer Überlastung des Gerichts beruhen, nicht selten dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten werden muß (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277; 2003, 2225; NStZ 2004, 335; BGH NStZ 1999, 181; BGHSt 45, 321, 339; BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Danach fehlt es schon an einer Senatsentscheidung, aus der sich ergäbe, dass die Kompensation für eine Verfahrensverzögerung aus verfassungsrechtlichen Gründen gerade durch einen (dem System des Strafzumessungsrechts fremden) bezifferten Strafrabatt vorzunehmen ist, wovon allerdings - wenn auch mit Bedenken (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Milderung 5; BGH, Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04) - auch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs in Befolgung der Rechtsprechung der Kammern des Bundesverfassungsgerichts ausgehen.
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    bb) Wie sich aus dem Antwortbeschluß des 1. Strafsenats vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04 - ergibt, hält dieser Senat eine Verfahrensrüge in Fällen der vorliegenden Art in sehr viel weitergehendem Umfang für unerläßlich.
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Auch der 1., 3. und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes halten im übrigen grundsätzlich eine Verfahrensrüge für erforderlich, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung geltend gemacht werden soll (1. Strafsenat: Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; 3. Strafsenat: Beschluss vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; 4. Strafsenat: Beschluss vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04) Nur im Ausnahmefall ist die Erhebung allein der Sachrüge als Grundlage für die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ausreichend (vgl. BGH Beschluss vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04), nämlich dann wenn sich aus den Urteilsgründen alles zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK entnehmen lässt und es nur um die Überprüfung der Wertung des Tatrichters geht.
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08

    Keine Erstreckung des Erfolgs der Revision auf die Kompensation

    Grundlage dieser von Fragen des Unrechts, der Schuld- und Strafhöhe abgekoppelten Kompensation (vgl. BGHSt aaO S. 129 und 138; BGH, Urteil vom 7. August 2008 - 3 StR 201/08 Rdn. 9) ist ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK bzw. gegen das auch verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. Einl. Rdn. 19 m. N.), mithin die Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren im Sinne des § 344 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; zur Abgrenzung zum materiellen Recht vgl. Meyer-Goßner aaO § 337 Rdn. 8; Frisch in SK-StPO § 337 Rdn. 61, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07

    Unzulässige Tatprovokation (Recht auf ein faires Verfahren; Tatgeneigtheit zum

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang schließlich darauf hin, dass er die Methode der in BGHSt 45, 321 geforderten numerischen Strafreduzierung bei einem als rechtsstaatswidrig bewerteten Lockspitzeleinsatz ohnehin als dem deutschen Strafzumessungsrecht fremd erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH wistra 2004, 470).
  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Rügeanforderungen; Sachrüge; Verfahrensrüge;

    Auch der 1., 3. und 4. Strafsenat halten im übrigen grundsätzlich eine Verfahrensrüge für erforderlich, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung geltend gemacht werden soll (1. Strafsenat: Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; 4. Strafsenat: Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

    6 b) Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist (vgl. BGH 1. Strafsenat: Beschl. vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08; Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH 2. Strafsenat: Beschl. vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07; Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01, Beschluss vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03; Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04; BGH 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98; Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98; BGH 4. Strafsenat: Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05; Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04; in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat beispielsweise der 2. Strafsenat des BGH an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet, zit. jeweils nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2007 - 2 Ss 127/07
    Rechtsfehlerhaft ist dies gleichwohl nicht, da nicht zwingend geboten ist, dass bei festgestellter rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung eine Alternativberechnung der Einzelstrafen vorzunehmen ist (BGH NStZ 2003, 601; BGH NStZ-RR 2007, 52; vgl. auch BGH bei Nack, Beschluss vom 23.06.2004 - 1 ARs 5/04 -), sich dies lediglich für den Tatrichter in aller Regel empfiehlt, um damit jeden Zweifel über das Ob und das Maß der Reduzierung auszuschließen (BGH NStZ 2003, 601).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht