Rechtsprechung
BAG - 1 AZB 40/11 |
Anhängiges Verfahren
Kurzfassungen/Presse
- cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht - vor Ergehen der Entscheidung)
Equal pay: Wenn die Aussetzung des Verfahrens zur Pflicht wird
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 13.04.2011 - 3 Ca 497/10
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 11 Ta 10/11
- BAG - 1 AZB 40/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11
Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur …
Damit besteht, ohne dass ein Ermessensspielraum eröffnet ist, die Pflicht zur Aussetzung (…ArbG Freiburg 13.04.2011 a. a. O., bestätigt durch LAG Baden-Württemberg 21.06.2011 - 11 Ta 10/11; Rechtsbeschwerde beim BAG anhängig unter 1 AZB 40/11;… Bissels a. a. O.). - LAG München, 30.11.2011 - 7 Ta 392/11
Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Tariffähigkeit einer …
Mit Beschluss vom 11.11.2011 (Bl. 62/63 d.A.) hat die Beschwerdekammer wie auch andere Beschwerdekammern in mehreren anderen anhängigen Beschwerdeverfahren zu demselben Thema angeregt, die Entscheidungen des BAG in den Rechtsbeschwerdeverfahren 1 AZB 37/11 und 1 AZB 40/11 abzuwarten, in denen es um exakt denselben Sachverhalt wie im vorliegenden Verfahren geht; das Gericht beabsichtige ansonsten, sich den Entscheidungen des Lag Baden-Württemberg vom 21.06.2011 - 11 Ta 10/11 und des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.06.2011 - 6 Ta 99/11- anzuschließen.Ebenso folgt das Gericht den Entscheidungen des LAG Baden-Württemberg vom 21.06.2011 - 11 Ta 10/11 - gegenwärtig wegen eingelegter Rechtsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 AZB 40/11 beim BAG anhängig und des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.06.2011 - 6 Ta 99/11 - gegenwärtig wegen eingelegter Rechtsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 AZB 37/11 anhängig sowie der Ansicht von Lembke, NZA 2011, 1062-1068.
- ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11
Aussetzen von Streitigkeiten wegen sog. "equal-pay"-Vergütung gestützt auf § 10 …
Soweit in der Zeit vor der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 Aussetzungsbeschlüsse ergangen sind, die derzeit noch beim Bundesarbeitsgericht im Rahmen einer Rechtsbeschwerde zu prüfen sind, hat sich die erkennende Kammer eben wegen der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in der Entscheidung vom 09.01.2012 nicht mehr auseinandergesetzt (LAG Rheinland-Pfalz, beim BAG anhängig 1 AZB 37/11, LAG Baden-Württemberg, beim BAG anhängig 1 AZB 40/11, Sächsisches LAG, beim BAG anhängig 1 AZB 53/11.