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   BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12   

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https://dejure.org/2012,42664
BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12 (https://dejure.org/2012,42664)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12 (https://dejure.org/2012,42664)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12 (https://dejure.org/2012,42664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • openjur.de

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12
    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, zB wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - Rn. 5, BAGE 121, 52) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12
    Das kann der Fall sein, wenn die Rechtsfrage über ein einzelnes Unternehmen hinaus Bedeutung hat (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - Rn. 11, AP ArbGG 1979 Grundsatz § 72a Nr. 70 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 44) .
  • LAG Köln, 19.04.2012 - 8 Sa 199/12
    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. April 2012 - 8 Sa 199/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2013 - 6 Sa 392/13

    Wirksam abbedungener Anspruch eines Leiharbeitsnehmers auf Fahrtkostenerstattung

    Dass diese Problematik über den Einzelfall des Klägers hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ist, ist von keiner Parteien vorgetragen worden, dafür bestehen auch ansonsten keinerlei konkrete Anhaltspunkte (vgl. hierzu BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12 - AE 2012, 244).
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20

    Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG vom 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12; BAG vom 28.06.2011 - 3 AZN 146/11; BAG vom 23.01.2007 - 9 AZN 792/06).
  • LAG Hamm, 11.02.2021 - 5 Sa 1125/20

    Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom gesetzlichen Urlaub; Abgeltung tariflichen

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Hamm, 29.01.2020 - 6 Sa 1081/19

    Teilzeitanspruch, "Blockteilzeit"

    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Hamm, 24.08.2022 - 9 Sa 160/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Hamm, 10.04.2018 - 9 Sa 497/17

    Ablösung des Bezugsrechts auf Hausbrandkohlen durch einen Anspruch auf

    Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG Beschluss vom 25.9.2012 - 1 AZN 1622/12; BAG Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11, Rn. 10; BAG Beschluss vom 5. Dezember 1979 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203; BAG Beschluss vom 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52) .
  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 15 Sa 497/20

    Betriebsbedingte Kündigung; Vermutungswirkung; Massenentlassungsschutz;

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, etwa wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( vgl. BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

    Allein die Anzahl der von der streitgegenständlichen Auslegung betroffenen Arbeitsverhältnisse kann die grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 72 Absatz 2 Nr. 1 ArbGG nicht rechtfertigen (BAG vom 25.09.2012, 1 AZN 1622/12).
  • LAG Hamm, 27.04.2022 - 9 Sa 172/22

    Altersteilzeit; Blockmodell; Corona-Sonderzahlung; Freistellungsphase;

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z.B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt ( BAG 25. September 2012 - 1 AZN 1622/12; BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 ).
  • LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19

    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17

    Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Hamm, 27.08.2019 - 9 Sa 1154/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Arbeiter; Energiebeihilfe; Umstellung der

  • LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17

    Parallelverfahren zu LAG Hamm v. 25.09.2018 9 Sa 559/17

  • LAG Hamm, 09.05.2023 - 6 Sa 63/23

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Zielsetzung des § 47 TV-L

  • LAG Hamm, 27.05.2020 - 6 Sa 42/20

    Anrechnung von Tätigkeiten als Ratsmitglied auf Arbeitszeitkonto;

  • LAG Hamm, 21.05.2019 - 9 Sa 586/17

    Ruhrbergbau, Hausbrandleistungen, Energiebeihilfe, Arbeiter, Abfindung

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17

    Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig

  • LAG Hamm, 07.05.2019 - 9 Sa 936/17

    Saarbergbau; Hausbrandleistungen; Energiebeihilfe; Abfindung; Saarbergbau

  • LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • LAG Hamm, 27.05.2020 - 6 Sa 101/20

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Vergleichbarkeit eines

  • LAG Hamm, 25.09.2018 - 9 Sa 559/17

    Kein Günstigkeitsvergleich bei einander ablösenden Tarifverträgen

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei

  • BVerwG, 13.03.2013 - 6 PB 4.13

    Verselbständigung eines Eigenbetriebs; Bildung eines Gesamtpersonalrats

  • LAG Hamm, 17.02.2021 - 6 Sa 1144/20

    Kein Junktim zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch und tariflichem

  • BGH, 12.11.2013 - II ZR 224/12

    Klärungsbedürftigkeit der Auslegung der bei einem Unternehmen verwendeten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 67/18

    Auslegung eines Sozialplans hinsichtlich des Berechnungsfaktors

  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 17 Sa 1124/17

    Redaktionsversehen bei der Abfassung der Berechnungsformel zur Höhe einer

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