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   BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63   

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https://dejure.org/1964,1022
BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63 (https://dejure.org/1964,1022)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1964 - 1 AZR 100/63 (https://dejure.org/1964,1022)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 (https://dejure.org/1964,1022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers - Rechenschaftspflicht - Beweislast - Auskunftspflicht - Herausgabepflicht - Beauftragter ohne Auftrag - Berichtigungsantrag

Papierfundstellen

  • DB 1964, 995
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.04.1957 - 2 AZR 532/54
    Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63
    Der Arbeitnehmer, der eine besondere Vertrauensstel lung bekleidet, die der Stellung eines Geschäftsfüh rers angenähert ist, ist dem Arbeitgeber gegenüber in erhöhtem Maße rechenschaftspfliehtig, Auch wenn ihm nicht alle Funktionen eines Geschäftsführers anvertraut sind, so sind doch auf ihn, insbesondere hinsichtlich der Beweislast, die Grundsätze anzuwen den, die in dem Urteil AP Nr. 4 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers aufgestellt sind« Auf einen Angestellten der vorerwähnten Art finden die Vorschriften des BGB hinsichtlich der Auskunfts- und Herausgabepflicht des Beauftragten oder des Geschäfts führers ohne Auftrag Anwendung.
  • BAG, 18.01.1964 - 5 AZR 261/63

    Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Vermachen eines Hauses - Vorzeitiger Todes

    Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63
    Äußerstens wird das Landesarbeitsgericht, falls auch einzelvertragliche Abmachungen über das Gehalt nicht sicher festgestellt werden können, auch in diesem Zusammenhang berücksichtigen müssen, daß die Kinder des Klägers, also auch der Beklagte, den BeT trieb später' übernehmen sollten« Hat sich diese Aussicht zerschlagen, ohne daß der Beklagte durch sein Verschulden das zu vertreten hätte, so könnte not falls aufgrund einer Vereinbarung dieses Inhalts in Anwendung der Rechtsprechung des fünften Senats (vgl« zuletzt 5 AZR 261/63 vom 18» Januar 1964 mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung bestimmt) das übliche Gehalt gemäß § 612 Abs. 2 BGB einzusetzen sein.
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

    Seine Feststellung hätte nur mit einem erfolgreichen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO beseitigt werden können (vgl. BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - zu II 1 der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) .
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Stellt das Berufungsgericht fest, dass eine Partei zu einer bestimmten Behauptung ihres Gegners keine Stellung genommen hat, kann diese Feststellung nur mit einem erfolgreichen - hier nicht (fristgerecht) gestellten - Berichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO beseitigt werden (vgl. BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - zu II 1 der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) .
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Diese Feststellung kann deshalb nicht mit einer Verfahrensrüge in der Revision, sondern nur mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO bekämpft werden (BAG Urteil vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG; BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
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