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BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers - Rechenschaftspflicht - Beweislast - Auskunftspflicht - Herausgabepflicht - Beauftragter ohne Auftrag - Berichtigungsantrag
Papierfundstellen
- DB 1964, 995
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.04.1957 - 2 AZR 532/54
Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63
Der Arbeitnehmer, der eine besondere Vertrauensstel lung bekleidet, die der Stellung eines Geschäftsfüh rers angenähert ist, ist dem Arbeitgeber gegenüber in erhöhtem Maße rechenschaftspfliehtig, Auch wenn ihm nicht alle Funktionen eines Geschäftsführers anvertraut sind, so sind doch auf ihn, insbesondere hinsichtlich der Beweislast, die Grundsätze anzuwen den, die in dem Urteil AP Nr. 4 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers aufgestellt sind« Auf einen Angestellten der vorerwähnten Art finden die Vorschriften des BGB hinsichtlich der Auskunfts- und Herausgabepflicht des Beauftragten oder des Geschäfts führers ohne Auftrag Anwendung. - BAG, 18.01.1964 - 5 AZR 261/63
Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Vermachen eines Hauses - Vorzeitiger Todes …
Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63
Äußerstens wird das Landesarbeitsgericht, falls auch einzelvertragliche Abmachungen über das Gehalt nicht sicher festgestellt werden können, auch in diesem Zusammenhang berücksichtigen müssen, daß die Kinder des Klägers, also auch der Beklagte, den BeT trieb später' übernehmen sollten« Hat sich diese Aussicht zerschlagen, ohne daß der Beklagte durch sein Verschulden das zu vertreten hätte, so könnte not falls aufgrund einer Vereinbarung dieses Inhalts in Anwendung der Rechtsprechung des fünften Senats (vgl« zuletzt 5 AZR 261/63 vom 18» Januar 1964 mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung bestimmt) das übliche Gehalt gemäß § 612 Abs. 2 BGB einzusetzen sein.
- BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14
Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich
Seine Feststellung hätte nur mit einem erfolgreichen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO beseitigt werden können (vgl. BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - zu II 1 der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) . - BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl
Stellt das Berufungsgericht fest, dass eine Partei zu einer bestimmten Behauptung ihres Gegners keine Stellung genommen hat, kann diese Feststellung nur mit einem erfolgreichen - hier nicht (fristgerecht) gestellten - Berichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO beseitigt werden (vgl. BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - zu II 1 der Gründe; BGH 8. Januar 2007 - II ZR 334/04 - Rn. 11) . - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Diese Feststellung kann deshalb nicht mit einer Verfahrensrüge in der Revision, sondern nur mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO bekämpft werden (BAG Urteil vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54 - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG; BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
- BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Diese Feststellung des Landesarbeitsgerichts hätte von der Beklagten nur mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO bekämpft werden können, den sie jedoch nicht gestellt hat (BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11
Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem …
Vom Rechtsmittelführer kann hierbei nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Gericht in diesem Punkt selbst aufgewandt worden ist ( BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 32; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2 ). - BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88
Neueinstellung nach BeschFG 1985
Denn es ist möglich, daß die Partei im letzten Verhandlungstermin vor dem Berufungsgericht ihren früheren Vortrag fallengelassen hat (BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 der Gründe).Ohne Erfolg hebt die Revision auf das nach ihrer Ansicht zumindest zu Bedenken Anlaß gebende schriftsätzliche Vorbringen der Parteien zu diesem Punkt ab, weil die Feststellung im angefochtenen Urteil früherem schriftsätzlichem Vorbringen vorgeht (BAG Urteil vom 13. März 1964, aaO).
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent
Ein unrichtiger Tatbestand kann grundsätzlich allein über einen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO mit Bindungswirkung für das Revisionsgericht berichtigt werden (…Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 106; BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 32). - BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 132/92
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Stellt das Tatsachengericht fest, daß eine Prozeßpartei zu einer bestimmten Behauptung ihres Gegners keine Stellung genommen hat, so kann diese Feststellung nur mit einem Berichtigungsantrag, nicht aber mit einer Verfahrensrüge bekämpft werden (BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 der Gründe). - BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74
Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der …
Vom Tatrichter als -unstreitig festgestellte Tatsachen gehen dem Inhalt vorbereitender Schriftsätze vor und können nur mit einem Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes und nicht mit einer Verfahrensrüge bekämpft werden (vgl. BAG AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [unter II 1 der Gründe]). - BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme
Einer solchen Feststellung kann nicht mit einer Verfahrensrüge nach § 286 ZPO begegnet werden; insoweit wäre ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung erforderlich gewesen (BAG AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - BAG, 21.01.1982 - 2 AZR 759/79
- BAG, 10.02.1981 - 6 AZR 43/78
- BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67
Freizeiteinbuße - Vermögensschaden
- BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 133/79
Kündigungsschutzklage
- BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei durch starkes Rauchen …
- BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 371/82
- BAG, 13.05.1981 - 7 AZR 144/79
Zustimmungsfiktion des Schwerbehindertengesetzes
- BAG, 21.04.1993 - 4 AZR 481/92
Unterhaltsgeld: Anspruch auf Zuschuss - Einwendungen des Arbeitgebers
- BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 115/84
Streitigkeit über die ordentliche und außerordentliche Kündigung eines …
- BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 496/79
- BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 342/79
- BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 303/79
- BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 111/79
- BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 945/78
- BAG, 19.05.1971 - 5 AZR 368/70
Arbeitgeber - Arbeitsvertrag - Grenzen der Beschaubezirke - Organisatorische …
- BAG, 01.02.1995 - 5 AZR 789/93
- BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
- BAG, 28.07.1982 - 7 AZR 103/80
- BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 825/79
- BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 167/79
- BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 744/79
- BAG, 16.12.1981 - 2 AZR 1102/78
- BAG, 29.10.1981 - 2 AZR 572/79
- BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 927/78
- BAG, 15.09.1977 - 2 AZR 348/76
- BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
- BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 473/78
- BAG, 22.05.1980 - 2 AZR 619/78