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   BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13   

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https://dejure.org/2014,47926
BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13 (https://dejure.org/2014,47926)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2014 - 1 AZR 102/13 (https://dejure.org/2014,47926)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 (https://dejure.org/2014,47926)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 BetrVG, § 10 S 3 Nr 6 Alt 2 AGG, § 10 S 1 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • IWW

    § 75 Abs. 1 BetrVG, § ... 10 Satz 3 Nr. 6 Alt. 2 AGG, § 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 7 Abs. 2 AGG, § 3 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 10 AGG, § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG, § 112 Abs. 1 BetrVG, § 10 Satz 3 Nr. 6 Alt. 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 37 Abs. 2, § 236a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB VI, § 237a SGB VI, § 308 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung rentennaher Arbeitnehmer in einem Sozialplan

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Sozialplanabfindung

  • bag-urteil.com

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • Betriebs-Berater

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialplan; Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung rentennaher Arbeitnehmer in einem Sozialplan

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Sozialplanansprüchen für ältere Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf man Ältere bei Entlassungen schlechter behandeln?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sozialplanabfindung für ältere Arbeitnehmer?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlungen gegenüber rentenbezugsberechtigten Arbeitnehmern können in Sozialplan ausgeschlossen werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Ausschlusses älterer Arbeitnehmer von Abfindungs- und Sozialplanleistungen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Ausschluss von Abfindungsleistungen - Keine Altersdiskriminierung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Sozialplanabfindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 136
  • NJW 2015, 1406
  • ZIP 2015, 492
  • MDR 2015, 344
  • NZA 2015, 365
  • BB 2015, 947
  • DB 2015, 624
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zugunsten der jüngeren Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 24, BAGE 144, 378) .

    Dazu können sie die übermäßige Begünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus ihrer Sicht verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zugunsten der jüngeren Arbeitnehmer zu ermöglichen (BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 33, BAGE 144, 378) .

    Das Landesarbeitsgericht hat dem Kläger nicht ein "Weniger", sondern etwas Anderes zugesprochen und damit gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO verstoßen (vgl. BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 16 ff., BAGE 144, 378) .

    Der Senat hat zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. März 2013 ausführlich begründet, dass die zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2000/78/EG) heranzuziehenden Grundsätze offenkundig oder durch die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als geklärt anzusehen sind, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Zulässigkeit einer auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen nicht geboten ist (BAG 26. März 2013 - 1 AZR 813/11 - Rn. 36 ff., BAGE 144, 378) .

  • ArbG Dortmund, 22.02.2011 - 5 Ca 3925/10

    Zahlung einer Sozialplanabfindung bei Erfüllen der Voraussetzungen für die

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. August 2012 - 4 Sa 668/11 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22. Februar 2011 - 5 Ca 3925/10 - entsprochen hat.
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierender und pauschalierender Form ausgleichen (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 31, BAGE 138, 107) .
  • BAG, 18.03.2014 - 1 AZR 807/12

    Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    Ob dies der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen und Ansprüchen sowie dem erkennbaren Begehren des Klägers ab (BAG 18. März 2014 - 1 AZR 807/12 - Rn. 12) .
  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. August 2012 - 4 Sa 668/11 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22. Februar 2011 - 5 Ca 3925/10 - entsprochen hat.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    SP 2010 bewirkten Ungleichbehandlung wegen des Alters im Rahmen der den nationalen Gerichten obliegenden Angemessenheitsprüfung (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England], Rn. 47, Slg. 2009, I-1569) berücksichtigt und einzelfallbezogen angewandt.
  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann eine Ungleichbehandlung von älteren Arbeitnehmern bei der Berechnung der Sozialplanabfindung durch ein legitimes Ziel iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt sein, wenn der Sozialplan die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft, den Schutz der jüngeren Arbeitnehmer sowie die Unterstützung bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung und eine gerechte Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel bezweckt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 42 f., 45) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Diese kommen nur bei einer wirksamen Kündigung zum Tragen (vgl. zu ihrer Überbrückungsfunktion BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 25; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 20, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

    Bei diesen besteht die Gefahr, dass sie durchgehend oder zumindest für größere Zeiträume beschäftigungslos bleiben und damit mittel- bzw. langfristig auf den Bezug von Entgeltersatzleistungen und etwaigen staatlichen Unterstützungsleistungen angewiesen sind (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 31, BAGE 150, 136) .

    Überdies können sie oftmals bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses nicht ihr bisheriges Arbeitsentgelt erzielen, was, ebenso wie die vorangehenden Zeiten einer Arbeitslosigkeit, zu Nachteilen in ihrer Rentenbiografie führt (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 31, BAGE 150, 136) .

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