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   BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68   

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BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 (https://dejure.org/1968,379)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 (https://dejure.org/1968,379)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1968 - 1 AZR 102/68 (https://dejure.org/1968,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche Situation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 248
  • NJW 1969, 1048 (Ls.)
  • MDR 1969, 513
  • DB 1969, 1110
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68
    In dem V/ort "dringend" kommt zum Ausdruck, daß betriebsbedingte Kündigungen nur dann sozial gerechtfertigt sind, wenn sie wirklich im Interesse 10 dec. Betriebs liegen und für den Arbeitgeber keine Möglichkeit besteht, durch andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen (BAG AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Hueck, KSchG, 5Aufl., § 1 Anm. 36 ff.; Herschel-Steinmann, KSchG, 5Aufl., § 1 Anm. 4l; Müller, DB 62, S. 1570).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    Wilhelm Herschel, Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders.Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders.Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders.Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    Sollte die Beklagte anders zu verstehen sein, so entspränge dies einem Missverständnis: Innerhalb der zweistufigen Prüfstruktur zur Kündbarkeit geschützter Arbeitsverhältnisse nach "Kündigungsgrund" auf der einen und "Interessenabwägung" auf der anderen Seite figuriert die Interessenabwägung bei "an sich" bestehendem Kündigungsgrund nämlich nur als Korrektiv, nicht umgekehrt als Surrogat; s. dazu statt vieler nur BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 249 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 = DB 1969, 1110 [2.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAGE 16, 134, 136 = AP Nr. 14, aaO, zu II der Gründe und BAGE 21, 248, 255 = AP Nr. 20, aaO, zu 2 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    und Wilhelm Herschel 173 S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    : Danach ist eine Kündigung allenfalls dann "sozial" gerechtfertigt, wenn es nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen "technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art" zu entsprechen 178 S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    173) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    178) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Die Erforderlichkeit einer Kündigung wurde ferner verneint, wenn zwar an sich betriebsbedingte Gründe vorlagen, der Arbeitgeber sich jedoch bei Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte, die Kündigung zurückzunehmen, wenn der Arbeitnehmer mit einer Weiterbeschäftigung zu neuen (ungünstigeren) Bedingungen des Arbeitgebers einverstanden sein sollte (BAGE 21, 248, 255 [BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68] = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 2 der Gründe).
  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    und Wilhelm Herschel 121 S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    : Danach ist eine Kündigung allenfalls dann "sozial" gerechtfertigt, wenn es nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen "technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art" zu entsprechen 126 S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    121) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    126) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    und Wilhelm Herschel 106 S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    : Danach ist eine Kündigung allenfalls dann "sozial" gerechtfertigt, wenn es nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen "technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art" zu entsprechen 111 S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    106) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    111) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14

    Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder

    und Wilhelm Herschel 67 S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    : Danach ist eine Kündigung allenfalls dann "sozial" gerechtfertigt, wenn es nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen "technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art" zu entsprechen 72 S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    67) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    72) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13

    Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung

    und Wilhelm Herschel 80 S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    - Im Gegenteil: Namentlich in Fällen, in denen der Vertragsbeziehung eine gedeihliche Perspektive nicht (nur) durch eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers, sondern gleichermaßen oder ausschließlich auf andere Weise verschafft werden kann, ist ein Grundsatz zu beachten, der sich im gerichtlichen "Hausgebrauch" seit Jahrzehnten bewährt und - soweit ersichtlich - auf Alfred Hueck zurückgeht 84 S. Alfred Hueck , Kündigungsschutzgesetz (1951), § 1 Rn. 36: "Darin [d.h. im Erfordernis 'dringender betrieblicher Erfordernisse'; d.U.] kommt zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber zur Kündigung nur schreiten darf, wenn es im Interesse des Betriebes wirklich notwendig ist, und dass er nach Möglichkeit zu versuchen hat, die Kündigung durch andere Mittel, z.B. durch Arbeitsstreckung ... zu vermeiden, sofern eine solche Arbeitsstreckung für den Betrieb technisch, organisatorisch und wirtschaftlich tragbar ist".S. Alfred Hueck , Kündigungsschutzgesetz (1951), § 1 Rn. 36: "Darin [d.h. im Erfordernis 'dringender betrieblicher Erfordernisse'; d.U.] kommt zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber zur Kündigung nur schreiten darf, wenn es im Interesse des Betriebes wirklich notwendig ist, und dass er nach Möglichkeit zu versuchen hat, die Kündigung durch andere Mittel, z.B. durch Arbeitsstreckung ... zu vermeiden, sofern eine solche Arbeitsstreckung für den Betrieb technisch, organisatorisch und wirtschaftlich tragbar ist".: Danach ist eine Kündigung allenfalls dann "sozial" gerechtfertigt, wenn es nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen "technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art" zu entsprechen 85 S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein"; im Anschluss BAG 9, 11.1979 - 7 AZR 933/77 - n.v. [2.]; 17.10.1980 - 7 AZR 675/78 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 10 [3 b.]; 27.9.1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 [B.II.]; 30.5.1985 - 2 AZR 321/84 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 [B.II.1.]; ständige Judikatur - s. insofern aus neuerer und neuester Zeit etwa BAG 21.4.2005 - 2 AZR 244/04 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 80 = NZA 2005, 1294 [II.2.]; 3.4.2008 - 2 AZR 500/06 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 137 = EzA § 2 KSchG Nr. 70 = NZA 2008, 815 [B.I.1.].S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    80 ) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    85 ) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen 'dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    und Wilhelm Herschel 148 S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    148) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches

    Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein"; im Anschluss BAG 9, 11.1979 - 7 AZR 933/77 - n.v. [2.]; 17.10.1980 - 7 AZR 675/78 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 10 [3 b.]; 27.9.1984 - 2 AZR 63/83 - BAGE 47, 26 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 [B.II.]; 30.5.1985 - 2 AZR 321/84 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 [B.II.1.]; ständige Judikatur - s. insofern aus neuerer und neuester Zeit etwa BAG 21.4.2005 - 2 AZR 244/04 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 80 = NZA 2005, 1294 [II.2.]; 3.4.2008 - 2 AZR 500/06 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 137 = EzA § 2 KSchG Nr. 70 = NZA 2008, 812 [B.I.1.].S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

    64) S. Wilhelm Herschel , Anm. BAG [22.8.1963] SAE 1964, 2: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Übermaßverbot)"; ders. Anm. BAG [26.11.1964] AP § 626 BGB Nr. 53 [IV.]: "Übermaßverbot"; ders. Anm. BAG [21.10.1965] AP § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5: "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel"; ders. Anm. BAG [12.12.1968] AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20: "Grundsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

    69) S. angedeutet schon in BAG 12.12.1968 - 1 AZR 102/68 - BAGE 21, 248 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 20 [2.], wonach eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt sei, wenn für den Arbeitgeber "keine Möglichkeit" bestehe, durch "andere Maßnahmen als eine Kündigung der betrieblichen Lage Rechnung zu tragen"; wie zitiert sodann seit BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 a.]: "Diese betrieblichen Erfordernisse müssen ?dringend' sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

  • ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11

    Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip"

  • ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung

  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

  • LAG Hamburg, 20.10.1994 - 2 Sa 19/93

    Arbeitsverhältnis; Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit;

  • LAG Hamburg, 04.07.1994 - 1 Sa 9/93

    Kündigung bei Betriebsteilstillegung; Anhörung des Betriebsrats; Geltungsbereich

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 181/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2036/03

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
  • ArbG Gera, 18.06.2009 - 4 Ca 182/09
  • BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 294/84
  • BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 302/84
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