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   BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05   

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https://dejure.org/2006,337
BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05 (https://dejure.org/2006,337)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2006 - 1 AZR 111/05 (https://dejure.org/2006,337)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 (https://dejure.org/2006,337)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • openjur.de

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage; Anschlussberufung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übertarifliche Zulagen - Regelung in Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anrechnung tariflicher Gehaltserhöhungen auf übertarifliche Zulagen und über eine Erhöhung dieser Zulagen; Regelung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer mit normativer Wirkung unmittelbar und zwingend; Regelmäßige Wiederholung bestimmter ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsvereinbarung zur Weitergabe von Tariferhöhungen - wirksame Regelung zur Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage ? Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG steht Betriebsvereinbarungen mit diesem Inhalt nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • docplayer.org (Auszüge)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen, Gesamtzusage, betriebliche Übung, Anschlussberufung des in erster Instanz voll obsiegenden Klägers, § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG

Besprechungen u.ä.

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 1/2007, S. 30)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 211
  • NZA 2006, 1170
  • BB 2006, 2356
  • DB 2006, 1795
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. etwa 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 -BAGE 111, 70, zu B I 1 der Gründe mwN).

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegt eine Anrechnung dann nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn sie das Zulagenvolumen völlig aufzehrt oder die Tariferhöhung im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen vollständig und gleichmäßig auf die übertariflichen Zulagen angerechnet wird (vgl. etwa 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 - BAGE 111, 70, zu B I 2 a der Gründe mwN).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Eine solche Umdeutung kommt allerdings nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in dieser vorgesehenen Leistungen zu gewähren (vgl. 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 -BAGE 82, 89, zu II 1 der Gründe; 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - BAGE 85, 208, zu II 2 c bb der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu II 1 der Gründe).

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - aaO).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Die Vorschrift dient der Sicherung der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie sowie der Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der Koalitionen (vgl. etwa BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu I 1 a bb der Gründe; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c aa der Gründe; 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - AP TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 26, zu B II 2 c aa (1) der Gründe).

    Eine solche Umdeutung kommt allerdings nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in dieser vorgesehenen Leistungen zu gewähren (vgl. 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 -BAGE 82, 89, zu II 1 der Gründe; 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - BAGE 85, 208, zu II 2 c bb der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Dies gilt auch für die Gewährung allgemeiner, nicht an besondere Voraussetzungen gebundener Zulagen (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, zu III 3 a bb (1) der Gründe; DKK-Berg 9. Aufl. § 77 Rn. 64; Fitting 23. Aufl. § 77 Rn. 87; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 77 Rn. 111; Preis in Wlotzke/Preis BetrVG 3. Aufl. § 77 Rn. 61).

    Dem steht das Urteil des Senats vom 9. Dezember 1997 (- 1 AZR 319/97 -BAGE 87, 234, zu III 3 a bb (2) der Gründe) nicht entgegen.

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Ein in erster Instanz voll obsiegender Kläger kann zum Zwecke der Klageerweiterung Anschlussberufung einlegen (vgl. BAG 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 64 Rn. 70).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Einer Bezeichnung der Anschlussberufung als solche bedarf es nicht (BGH 3. November 1989 - V ZR 143/87 - NJW 1990, 447; Zöller/Gum-mer/Heßler ZPO 24. Aufl. § 524 Rn. 6).
  • LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf die vorgefundene übertarifliche Zulage;

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Februar 2005 - 8 Sa 1427/04 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Eine solche Umdeutung kommt allerdings nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in dieser vorgesehenen Leistungen zu gewähren (vgl. 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 -BAGE 82, 89, zu II 1 der Gründe; 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - BAGE 85, 208, zu II 2 c bb der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Hiervon kann der Arbeitnehmer allerdings trotz wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch einer tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen (vgl. 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - BAGE 98, 323, zu A I 3 der Gründe; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (vgl. 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - BAGE 102, 351, zu I 1 der Gründe; skeptisch gegenüber der vertragsrechtlichen Begründung der betrieblichen Übung Bepler RdA 2005, 323).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Als solche ist sein Zahlungsbegehren deshalb zu behandeln; einer ausdrücklichen Bezeichnung als Anschlussberufung bedarf es dazu nicht (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 16 Nr. 59; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 42, BAGE 118, 211) .

    Eine Anschlussberufung, die nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung - bei Verlängerung der Berufungsbeantwortungsfrist nach § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG innerhalb der dann geltenden Frist (vgl. GK-ArbGG/Vossen Stand April 2012 § 64 Rn. 105; GMP/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 64 Rn. 106) - eingeht, ist entsprechend § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 45, BAGE 118, 211) .

    Fehlt es an einem solchen Hinweis, wird weder die Frist zur Berufungsbeantwortung noch die zur Einlegung der Anschlussberufung in Lauf gesetzt (BA G 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 45, BAGE 118, 211) .

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Damit ist die Klageerweiterung als Anschlussberufung auszulegen, auch wenn sie nicht als solche bezeichnet ist (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 66; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12  - Rn. 54 ; 12. November 2013 -  3 AZR 92/12  -  Rn. 67 ; 24. Mai 2012 -  2 AZR 124/11  - Rn. 11 ; 30. Mai 2006 -  1 AZR 111/05  -  Rn. 42 ,  BAGE 118, 211 ) .

    Eine Anschlussberufung, die nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung - bei Verlängerung der Berufungsbeantwortungsfrist nach § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG innerhalb der dann geltenden Frist (vgl.  BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11  -  Rn. 12 ) - eingeht, ist entsprechend § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, wenn das Berufungsgericht mit der Zustellung der Berufungsbegründung den nach § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG gebotenen Hinweis auf die Berufungsbeantwortungsfrist erteilt hat ( BAG 21. August 2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 68; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12  - Rn. 56 ; 30. Mai 2006 -  1 AZR 111/05  - Rn. 45 ,  BAGE 118, 211 ) .

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Zwar bedarf es dazu nicht der ausdrücklichen Bezeichnung als Anschlussbeschwerde (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 42 mwN, BAGE 118, 211).
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